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   BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99   

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BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99 (https://dejure.org/1999,2044)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1999 - 4 StR 376/99 (https://dejure.org/1999,2044)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 (https://dejure.org/1999,2044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 180b Abs. 2 Nrn. 1 und 2 StGB; § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO
    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Bestimmen zur Aufnahme der Prostitution; Einwirken; Versuch; Drohung mit einem empfindlichen Übel

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Menschenhandel - Beweiswürdigung - Gewalteinwirkung - Auslandsspezifische Hilfslosigkeit - Prostitution - Einwirken auf Geschädigte - Drohung mit einem empflichen Übel

  • Judicialis

    JGG § 15 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § ... 180 b Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 180 b Abs. 2; ; StGB § 181; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 52; ; StPO § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180 b Abs. 2, § 181 Abs. 1 Nr. 2
    (Schwerer) Menschenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 86
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Zugleich haben sie damit aber auch ein künftiges Übel angedroht; denn sie haben den Geschädigten schlüssig - was genügt (Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 240 Rdn. 15 m.N.) - zu verstehen gegeben, ihnen jedenfalls so lange ihre persönliche Habe weiter vorzuenthalten und damit deren berechtigten Anspruch auf Rückgabe der für sie zur freien Bewegung in dem für sie fremden Land wesentlichen persönlichen Papiere und Gegenstände zu vereiteln, bis sie den finanziellen Aufwand der Angeklagten "abgearbeitet" haben (zur Nötigung durch Drohung mit einem Unterlassen BGHSt 31, 195 mit zust. Bespr. Stoffers JR 1988, 492; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 18; Lackner/Kühl aaO § 240 Rdn. 14; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 240 Rdn. 10, jew. m.N.).

    Es kommt allein darauf an, daß der angedrohte Nachteil von solchem Gewicht ist, daß seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren (BGHSt 31, 195, 201).

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Die Angeklagten haben sich nicht darauf beschränkt, sich die "auslandsspezifische Hilflosigkeit" der Geschädigten (vgl. BGHSt 42, 179, 181) zunutze zu machen, sondern haben sie, "verbal sehr aggressiv", durch ihr Verhalten "unter Druck" gesetzt.

    An der Tat der Angeklagten E. und G. nach §§ 180 b Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB (zu den Konkurrenzen vgl. BGHSt 42, 179, 183; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3) kommt eine Beteiligung des Angeklagten T. zumindest als Gehilfe (§ 27 StGB) in Betracht.

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz von Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung und auch Gewalteinwirkung in Betracht (BGH NJW 1990, 196).

    Selbst wenn es danach mangels Entgeltlichkeit dieser sexuellen Handlungen im Ergebnis nicht zur Ausübung der Prostitution gekommen ist, steht dies der Annahme vollendeten Menschenhandels nicht entgegen, weil § 180b StGB den Erfolg der Einwirkung nicht voraussetzt (BGH NJW 1990, 196).

  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Der Senat hebt deshalb das Urteil insgesamt auf, weil er nicht sicher ausschließen kann, daß der neue Tatrichter zu anderen Feststellungen über das gesamte Tatgeschehen gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1999 - 5 StR 81/99).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Erst auf der Grundlage dieser Feststellungen kann auch beurteilt werden, ob für einen Teilfreispruch der Angeklagten E. und G. überhaupt Raum ist (vgl. dazu BGHSt 44, 196, 201 f.).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Die neu eingeführte Tatbestandsalternative "Ausnutzung einer schutzlosen Lage", die hier zu bejahen wäre, kann im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung gelangen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 103,104).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    An der Tat der Angeklagten E. und G. nach §§ 180 b Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB (zu den Konkurrenzen vgl. BGHSt 42, 179, 183; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3) kommt eine Beteiligung des Angeklagten T. zumindest als Gehilfe (§ 27 StGB) in Betracht.
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 745/97

    Definition des schweren Menschenhandels

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    b) Ist schon deshalb das Urteil aufzuheben, soweit die Angeklagten E. und G. freigesprochen worden sind, kommt es nicht mehr darauf an, ob wie die Beschwerdeführerin meint -das Landgericht die Angeklagten wegen vollendeten schweren Menschenhandels nach § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB hätte verurteilen müssen, was zweifelhaft sein könnte, weil das bloße spätere Ausnutzen der durch einen anderen (K.) bereits erfolgten Anwerbung oder der von diesem angewandten List zur Erfüllung des Tatbestandes nicht genügt (BGH NStZ 1992, 434; BGH, Urteil vom 10. März 1998 -1 StR 745/97).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Einwirken in diesem Sinne erfaßt alle Formen der intellektuellen Beeinflussung, verlangt darüber hinaus aber auch eine gewisse Hartnäckigkeit (BGH NJW 1989, 1044, 1045).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 231/95

