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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00   

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BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00 (https://dejure.org/2000,844)
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BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 (https://dejure.org/2000,844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei unentschuldigtem Nicht Erscheinen; Verfahrenshindernis (zurückgezogener Strafantrag)

  • lexetius.com

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 230
  • NJW 2001, 1509
  • NStZ 2001, 440
  • NStZ 2001, 442
  • NStZ 2001, 445
  • StV 2001, 326
  • Rpfleger 2001, 267
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Die Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist zulässig, auch wenn sie nur eine Sachrüge enthält, mit der behauptet wird, das Amtsgericht habe ein Verfahrenshindernis nicht beachtet, das bereits bei der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen habe (Bestätigung von BGHSt 21, 242).

    Es sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. und weitere Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (z.B. OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Stuttgart DAR 64, 46) gehindert, wonach die Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Urteil mit der Sachrüge begründet werden kann und die Erhebung der Sachrüge zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen von Amts wegen führt.

    Das Oberlandesgericht Koblenz kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. (und verschiedenen Oberlandesgerichten, u.a. OLG Stuttgart DAR 1964, 46; OLG Köln GA 1971, 27; OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Hamm MDR 1973, 694; OLG Karlsruhe NJW 1978.840) abzuweichen.

  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Nach herrschender Meinung (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 20 f. m.w.N.) und ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung in BGHSt 16, 115 f. führt nur ein zulässiges Rechtsmittel zur Prüfung der in erster Instanz übersehenen Verfahrenshindernisse.

    Der Entscheidung BGHSt 16, 115, 119, nach der in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse bei unzulässigen Revisionen nicht berücksichtigt werden können, läßt sich - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - nicht der allgemeine Grundsatz entnehmen, daß Verfahrenshindernissen in keinem Fall größeres Gewicht beigemessen werden können als sonstigen Rechtsfehlern.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15, 287 f.; 32, 345 f.).

    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15.287 f.; 26, 84 f.; 32, 345 f.).

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15.287 f.; 26, 84 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15, 287 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Dann sei es aber ungereimt, ihm die Überprüfung der Verfahrenshindernisse in der Hauptverhandlung mit der Folge eines Einstellungsurteils nach § 260 Abs. 3 StPO zu verwehren (die Einstellungsmöglichkeit nach § 206 a StPO im Rechtsmittelverfahren für in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse ist allerdings ebenfalls nicht unstreitig, dagegen Tolksdorf in KK aaO § 206 a Rdn. 4; Meyer-Goßner GA 1973, 366; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 206 Rdn. 6; für zulässig erachtet wird sie u.a. von BGHSt 24, 208 f.; 32, 275 f.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 206 a Rdn. 15; Bohnert, GA 1982, 166, 171 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1977 - 3 Ss 204/77
    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Geschieht dies bei Beginn der Hauptverhandlung, ist durch Urteil nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen (OLG Stuttgart DAR 1964, 46; OLG Karlsruhe NJW 1978, 840; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 329 Rdn. 64, 65; Rautenberg in Heidelberger Kommentar, StPO § 329 Rdn. 6; Paulus in KMR, StPO § 329 Rdn. 6).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Sie scheiterte allein am Nichterscheinen des Angeklagten (BGHSt 30, 98 f.).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Dann sei es aber ungereimt, ihm die Überprüfung der Verfahrenshindernisse in der Hauptverhandlung mit der Folge eines Einstellungsurteils nach § 260 Abs. 3 StPO zu verwehren (die Einstellungsmöglichkeit nach § 206 a StPO im Rechtsmittelverfahren für in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse ist allerdings ebenfalls nicht unstreitig, dagegen Tolksdorf in KK aaO § 206 a Rdn. 4; Meyer-Goßner GA 1973, 366; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 206 Rdn. 6; für zulässig erachtet wird sie u.a. von BGHSt 24, 208 f.; 32, 275 f.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 206 a Rdn. 15; Bohnert, GA 1982, 166, 171 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 1/23

    Bußgeldverfahren, Verjährungsfrist, Berechnung, materielle Frist, Einstellung,

    Die korrekt erhobene Sachrüge führt zur Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen und des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08; OLG Hamm NZV 2003, 396 ; OLG Köln NZV 2002, 241 ).

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115 ).

  • OLG Koblenz, 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08

    Rechtsfolgen der Verjährung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Die -wie vorliegend- korrekt erhobene Sachrüge führt jedoch zur Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen und des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; OLG Koblenz ZfS 2005, 363; NStZ-RR 2004, 373; OLG Hamm NZV 2003, 396 ; OLG Köln NZV 2002, 241).

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115).

    Dabei führt die im Rechtsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß erhobene Sachrüge nicht nur zur Prüfung, ob im Anschluss an die amtsgerichtliche Entscheidung Verfahrenshindernisse eingetreten sind, sondern in der Rechtsbeschwerdeinstanz wird auch untersucht, ob das Amtsgericht Verfahrenshindernisse übersehen oder nicht sachgemäß geprüft hat (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115; Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG , 3. Auflage, § 79 , Rn. 98f.) Die gegenteilige Auffassung (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 51. Auflage, § 329 , Rn. 48f., allerdings zu § 329 StPO ) wird der Bedeutung der Verfahrenshindernisse nicht gerecht.

