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   BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00   

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https://dejure.org/2000,3106
BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00 (https://dejure.org/2000,3106)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2000 - 3 StR 195/00 (https://dejure.org/2000,3106)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 3 StR 195/00 (https://dejure.org/2000,3106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Schuldfähigkeit - Strafrahmenmilderung - Alkoholkonsum - BAK

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    "Gemischte Persönlichkeitsstörung" und verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Hierzu bedarf es vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die einen Schluß auf eine Verminderung oder gar Aufhebung des Einsichts- oder Hemmungsvermögens zulassen, um festzustellen, ob die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters in vergleichbar schwerer Weise beeinträchtigen, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).

    In die Prüfung sind die Persönlichkeit des Angeklagten, ihre Entwicklung, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHSt 37, 397, 402 m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 407/98

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Die Diagnose einer "gemischten Persönlichkeitsstörung" mit Merkmalen der abhängigen, ängstlichen und dissozialen Persönlichkeitsstörung läßt jedoch für sich - auch in Verbindung mit der weiteren Schilderung der Symptomatik - noch keine Aussage zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).

    Hierzu bedarf es vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die einen Schluß auf eine Verminderung oder gar Aufhebung des Einsichts- oder Hemmungsvermögens zulassen, um festzustellen, ob die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters in vergleichbar schwerer Weise beeinträchtigen, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Dies setzt jedoch voraus, daß sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen - mit Ausnahme der weniger gewichtigen - entsprechen und als länger dauernde Umstände den Zustand des Täters widerspiegeln und seine Gefährlichkeit für die Zukunft begründen (BGHSt 34, 22, 28 m.w.Nachw.).

    Hierzu bedarf es vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die einen Schluß auf eine Verminderung oder gar Aufhebung des Einsichts- oder Hemmungsvermögens zulassen, um festzustellen, ob die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörung in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters in vergleichbar schwerer Weise beeinträchtigen, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Das Fehlen der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten, seines Vorlebens, seiner Tat und des Nachtatverhaltens führt des weiteren dazu, daß es auch für die vom Landgericht im Rahmen des § 63 StGB angestellte Gefährlichkeitsprognose an einer tragfähigen Grundlage mangelt (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2 und 3).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Die Diagnose einer "gemischten Persönlichkeitsstörung" mit Merkmalen der abhängigen, ängstlichen und dissozialen Persönlichkeitsstörung läßt jedoch für sich - auch in Verbindung mit der weiteren Schilderung der Symptomatik - noch keine Aussage zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 264/87

    Anforderungen an die Umfassende Würdigung des Angeklagten vor einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Das Fehlen der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten, seines Vorlebens, seiner Tat und des Nachtatverhaltens führt des weiteren dazu, daß es auch für die vom Landgericht im Rahmen des § 63 StGB angestellte Gefährlichkeitsprognose an einer tragfähigen Grundlage mangelt (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2 und 3).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Die Diagnose einer "gemischten Persönlichkeitsstörung" mit Merkmalen der abhängigen, ängstlichen und dissozialen Persönlichkeitsstörung läßt jedoch für sich - auch in Verbindung mit der weiteren Schilderung der Symptomatik - noch keine Aussage zu Einschränkungen der Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 583/86

    Anordnung einer Pflegschaft im Verhältnis zu einer Anordnung zur Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Das Fehlen der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten, seines Vorlebens, seiner Tat und des Nachtatverhaltens führt des weiteren dazu, daß es auch für die vom Landgericht im Rahmen des § 63 StGB angestellte Gefährlichkeitsprognose an einer tragfähigen Grundlage mangelt (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2 und 3).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
    Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn positiv feststeht, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt zumindest erheblich vermindert im Sinne des § 21 StGB war (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 128, 129; 2000, 585).

    vergleichbar schwerer Weise beeinträchtigen, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so daß sie als schwere andere seelische Abartigkeit einzustufen ist (vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH NStZ-RR 1999, 77, 78), oder ob in der Person des Angeklagten - sei es möglicherweise auch in extremer Spielart - letztlich nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH NStZ. 2000, 585, 586).

  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, um feststellen zu können, ob die Persönlichkeitsstörung des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie eine krankhafte seelische Störung - auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßen Verhalten - stört, belastet oder einengt (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 2000, 585).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).
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