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   BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00   

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BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00 (https://dejure.org/2000,2029)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00 (https://dejure.org/2000,2029)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 BvR 1473/00 (https://dejure.org/2000,2029)
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Tötung eines DDR-Grenzsoldaten

§ 211 StGB;

begrenzte verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Sachentscheidung durch das Revisionsgericht in erweiternder Auslegung des § 354 Abs. 1 StPO (beachte die gesetzliche Neuregelung, § 354 Abs. 1a StPO, zum 1.9.04)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grenze - DDR - Grenzsoldat - Flucht - Verurteilung - Totschlag - Verfassungsbeschwerde - Bundesgerichtshof - Verjährung - Rückwirkungsverbot - Willkür

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2... Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 32; ; StGB § 34; ; StGB § 35; ; StGB § 35 Abs. 2; ; StGB § 17; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 78 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 211, 212

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

  • nomos.de PDF, S. 34 (Leitsatz)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 GG; §§ 17 Satz 2, 35 Abs. 1, 49 Abs. 1, 78 Abs. 2, 211 Abs. 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Tötung eines DDR-Grenzsoldaten/heimtückischer Mord/Schuldspruchänderung durch Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines Fluchtwilligen wegen Mordes an einem DDR - Grenzsoldaten an der Berliner Mauer; Abwägung zwischen dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit; Voraussetzungen für eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schüsse auf DDR-Grenzsoldaten // Recht auf Leben höher zu bewerten als Schutz der Freiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 669
  • NStZ 2001, 187
  • NJ 2001, 132
  • NJ 2001, 197 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Zudem sei die Anwendung der Rechtsfolgenlösung zur Heimtückeproblematik (vgl. BGHSt 30, 105 ff.) mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 45, 187 (259 ff.) unvereinbar.

    Dadurch wurde das Schuldprinzip nicht verletzt (vgl. BVerfGE 45, 187 ).

    Die Auslegung und Anwendung des Tatbestands des Heimtückemordes ist im Übrigen Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfGE 45, 187 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, veröffentlicht in Juris).

  • BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99

    Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99 -,.

    Auf die Revision des Nebenklägers änderte der Bundesgerichtshof (NJW 2000, S. 3079) das Urteil unter Beibehaltung des Strafausspruchs dahin ab, dass der Beschwerdeführer des Mordes schuldig sei.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Zudem sei die Anwendung der Rechtsfolgenlösung zur Heimtückeproblematik (vgl. BGHSt 30, 105 ff.) mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 45, 187 (259 ff.) unvereinbar.
  • BVerfG, 15.02.1995 - 2 BvR 383/94

    Verfassungswidrige Änderung des Schuldspruchs in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Willkür liegt weder im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1995 - 2 BvR 383/94 -, NJW 1996, S. 116 f.) noch im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893 f.) vor.
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1667/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Jugendstrafe

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Die Auslegung und Anwendung des Tatbestands des Heimtückemordes ist im Übrigen Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfGE 45, 187 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Willkür liegt weder im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1995 - 2 BvR 383/94 -, NJW 1996, S. 116 f.) noch im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893 f.) vor.
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Dies ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zuletzt Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der Strafurteile ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; denn das Recht auf Leben ist durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 88, 203 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dies setzte - abgesehen von der nach Maßgabe des Einzelfalles zu beurteilenden Frage nach der Vereinbarkeit mit § 265 StPO - klare, erschöpfende und eindeutige Feststellungen voraus; es ist dagegen nicht möglich, wenn eine neue Hauptverhandlung andere oder ergänzende Feststellungen erwarten lässt, oder wenn eine dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der Feststellungen erforderlich ist (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; BGH, Urt. vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09 ; BGH NStZ 2008, 213; NJW 1973, 1511, 1512; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 354 Rdn. 18; Temming in HK-StPO 4. Aufl. § 354 Rdn. 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Auch dort kann das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Tatgericht durch umfangreiche Feststellungen eine Tatsachengrundlage geschaffen hat, deren Änderung oder Ergänzung durch eine weitere Beweisaufnahme ausgeschlossen werden kann (BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 12).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG (Kammer) NStZ 2001, 187, 188; Beschl. vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - bei vergleichbaren Sachverhalten auch in anderen als in der Vorschrift ausdrücklich bezeichneten Fällen berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltene Wertungen oder Beurteilungen enthält.
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Es fehlt - auch mit Blick auf das von der Verteidigung angeführte Recht auf Selbstbestimmung nach Art. 1 Nr. 2 der UN-Charta (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 - NJW 1966, 310) - an einer von einer ausreichend einhelligen Rechtsüberzeugung getragenen Praxis für ein ius ad bellum etwa nationaler Befreiungsbewegungen; ein kollektives Recht auf bewaffneten Widerstand zugunsten einer Bevölkerungsgruppe gegen die Regierung des eigenen Landes hat sich bisher im Völkergewohnheitsrecht nicht herausgebildet (zur nicht gegebenen Rechtfertigung vorsätzlicher Tötungen wegen menschenrechtswidriger Versagung der Ausreisefreiheit vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99, NJW 2000, 3079; BVerfG, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 BvR 1473/00, NStZ 2001, 187; zu den neueren Entwicklungen des Völkerrechts in einem Bürgerkrieg vgl. Kreß, JZ 2014, 365).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Auch wenn möglicherweise von angegriffenen Personen, etwa syrischen Soldaten, rechtswidrige Angriffe ausgehen könnten, setzten die bezweckten und durchgeführten Taten nach den Vorgaben der Vereinigungen gerade nicht voraus, dass nur solche Personen angegriffen werden sollten, die selbst unmittelbar zu einem Angriff ansetzten oder einen solchen durchführten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99, NJW 2000, 3079; dazu BVerfG, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 BvR 1473/00, NStZ 2001, 187 f.).
  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

    Daneben soll auf diese Weise die Strafverfolgung auf schwerwiegende Sachverhalte konzentriert werden und nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen von der Strafbarkeit ausgenommen werden können (vgl. BT-Drucksache 14/8893 S. 17; Altvater NStZ 2003, 179, 181; zu sog. Befreiungsbewegungen Tröndle/Fischer StGB, 54. Aufl., § 129b Rn. 13; ferner BVerfG NStZ 2001, 187; BGH NJW 2000, 3079).
  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - nicht nur in den in § 354 Abs. 1 StPO bezeichneten Fällen, sondern auch bei vergleichbaren Sachverhalten berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen oder Beurteilungen enthält.
  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
    Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - nicht nur in den in § 354 Abs. 1 StPO bezeichneten Fällen, sondern auch bei vergleichbaren Sachverhalten berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen oder Beurteilungen enthält.
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