    Ein Verfahrenshindernis soll weiteres Prozedieren mit dem Ziel einer Sachentscheidung gerade verbieten, so dass sie auch bei Vorliegen bereits vor dem amtsgerichtlichen Urteil im Revisionsverfahren gegen das Verwerfungsurteil berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH NStZ 2001, 440 m.w.N.; BGH NJW 1984, 2300 ).

    Über die Grenze der Rechtskraft einer Entscheidung und der Zulässigkeit eines Rechtsmittels hinaus ist die Berücksichtigung von bereits in erster Instanz bestehenden Verfahrenshindernissen daher nicht einzuschränken (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09

    Verfahrenshindernis; Revisionsinstanz, Berücksichtigung

    Dies folge nicht aus der Funktion der Verfahrenshindernisse, ein weiteres Prozessieren zu vermeiden, da im Revisionsverfahren gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO gerade noch keine Sachentscheidung vorliege ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 16).

    Auch aus dem Regelungszweck der Verfahrensbeschleunigung des § 329 Abs. 1 StPO sei eine derartige Einschränkung der Prüfungskompetenz nicht herzuleiten, da die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung bereits durch das Unterbleiben einer zweiten Sachprüfung eingetreten sei ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 17).

    Im Gegensatz zu unzulässigen Revisionen, bei denen es um eine Abwägung sonstiger Verfahrenshindernisse und der Rechtskraft gehe und daher in erster Instanz übersehende Verfahrenshindernisse unberücksichtigt bleiben könnten ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18 mit Verweis auf BGHSt 16, 115, 119 zu dem Fall einer unzulässigen Revision), bestehe bei zulässigen Rechtsmitteln kein Grund dafür, die vorrangige - von Amts wegen - vorzunehmende Prüfung des Fehlens von Verfahrenshindernissen, die das gesamte Verfahren beträfen, einzuschränken ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Eine solche Dispositionsbefugnis bestehe indes für Verfahrensvoraussetzungen gerade nicht ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der dies auf Vorlage des OLG Koblenz für das Verfahrenshindernis des fehlenden (zurückgenommenen) Strafantrags angenommen hat (BGHSt 46, 230 = NStZ 2001, 440).

    Diese Rechtsauffassung wird auch von Teilen der Literatur vertreten (MüKo-StPO- Quentin , § 329 Rz. 11; Löwe/Rosenberg- Gössel , 26. Auflage 2012, § 329 Rz. 65; HK-StPO- Rautenberg/Reichenbach , § 329 Rz. 6; Paulus NStZ 2001, 445; a. A. - Berücksichtigung nur nachträglich entstandener Verfahrenshindernisse - aber Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse S. 45 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 329 Rz. 8; SK-StPO- Frisch , 5. Auflage 2016, § 329 Rz. 39; KK-StPO- Paul , 8. Auflage 2019, § 329 Rz. 13; SSW-StPO- Brunner , 3. Auflage 2018, § 329 Rz. 54; Duttge NStZ 2001, 442; wohl auch Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 37).

    Sie bestehen nicht nur im Interesse des Angeklagten, sondern vielmehr auch im allgemeinen Interesse (BGHSt 46, 230 [236]).

    Dass - wie die Gegenauffassung annimmt - die Anwesenheit des Angeklagten eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts darstelle (Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse S. 46; Duttge NStZ 2001, 442 [443]) ist demgegenüber jedenfalls keine vom Gesetz bruchlos durchgeführte Konzeption, wie die Vorschrift des § 329 Abs. 6 erweist, die (zwar nur, aber immerhin) eine Sachentscheidung über die Gesamtstrafe bei Abwesenheit des Angeklagten gestattet.

  • OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern: Prüfung der örtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 = BGHSt 46, 230 ff. = StV 2001, 326-328 = NStZ 2001, 440 ff. [unter näherer Darstellung des Streitstandes]).

    Wurde die örtliche Unzuständigkeit erstmals in der Hauptverhandlung erkannt, ist die Behandlung nach § 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG auch dann vorrangig, wenn der Betroffene unentschuldigt der Hauptverhandlung fernbleibt (vgl. schon Paulus NStZ 2001, 445 f.[= Anm. zu BGH a.a.O.]).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21

    Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung

    Die allein erhobene Sachrüge führt bei dem nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteil nur zu der eingeschränkten Prüfung, ob Verfahrensvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. BGH NStZ 2001, 440; OLG Köln NJW 2001, 1223).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn ein solcher Verstoß wiegt nicht so schwer, dass von seinem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen - im Interesse der Angeklagten und im öffentlichen Interesse - abhängt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 91; vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00, BGHSt 46, 230, 236; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 206a Rn. 30 mwN).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Zwar kann sie nicht auf die von der Revision des Angeklagten auch erhobene Sachrüge hin erfolgen, denn diese Rüge gegen ein Urteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49; zu dem Sonderfall eines Urteils nach § 329 Abs. 1 Satz 3 StPO vgl. nachfolgend unter 6.).

