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   BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00   

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https://dejure.org/2000,2754
BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00 (https://dejure.org/2000,2754)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - 5 StR 173/00 (https://dejure.org/2000,2754)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00 (https://dejure.org/2000,2754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Sexueller Mißbrauch - Revision - Verfahrensrüge - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zeugenaussage - Nebenkläger - Gesamtwürdigung - Urteil

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage bei Widersprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 550
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).

    Denn Abweichungen des Aussageinhalts erlauben nicht ohne weiteres den Schluß auf die Unglaubhaftigkeit, jedenfalls darf das Kriterium der Widerspruchsfreiheit und Konstanz einer Aussage nicht überbewertet werden (BGH NStZ-RR 1997, 172).

    c) Die Beweiswürdigung begegnet schließlich insofern durchgreifenden Bedenken, als das Landgericht es versäumt hat, alle aus dem Urteil ersichtlichen wesentlichen Umstände, die Schlüsse auch zuungunsten des Angeklagten ermöglichen, in die gebotene Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BGHSt 25, 285, 286; BGH NStZ-RR 1997, 172, 173).

  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
    Dieses Urteil hatte der Senat auf Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
    c) Die Beweiswürdigung begegnet schließlich insofern durchgreifenden Bedenken, als das Landgericht es versäumt hat, alle aus dem Urteil ersichtlichen wesentlichen Umstände, die Schlüsse auch zuungunsten des Angeklagten ermöglichen, in die gebotene Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BGHSt 25, 285, 286; BGH NStZ-RR 1997, 172, 173).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Lehnt er ein Gutachten ab und folgt einem anderen, etwa im Blick auf die Beweisergebnisse im übrigen, so muß er auch hierfür die Gründe angeben (vgl. nur BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 2000, 550; 2001, 45; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Kommt er aber zu einem anderen Ergebnis, muß er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, daß er über das bessere Fachwissen verfügt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (zuletzt ebenso BGH NStZ 2000, 550, 551 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Dazu gehört auch eine Wiedergabe der Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten, auf die der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56; Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Vor allem muss er die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die er seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550, 551) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Urteile vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 f.; vom 14. Juni 1994 - 1 StR 190/94, NStZ 1994, 503).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Dies gilt nicht nur im Falle einer Verurteilung, sondern auch dann, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, weil sich das Gericht von der Richtigkeit der belastenden Aussage eines Zeugen nicht überzeugen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH Urt. v. 21. August 2001 - 5 StR 89/01).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    Will der Tatrichter jedoch eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muss er sich in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 550, 551; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 33 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.

    Erholt das Gericht ein Glaubwürdigkeitsgutachten und zeigt dadurch, dass es der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen bedurfte, und weicht vom Ergebnis des Sachverständigen ab, so bedarf es der Darlegung der Ausführungen des Sachverständigen im Einzelnen und insbesondere eine Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützen will (vgl. BGH NStZ 2000, 550).

  • BGH, 07.06.2017 - 1 StR 628/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten:

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ss 521/06

    Beweiswürdigung; Lückenhaftigkeit; Sachverständigengutachten; Abweichen;

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 538/08

    Beweiswürdigung (Freispruch; einzige Belastungszeugin; Besonderheiten des

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

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