Rechtsprechung
BGH, 31.05.2001 - 1 StR 182/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 239 b Abs. 2 StGB; § 239 a Abs. 4 StGB
Geiselnahme; Sich bemächtigen; Strafrahmenmilderung; Lebensbereich - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Geiselnahme - Strafrahmenmilderung - Verzicht auf das angestrebte Ziel - Freilassung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 239b Abs. 2, 239a Abs. 4
Geiselnahme des Opfers "in dessen Lebensbereich" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2895
- NStZ 2001, 532
- JR 2002, 160
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 293/16
Erpresserischer Menschenraub (tätige Reue: Voraussetzungen)
Dazu muss der Täter vollständig von seiner Forderung Abstand nehmen (…so auch LK-StGB/Schluckebier, 12. Aufl., § 239a Rn. 58; vgl. zur parallelen Problematik bei § 239b Abs. 2 i.V.m. § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB auch: BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 1 StR 152/03, NStZ 2003, 605; vom 31. Mai 2001 - 1 StR 182/01, NJW 2001, 2895 …und vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 516/99, BGHR StGB § 239a Abs. 3 Verzicht 2). - BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen …
Für ein Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich genügt es, dass der Täter sein Opfer am Tatort freigibt und dieses seinen Aufenthaltsort wieder frei bestimmen kann (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 182/01, NJW 2001, 2895). - BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02
Geiselnahme (Strafrahmenverschiebung; Freiwilligkeit; Erscheinen der Polizei; …
Der Senat hat diese Revision durch Beschluß vom 31. Mai 2001 (1 StR 182/01) hinsichtlich des Schuldspruchs verworfen, jedoch den Ausspruch über die wegen Geiselnahme verhängte Einzelstrafe und über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben (NJW 2001, 2895).Die Strafkammer hat von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 239b Abs. 2, 239a Abs. 4, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht, die nicht ausgeschlossen ist, wenn der Täter die Geisel zwar freigelassen, aber dabei nicht freiwillig gehandelt hat (Senat NJW 2001, 2895, 2896 m. w. N.).
- BGH, 21.05.2003 - 1 StR 152/03
Erörterungspflicht bei der fakultativen Strafrahmenmilderungsmöglichkeit …
Für ein Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich genügte es hier, daß der Angeklagte sein Opfer am Tatort freigab und dieses seinen Aufenthaltsort wieder frei bestimmen konnte (BGH NJW 2001, 2895 = NStZ 2001, 532).
Rechtsprechung
BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB
Diebstahl mit Waffen; Hilflosigkeit; Geladene Gaspistolen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Diebstahl - Schreckschußrevolver - Waffe - Gasmunition - Hilflosigkeit - Unterbringung - Entschädigung
- Judicialis
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. ... a; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 242 Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6, § 244 Abs. 1 Nr. 1 a
Hilflosigkeit infolge Alters; Schreckschuss- und Gaspistole als Waffe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 532
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
zuzufügen (st. Rspr.; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB: BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302 jew. m.w.Nachw.).In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302;… anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
- BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99
Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
zuzufügen (st. Rspr.; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB: BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302 jew. m.w.Nachw.).In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302;… anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
- BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
Etwas anderes gilt, wenn eine krankhafte bzw. auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Drogen- oder Medikamentensucht vorliegt, die immer wieder zu einem Zustand führt, -in dem die Schuldfähigkeit als Folge eines Zusammenwirkens von geistigseelischer Störung und alkoholischer Beeinträchtigung oder aktuellem Drogenkonsum zumindest erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 44, 369, 373 ff.; 44, 338, 341 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 63 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
- BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
Schwerer Raub; Scheinwaffe; Schreckschußpistole; Verwenden eines gefährlicher …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302;… anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.). - BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
Etwas anderes gilt, wenn eine krankhafte bzw. auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Drogen- oder Medikamentensucht vorliegt, die immer wieder zu einem Zustand führt, -in dem die Schuldfähigkeit als Folge eines Zusammenwirkens von geistigseelischer Störung und alkoholischer Beeinträchtigung oder aktuellem Drogenkonsum zumindest erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 44, 369, 373 ff.; 44, 338, 341 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 63 Rdn. 3 m.w.Nachw.). - BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98
Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
- BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren …
War es Gasmunition, stellte die Pistole nur dann ein gefährliches Werkzeug dar, wenn beim Abfeuern das Gas durch den Lauf nach vorn ausgetreten wäre (BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302; BGH, Urt. vom 25, April 2001 - 3 StR 533/00).