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   BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00   

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https://dejure.org/2000,2439
BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00 (https://dejure.org/2000,2439)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 StR 447/00 (https://dejure.org/2000,2439)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 StR 447/00 (https://dejure.org/2000,2439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 92b Abs. 1 i.V.m. § 92a Abs. 1, 4 AuslG; § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 StGB
    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen); Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschleusen - Ausländer - Schengener Übereinkommen - Vertragsstaat - Gewerbsmäßig - Bandenmäßig - Belgien - Anrechnung - Freiheitsentziehung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; AuslG § 92 b Abs. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 4; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 b Abs. 1, § 92 a Abs. 1, 4
    Einschleusen von Ausländern im Bereich des Schengener Abkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 157
  • StV 2001, 276
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00
    Dies muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. nur BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 24.02.1995 - 2 StR 2/95

    Anrechnung einer Haftstrafe - Ausland - Auslandshaft - Belgien

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00
    Das Anrechnungsverhältnis wird auf eins zu eins festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen in dem Deutschland benachbarten, zur Europäischen Union gehörenden Staat ersichtlich sind (vgl. für Belgien auch BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93; Beschluß vom 24. Februar 1995 - 2 StR 2/95).
  • BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt -

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00
    Das Anrechnungsverhältnis wird auf eins zu eins festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen in dem Deutschland benachbarten, zur Europäischen Union gehörenden Staat ersichtlich sind (vgl. für Belgien auch BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93; Beschluß vom 24. Februar 1995 - 2 StR 2/95).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Hierfür reicht aus, dass die Einreise nach Maßgabe der dänischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158; Mosbacher in GK-AufenthG (Stand: Juli 2008), § 96 AufenthG Rn. 52 f.; enger Gericke aaO, § 96 AufenthG Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Denn schon die Einreise nach Griechenland und der dortige Aufenthalt waren in Ermangelung eines Aufenthaltstitels unerlaubt (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19), so dass der Schleusungswilligen keine Freizügigkeit im Schengen-Raum zukam (vgl. Art. 19 ff. SDÜ; s. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157 f.).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Unschädlich ist, dass es sich bei dieser Bestimmung um keine Strafvorschrift handelt; ausreichend ist insoweit, dass Zuwiderhandlungen gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Verwaltungsunrecht darstellen (so für das belgische Recht BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, BGHR AuslG § 92a Einschleusen 3; a.A. BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 4 St RR 51/99, BayObLGSt 1999, 113, 116 f.).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

    Hierfür reicht - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - aus, dass die Einreise nach Maßgabe der griechischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158 und vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; enger Gericke in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34).
  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03

    Einschleusen von Ausländern (entgeltliches, gewerbsmäßiges, wiederholtes,

    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).

    Die Vorschrift des § 92 a Abs. 4 AuslG erfaßt aber nur die entgeltliche oder die gewerbsmäßige, nicht aber auch die wiederholte oder bandenmäßige Tatbegehung im Sinne von § 92 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 AuslG (vgl. auch BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3), denn in § 92 a Abs. 4 AuslG wird nur auf § 92 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AuslG verwiesen.

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    bb) Die Anwendung von § 92 a Abs. 4 AuslG auf den hier festgestellten Fall des (beabsichtigten Schleusens) der Inder über die gemeinsamen Binnengrenzen der sog. Schengen-Staaten hinweg ist zutreffend (BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 51/01

    Hilfeleisten beim Aus- oder Durchschleusen

    Die Anwendung der Vorschrift des § 92 a Abs. 4 AuslG auf das Einschleusen nach Schweden (vgl. BGH NStZ 2001, 157) kommt nicht in Betracht, da Schweden kein Vertragsstaat des Schengener Übereinkommens vom 19. Juni 1990 ist.
  • BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02

    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf

    Mangels näherer Feststellungen hierzu bzw. eines Hinweises, warum sie nicht getroffen werden konnten, kann der Senat nicht prüfen, ob sich der Angeklagte - wie die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision u. a. geltend macht und was nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls nicht fernliegt - über den Schuldspruch hinaus auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern (§ 92 b Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6, § 92 a Abs. 1 und 4 AuslG) strafbar gemacht hat (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 289/01

    Anrechnung von Freiheitsentziehung in den Niederlanden (Aufnahme in das Urteil)

    Es erscheint nicht als unbillig, den Beschwerdeführer trotz eines geringfügigen Teilerfolgs hinsichtlich der Anrechnung in den Niederlanden erlittener Freiheitsentziehung mit seinen Auslagen und den gesamten Kosten des Rechtsmittels zu belasten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00).
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