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   BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99   

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https://dejure.org/2000,853
BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99 (https://dejure.org/2000,853)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99 (https://dejure.org/2000,853)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 (https://dejure.org/2000,853)
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Pauschaler Durchsuchungsbeschluß

Art. 13 GG, § 102 StPO, Durchsuchungsbeschluß muß durch geeignete Formulierungen inhaltlich angemessen begrenzt sein

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Durchsuchungsanordnung - Inhalt - Tatvorwurf - Straftatbestand - Unverletzlichkeit der Wohnung - Rechtsstaatsprinzip

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StPO § 102

  • RA Kotz

    Durchsuchungsbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO §§ 102, 103, 105
    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 601
  • StV 2000, 465
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; stRspr).

    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen kann, gebietet es effektiver Grundrechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden, wenn auch nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (BVerfGE 96, 27 ).

    Die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung stellt einen solchen tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG dar, der seiner Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet ist (BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
    Es ist vielmehr Aufgabe des Richters, von vornherein für eine angemessene Begrenzung der Zwangsmaßnahme Sorge zu tragen (BVerfGE 42, 212 ).

    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (BVerfGE 42, 212 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).

    Das Grundgesetz hat die Anordnung des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs der Durchsuchung regelmäßig dem Richter vorbehalten, damit von vornherein für eine angemessene Begrenzung der Zwangsmaßnahme Sorge getragen wird (BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (BVerfGE 42, 212 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Denn eine Heilung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt dann nicht in Betracht, wenn dies dem mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckten Schutz des von der Durchsuchung Betroffenen zuwiderliefe (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04 -, juris).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).

    Der durch den Richtervorbehalt bezweckte Schutz liefe leer, wenn es ausreichend wäre, dass eine Durchsuchungsanordnung - im Wege einer Nachbesserung - verfassungsrechtlichen Anforderungen möglicherweise hätte genügen können (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Zu einer angemessenen Begrenzung der Zwangsmaßnahme kann ein Durchsuchungsbeschluss nicht beitragen, wenn er keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs oder eine nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat enthält, obwohl eine konkretere Kennzeichnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Der Vorwurf hinsichtlich der betroffenen Steuerart und der maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz wurde nicht näher steuerstrafrechtlich eingeordnet, obwohl dies bei Steuerstraftaten regelmäßig zu den Mindestangaben gehört (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Die angefochtenen Beschlüsse enthalten vielmehr Angaben zu den betroffenen Steuerarten und Veranlagungszeiträumen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 27.01.2003 - 2 BvR 130/01

    Zur strafprozessualen Kosten- und Auslagenentscheidung nach Zurückverweisung

    Damit hätte bei zutreffendem Vorgehen des Landgerichts die Beschwerdeführerin im Ergebnis nicht mehr erreicht als was später mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 2212/99 ausgesprochen wurde (vgl. BVerfGE a.a.O.).

    a) Die Zurückverweisung an das Landgericht durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 2212/99 erfolgte im Hinblick auf eine noch ausstehende Entscheidung zur Kostenfrage (vgl. BVerfGE 6, 386 ; 13, 331 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).

    Der mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckte Schutz, dem Beschwerdeführer von vornherein eine Kontrolle der Durchsuchung zu ermöglichen, liefe leer, wenn es entsprechend der fachgerichtlichen Auffassung ausreichend wäre, dass eine Durchsuchungsanordnung verfassungsrechtlichen Anforderungen möglicherweise hätte genügen können (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).

  • LG Tübingen, 01.10.2007 - 1 Qs 38/07
    Die Durchsuchungsanordnung muss ein Mindestmaß an tatsächlichen Anhaltspunkten über den Inhalt des Tatvorwurfes enthalten und den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel erkennen lassen, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind ( BVerfGE 42, S. 212 ff., 220; BVerfG, StrV 2002, S. 345 ff; StrV 2002, S. 406 f.; NStZ 2002, S. 212 f., NStZ 2000, S. 601 f.).

    Da ein Durchsuchungsbeschluss nicht nachgebessert werden kann, weil der Richter von vornherein für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge zu tragen hat ( BVerfG, NStZ 2000, S. 601; NStZ-RR 2005, S. 203 ff., 205), muss im Rahmen der Dokumentation des mündlichen Durchsuchungsbeschlusses gewährleistet sein, dass diese Dokumentation auch (nur) den tatsächlichen Inhalt des Telefongespräches wiedergibt.

    Der Grundrechtsschutz liefe leer, wenn eine Durchsuchungsanordnung lediglich verfassungsrechtlichen Anforderungen hätte genügen können, aber tatsächlich nicht genügt hat ( BVerfG, NStZ 2000, S. 601; NStZ-RR 2005, S. 203 ff., 205).

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02; vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

  • LG Berlin, 18.03.2004 - 505 Qs 12/04

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund mangelnder

  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

  • BVerfG, 04.06.2002 - 2 BvR 1761/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 361/02

    Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im

  • BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 1994/02

    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung;

  • BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse

  • LG Koblenz, 01.03.2004 - 10 Qs 61/03
  • LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11

    Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer

  • LG Essen, 31.05.2012 - 35 Qs 306 AR 55/12

    Anforderungen an die Formulierung eines Durchsuchungsbeschlusses vor dem

  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • LG Koblenz, 29.10.2004 - 10 Qs 107/04
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