    Die Sachrüge führt zwar bei einem reinen Prozeßurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49), und sie ist unzulässig, wenn sie nur mit sachlichrechtlichen Angriffen gegen das Urteil begründet wird (Meyer-Goßner a.a.O. mit Rsprnachw.).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 1 Ss 14/08

    Strafbefehlsverfahren: Umfang revisionsrechtlicher Überprüfbarkeit eines

    Mit der zulässig erhobenen Sachrüge kann der Rechtsmittelführer jedoch die Überprüfung von Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernissen erreichen (vgl. BGH NJW 1967, S. 1476; BGH NStZ 2001, S. 440 ff.).
  • OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2012 - 1 RVs 41/12

    Anforderungen an die Darstellung der Tat im Strafbefehl; Rechtsfolgen der

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14

    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls

  • BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01

    Verhinderung des Verteidigers

  • OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17

    Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und

  • BayObLG, 20.11.2003 - 5St RR 301/03

    Prüfungsumfang bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Hamm, 12.11.2012 - 3 RBs 253/12

    Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen gegen den

  • BGH, 23.03.2011 - AnwSt (R) 11/10

    Verbot des Tätigwerdens als Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichterscheinen des Betroffenen in der

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17

    Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids: Heilung von Zustellungsmängeln durch

  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

  • OLG Hamm, 10.09.2004 - 1 Ss OWi 548/04

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Begründung der Rüge

  • OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21

    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges

  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 Ss OWi 220/05

    Fahrpersonalgesetz, Verwerfung wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung,

  • OLG Naumburg, 08.05.2007 - 1 Ss (B) 138/07
  • OLG Jena, 29.01.2004 - 1 Ss 341/03

    Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00   

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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 440
  • StV 2001, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Eine vom Revisionsgericht auf eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 261 StPO hin zu beachtende Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung kann sich nicht nur aus den Urteilsgründen selbst, sondern auch aus der aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ersichtlichen weiteren Beweisaufnahme ergeben, wenn diese in der Beweiswürdigung im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 440).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Wie der Bundesgerichtshof (NStZ 2001, 440) für den insoweit vergleichbaren Fall des teilweisen Schweigens eines Mitangeklagten angenommen hat, ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung der mögliche Beweggrund zu erforschen und der Beweiswert der Aussage ist besonders eingehend zu würdigen.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Die Angaben des Zeugen bleiben zwar verwertbar, das Tatgericht ist aber verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitangeklagter - wie hier - nach seiner Aussage zur Sache erklärt, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen (vgl. BGH NStZ 2004, 691; Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4315
BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00 (https://dejure.org/2001,4315)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3 StR 446/00 (https://dejure.org/2001,4315)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3 StR 446/00 (https://dejure.org/2001,4315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).

    Innerhalb derselben prozessualen Tat ist nämlich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft grundsätzlich unteilbar (vgl. BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 7 a).

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Eine Trennung des Tatgeschehens in das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einerseits und die Tötung andererseits wäre eine unnatürliche Aufspaltung und Würdigung eines einheitlichen Lebensvorgangs (vgl. BGH NStZ 1996, 563, 564).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Bereits Verhandlungen über den Erwerb von Betäubungsmitteln sind als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, sofern der Erwerber diese - wie hier - gewinnbringend weiterverkaufen will (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4; Weber, BtMG § 29 Rdn. 92 ff.).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Da zwischen dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und einem dabei begangenen Tötungsdelikt Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urt. vom 17. Januar 2001 - 2 StR 437/00 und 2 StR 438/00), kommt eine Beschränkung der Revision auf das bewaffnete Handeltreiben nicht in Betracht (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0 § 318 Rdn. 13, § 344 Rdn. 7).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
    Da zwischen dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und einem dabei begangenen Tötungsdelikt Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urt. vom 17. Januar 2001 - 2 StR 437/00 und 2 StR 438/00), kommt eine Beschränkung der Revision auf das bewaffnete Handeltreiben nicht in Betracht (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0 § 318 Rdn. 13, § 344 Rdn. 7).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; selbst zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92 -, BGHR StPO § 264 I Tatidentität 21; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -, BGHSt 45, 211, 212 f. = BGHR StPO § 264 I Tatidentität 30; BGH, Urteil vom 14. März 2001 - 3 StR 446/00 -, BGHR StPO § 264 I Tatidentität 32; BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 - Rn. 16 f.; BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01).

    Innerhalb derselben prozessualen Tat ist der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft grundsätzlich unteilbar (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - 3 StR 446/00 -, BGHR StPO § 264 I Tatidentität 32).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Danach gilt hier folgendes: Mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186; 29, 288; BGH NStZ 2001, 440).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Der aufgrund der Anklage zur Aburteilung gestellte Lebenssachverhalt enthält alle damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Vorkommnisse, auch wenn diese in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGHSt 29, 288, 292 f.; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 512/01

    Strafzumessung (Notwehr; Strafschärfung wegen rechtmäßigen Handelns)

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die angeklagte Tat nicht auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG.) geprüft worden war (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 32).
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