Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2001

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2000 - 3 StR 371/00   

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https://dejure.org/2000,2841
BGH, 09.11.2000 - 3 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,2841)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - 3 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,2841)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - 3 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,2841)
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Geschädigte Handelsgesellschaften

Juristische Personen sind keine "Menschen" iSv § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, Analogieverbot, überschießende Innentendenz

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 319
  • StV 2001, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Liegt die erforderliche Absicht der Begehung von wenigstens zwei für den Täter rechtlich selbständigen Betrugstaten vor (vgl. Fischer, aaO Rn. 219; Schönke/Schröder/Perron, 29. Aufl., § 263 Rn. 188d), begründet bereits die einmalige Tatbegehung einen besonders schweren Fall des Betrugs (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00, NStZ 2001, 319, 320).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Besteht diese Absicht, so kann schon die erste Tat als besonders schwerer Fall eingestuft werden (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00).
  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
    Die Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von juristischen Personen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, könnte daher - von Sonderfällen, etwa einer Einmann-GmbH, abgesehen - das benannte Regelbeispiel für den Betrug im besonders schweren Fall nicht erfüllen (BGH, NStZ 2001, 319-beck-online).
  • OLG Jena, 03.05.2002 - 1 Ss 80/02

    Betrug durch angebliche Kreditvermittlung im Internet; Internetanzeige mit

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  • LG Stade, 12.07.2023 - 201 KLs 8/23

    Betrug; Intensivtäter; Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Die Annahme des besonders schweren Falles ist in aller Regel bereits dann gerechtfertigt, wenn der Täter eine Person in wirtschaftliche Not bringt, weshalb bei entsprechender Absicht bereits die einmalige Tatbegehung zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreicht (vgl. BGH NStZ 2001, 319).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2395
BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00 (https://dejure.org/2001,2395)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2001 - 5 StR 580/00 (https://dejure.org/2001,2395)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 5 StR 580/00 (https://dejure.org/2001,2395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 319
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr ist zur Verteidigung der Rechtsordnung allerdings nur dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr ist zur Verteidigung der Rechtsordnung allerdings nur dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr ist zur Verteidigung der Rechtsordnung allerdings nur dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
    Nach der Rechtsprechung ist aber die in der Sache erlittene Untersuchungshaft bei einer Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (vgl. BGHR § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7 m.w.N.; BGH wistra 1989, 305, 306).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (grundlegend BGH NJW 1971, 439 f; ferner etwa BGH NStZ 2001, 319; Fischer, a. a. O., § 56 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH StV 1998, 260; BGH NStZ 2001, 319; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 13).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Es hat auch gerade mit Hinweis darauf, daß dem Steuerfiskus im Vergleich mit der vorgesehenen Ausfuhr im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren kein wirtschaftlicher Nachteil eingetreten ist (vgl. auch BGH wistra 2001, 216, 217), trotz der hohen Hinterziehungsbeträge einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO verneint.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Dabei kann hier dahinstehen, ob bereits der Austausch des nach § 39 Abs. 2 BrStV mitzuführenden begleitenden Verwaltungsdokuments gegen gefälschte Versandpapiere im Steuergebiet zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG geführt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2001 5 StR 580/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1116 --wo allerdings auch die Zollplombe entfernt wurde--; ablehnend FG München, Beschluss vom 5. April 2001 3 V 5378/00, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 246, 247; vgl. zweifelnd zum zeitweiligen Entfernen des Versandscheins von der Sendung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren Senatsbeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFHE 195, 64, 71; Friedl in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 41 ZG Rn. 96; vgl. zur Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2000 4 K 6545/98 VBr, ZfZ 2000, 242, 243; Peters in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rn. D 222; Reiche in Teichner/Alexander/ Reiche, Mineralölsteuer, Mineralölzoll, Kommentar, § 18 Rn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 1993, § 56 Rn. 45 ff.) .
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Dabei dürfen die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (Senat a.a.O.; BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2003, § 56 Rn. 45 ff.).
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16; BGH NStZ 2001, 319 m. w. N.).

    Die in der Sache erlittene Untersuchungshaft ist bei einer Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (vgl. BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 7; BGH NStZ 2001, 319, jeweils m. w. N.).

  • OLG Celle, 21.12.2010 - 32 Ss 142/10

    Kriminalprognose muss einheitlich erfolgen, wenn Tatgericht über Aussetzung der

    Über die nach § 268a StPO erforderlichen Nebenentscheidungen hat dennoch der Tatrichter zu entscheiden (Anschluss an BGH NStZ 2001, 319).

    Über die nach § 268a StPO noch erforderlichen Nebenentscheidungen im Hinblick auf die Aussetzung der Vollstreckung auch der Freiheitsstrafe von einem Jahr hat das Landgericht zu entscheiden (siehe BGH NStZ 2001, 319).

  • KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07

    Einbeziehung aller Straftaten in die Gesamtabwägung bei Gesamtstrafenbildung und

    Die Aussetzung ist zu versagen, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2001, 319; Kammergericht, Urteil vom 11. November 2004 - (4) 1 Ss 352/03 (175/03) - Fischer a.a.O. Rdn. 14; jeweils mit weit.
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttert werden könnte (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15; BGH, NStZ 2001, 319; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 49; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 56 Rn. 14).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

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