    Vollendung der Tat - Abschluß der Tat - Nötigung - Erste Prostitutionshandlung -

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
    Allerdings setzt die Vollendung des Tatbestandes voraus, daß das Tatopfer die Prostitution aufnimmt (oder fortsetzt), also eine Handlung vornimmt, die unmittelbar auf entgeltliche sexuelle Betätigung abzielt (BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3 und StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 2).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

  • BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87

    Konkurrenzen: Verklammerung zweier Vergewaltigungen

  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92

    Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 RVs 144/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Whatsapp-Nachrichten

    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz von Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung und auch Gewalteinwirkung in Betracht (BGH NStZ 2000, 86 m.w.N.; Hörnle a.a.O. § 176 Rdn. 88).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Er muß sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (BGH NStZ 2000, 86; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Es ist ausreichend, daß ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH NJW 1985, 1035, 1036; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 - Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 3; Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 13), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 9).
  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Posting "Drecksvolk" - Bedingter Vorsatz

    Denn wenn das Amtsgericht ausführt (UA S. 4), dem Angeklagten könne "nicht widerlegt werden, dass er diese Äußerung nur gegenüber den Schafdieben tätigte und nicht insgesamt die Asylanten bzw. Flüchtlinge als abgrenzbare Mehrheit von Menschen und somit einen Teil der Bevölkerung meinte", so übersieht es, dass die Zurückweisung einer Einlassung es nicht erfordert, dass sich ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (BGH, NStZ 2000, 86; KK-Ott, a.a.O., § 261 Rdnr. 28 a. E.).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auch wenn das Übel schon bewirkt ist, schließt dies die Ausübung weiteren tatbestandsmäßigen "Drucks" im Sinne einer Drohung nicht aus, etwa wenn dem Betroffenen die Ausweglosigkeit der Situation "bewußt" vor Augen geführt wird, um ihn dadurch zu nötigen, sich dem Willen des Drohenden zu fügen (vgl. BGH 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 - NStZ 2000, 86).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Es ist ausreichend, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86, 87 (dort nicht abgedruckt) und vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert.

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert (vgl. jew. m.w.Nachw. Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 180a Rdn. 5; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 180a Rdn. 2).

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; NStZ-RR 1997, 294; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Der Wortlaut "Aufnahme der Prostitution" begrenzt dieses Tatbestandsmerkmal dahin, dass das Nötigungsopfer sexuelle Handlungen gegen Entgelt zumindest anbietet, und zwar in der Absicht, solche mit wechselnden Personen zu wiederholen, sich also in diesem Sinne für potentielle Freier wahrnehmbar "bereithält" (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 Rn. 8, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Drohung 1; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 12, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; je mwN; BT-Drucks. 18/9095, S. 27).

    Mit einer solchen auf eine sexuelle Dienstleistung abzielenden Handlung des Tatopfers ist die Tat vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 Rn. 11, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Drohung 1; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 12, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf derartige sexuelle Handlungen abzielt, das Tatopfer seinen Entschluss, der Prostitution nachzugehen, mithin in die Tat umsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86; Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99, NStZ 2000, 368, 369; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2, und vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; LK-StGB/Kudlich, 13. Aufl., § 232a Rn. 13; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 180a Rn. 4; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 180a Rn. 5; BT-Drucks. 18/9095, S. 27; vgl. auch § 2 Abs. 1 und 2 ProstSchG).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Die Tat ist damit bereits vollendet, wenn der Täter auf das Tatopfer eingewirkt hat, um es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 158, 163; BGH NStZ 2000, 86).
  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04

    Notwehr (objektive Notwehrlage); Putativnotwehr; umgekehrter Tatbestandsirrtum;

  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2458/08

    Entstehung der Steuerschuld und Vorliegen einer Steuerhinterziehung bei

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08

    Beweiswürdigung (fragliche Einlassungen des Angeklagten)

  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2461/08

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids wegen fehlender Angabe des Steuerschuldner

  • OLG München, 13.08.2018 - 5 OLG 15 Ss 243/18

    Strafmilderung bei Schadenswiedergutmachung

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