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   BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00   

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https://dejure.org/2000,3466
BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00 (https://dejure.org/2000,3466)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2000 - 3 StR 224/00 (https://dejure.org/2000,3466)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00 (https://dejure.org/2000,3466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Seelische Störung - Seelische Abartigkeit - Persönlichkeitsstörung - Hemmschwelle - Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StPO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Schuldminderung bei Drogenabhängigkeit - Entscheidung über § 21 StGB durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
    Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Täters gestellt werden müssen (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Folgen ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
    Dies zu beurteilen und zu entscheiden ist Sache des Richters, der allenfalls zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch - psychiatrischen Anknüpfungstatsachen sachverständiger Hilfe bedarf (BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99

    Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
    Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Täters gestellt werden müssen (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Schwere Entzugserscheinungen können die Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. in Kombination mit Persönlichkeitsveränderungen, aufheben (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, V.1.).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15

    Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können der Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nur ausnahmsweise eine erheblich verminderte Schuld begründen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter durch starke Entzugserscheinungen oder aus Angst hiervor dazugetrieben wird, sich durch eine Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Drogenrauschs begeht (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00, NStZ 2001, 82 f.; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 f.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01

    Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters bei Suchtmittelabhängigkeit

    Danach begründet die Abhängigkeit eines Straftäters von Suchtmitteln und eine daraus folgende Persönlichkeitsstörung nur ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit gemäß § 21 StGB (vgl. BGH, NStZ 2001, S. 82 ; 2001, S. 83 ; 2001, S. 85).
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