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   BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,2915
BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00 (1) (https://dejure.org/2001,2915)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2001 - 3 StR 542/00 (1) (https://dejure.org/2001,2915)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 3 StR 542/00 (1) (https://dejure.org/2001,2915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts - Tätliche Auseinandersetzung zwischen Kurden und Türken - Schuss in den Bauch als erforderliche Verteidigungshandlung bei Griff des Angreifers zur Waffe - Irrtum über mildere Abwehrmöglichkeiten als ...

  • Judicialis

    StGB § 16 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 16 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 Abs. 1, § 32 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Als nach Art und Maß relativ mildeste Gegenmittel im Verhältnis zum lebensgefährlichen Einsatz der Waffe durch Schuß in den Unterleib wären das Androhen eines Schusses, das Abgeben eines weiteren Warnschusses oder ein Schuß in die Beine des Nebenklägers in Betracht gekommen (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).

    Im Verkennen dieses Sachverhalts liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen läßt (vgl. BGHSt 45, 378, 384; BGH NStZ 1996, 29, 30; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Außerdem hatte das Landgericht nicht geprüft, ob sich der Angeklagte wegen der Beteiligung an einer Schlägerei strafbar gemacht haben könnte (BGH NStZ 1997, 402).

    Der Senat hat schon in seiner ersten Entscheidung in dieser Sache (NStZ 1997, 402) ausgeführt, daß der schußbereit vor dem Nebenkläger stehende Angeklagte in dieser Situation zum sofortigen Einsatz der Schußwaffe (in der vom Angeklagten gewählten Weise) nicht berechtigt war, sondern verpflichtet gewesen wäre abzuwarten, ob der Nebenkläger eine Waffe nicht nur aus dem Hosenbund ziehen, sondern auch schußbereit machen und auf den Angeklagten in Anschlag bringen würde.

  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Soweit sie zulässigerweise (vgl. BGH NStZ 1999, 145, 146 insoweit in BGHSt 44, 138 nicht abgedruckt) die Ablehnung von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft rügen, sind sie aus den Erwägungen zu vorstehend I. 1. b), c) und d) nicht begründet.
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Im Verkennen dieses Sachverhalts liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen läßt (vgl. BGHSt 45, 378, 384; BGH NStZ 1996, 29, 30; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Im Verkennen dieses Sachverhalts liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen läßt (vgl. BGHSt 45, 378, 384; BGH NStZ 1996, 29, 30; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83

    Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Konnte der Angegriffene den Irrtum vermeiden, kommt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB eine Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 542/00, NStZ 2001, 530 f.).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19

    Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber

    Konnte der Angegriffene den Irrtum vermeiden, kommt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB eine Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 ? 3 StR 542/00, NStZ 2001, 530 f.).
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 2 Ausl 73/12

    Auslieferung in die Türkei zur Strafvollstreckung; Verstoß gegen den Grundsatz

    Bei einer solchen Fallgestaltung hätte nach deutschem Recht bei dem Verfolgten - neben dem Irrtum über das Vorliegen einer Nothilfesituation - auch ein Irrtum über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung vorgelegen, bei dem es sich ebenfalls um ein Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 S. 2 StGB handelt (vgl. BGH NStZ 2001, 530; Urteil 30.10.1987 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; NJW 1968, 1885).
  • LG Bonn, 15.04.2011 - 23 KLs 5/11

    Freispruch eines Polizeibeamten wegen Erlaubnistatbestandsirrtums nach

    Nach dieser Vorstellung hätte K seinen Angriff nicht bloß vorbereitet, sondern hierzu unmittelbar angesetzt, zumal sein Verhalten unmittelbar in die eigentliche Verletzungshandlung umzuschlagen drohte (vgl. BGH NJW 1973, 255; BGH NStZ 2001, 530).
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