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   BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00   

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https://dejure.org/2000,3778
BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1998 - 5 StR 196/98

    Wirkungen von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu einem

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00
    Der Senat konnte deshalb davon absehen, dienstliche Äußerungen einzuholen, ob auch die Verteidigung in ihrem Schlußvortrag zur Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung Stellung genommen hat und deshalb das Urteil auf einem etwaigen Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht möglicherweise nicht beruhen würde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH, Beschluß vom 26. Mai 1998 -5 StR 196/98).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Die hierauf gestützte Rüge der Verletzung von § 265 StPO (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2001, 162) greift jedenfalls deshalb nicht durch, weil sich der Angeklagte auch bei einem solchen Hinweis nicht erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche

    Wird auf die Möglichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung weder in der Anklageschrift (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 162) noch im Eröffnungsbeschluß hingewiesen, muß der erforderliche Hinweis gemäß § 265 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ergehen.
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00 -,.
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 178/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Veränderung des rechtlichen

    Der Angeklagte konnte mit allen sich aus § 66 Abs. 1 bis 3 StGB ergebenden Möglichkeiten der Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechnen und seine Verteidigung im Zwischen- und Hauptverfahren hierauf einrichten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00, NStZ 2001, 162).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12

    Reichweite der richterlichen Hinweispflicht

    Die Rüge ist jedoch unbegründet, denn mit dem von der Staatsanwaltschaft in die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO) aufgenommenen Hinweis auf die indizielle Bedeutung des dem eingestellten Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts ist den sich aus § 265 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00, NStZ 2001, 162).
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