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   BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00   

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BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00 (https://dejure.org/2000,2172)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 StR 310/00 (https://dejure.org/2000,2172)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00 (https://dejure.org/2000,2172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem Drogenkonsum; Steuerungsfähigkeit; Bedeutung der Klassifikation nach ICD-10; Amphetamin; Heroin

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Raub - Schwerer Raub - Verminderte Schuldfähigkeit - Rauschgiftabhängigkeit - Steuerungsfähigkeit - Entzugserscheinungen - Drogenintoxikation

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Schuldfähigkeit und Drogenkonsum - Bedeutung der ICD 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 83
  • StV 2001, 564
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    b) Den Urteilsgründen ist ebenso wenig zu entnehmen, ob der Angeklagte den schweren Raub im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. BGH JR 1987, 206 m. zust. Anm. Blau; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12) oder ob eine Entzugssymptomatik oder eine Angst vor Entzugserscheinungen vorlag.
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    b) Den Urteilsgründen ist ebenso wenig zu entnehmen, ob der Angeklagte den schweren Raub im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. BGH JR 1987, 206 m. zust. Anm. Blau; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12) oder ob eine Entzugssymptomatik oder eine Angst vor Entzugserscheinungen vorlag.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    bb) Der Bundesgerichtshof hat zu Beschaffungsdelikten Heroinabhängiger ausgesprochen, daß die Anwendbarkeit des § 21 StGB nicht in jedem Fall "akute körperliche" Entzugserscheinungen des Täters zur Tatzeit voraussetzt (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2).
  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    a) Bei langjährig Rauschgiftabhängigen kann die Anwendung des § 21 StGB dann erfolgen, wenn schwerste Persönlichkeitsveränderungen erkennbar sind (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 8).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Ob eine hierauf beruhende Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit erheblich ist, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGHSt 8, 113, 124; BGH NStZ 1997, 485; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w. Nachw.).
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Bei Amphetamin sind die Suchtfolgen ohnehin nicht so schwer wie bei Heroin (BGHSt 33, 169, 171; BGH StV 1997, 227).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Ob eine hierauf beruhende Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit erheblich ist, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGHSt 8, 113, 124; BGH NStZ 1997, 485; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w. Nachw.).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können der Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nur ausnahmsweise erheblich verminderte Schuld begründen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmißbrauch namentlich unter Verwendung "harter" Drogen zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter durch starke Entzugserscheinungen oder bei Heroinabhängigen aus Angst davor dazu getrieben wird, sich durch eine Straftat Drogen zu verschaffen oder wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Drogenrausches begeht (BGH StV 1997, 517 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin, dem der Tatrichter mit Hilfe des Sachverständigen nachgehen muß (BGH NStZ 1999, 630; StV 1999, 342).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
    Zwar besagt das Vorliegen eines bestimmten Zustandsbildes nach der Klassifikation ICD-10 noch nichts über das Ausmaß drogeninduzierter psychischer Störungen (vgl. BGH NStZ 1997, 383).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Dies hat die Rechtsprechung für Fälle der Abhängigkeit von Heroin wiederholt angenommen (vgl. nur BGH StV 1997, 517; NStZ 2001, 83 jeweils m.w.N.).

    Ob eine entsprechende Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit erheblich ist, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH NStZ 1997, 485; NStZ 2001, 83).

  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin, der der Tatrichter mit Hilfe des Sachverständigen nachgehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83, 84 mwN).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Ausdrücklich ist dies bisher für Fälle der Abhängigkeit von Heroin angenommen worden (vgl. BGH MDR 1989, 831; NStZ 2001, 83, 84; NStZ-RR 1997, 227; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11 jew. m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Anwendung dieses Grundsatzes auch auf Fälle der Abhängigkeit von Kokain (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 10, 12) und Amphetamin (vgl. BGB NStZ 2001, 83, 84) trotz der bei den verschiedenen Drogen unterschiedlichen Entzugsfolgen nicht von vornherein ausgeschlossen.

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Außerdem ist er verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise zu begründen (BGH, Urteile vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14 Rn. 12; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 Rn. 25; vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 Rn. 34, BGHSt 49, 45; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00 Rn. 7 und vom 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98 Rn. 26; Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13 und vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7; jeweils mwN).

    Entzugserscheinungen, welche erst bevorstehen, können mitunter den Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 Rn. 26 f.; vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 Rn. 11; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00 Rn. 7 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95 Rn. 5; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7; jeweils mwN).

  • OLG Köln, 24.10.2006 - 83 Ss 76/06
    Zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit kann schließlich auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen führen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 448; BGH NStZ 2001, 83; BGH NStZ 2001, 85; weitere Nachweise in SenE vom 21.10.2003 - Ss 346/03 -).

    Die Anwendbarkeit des § 21 StGB bei Heroinabhängigen setzt nämlich nicht in jedem Fall akute körperliche Entzugserscheinungen des Täters zur Tatzeit voraus (BGHR StGB § 21 BtMG Auswirkungen 2; BGH NStZ 2001, 83 [84]).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen kann (BGH NStZ 2001, 83 [84]).

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung);

    b) Rauschgiftwirkungen können nur ausnahmsweise eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit begründen, etwa bei schwersten Persönlichkeitsveränderungen infolge langjährigen Rauschgiftmißbrauchs, bei Beschaffungsdelikten unter starken Entzugserscheinungen und je nach den Umständen des Einzelfalls auch bei einem akuten Drogenrausch (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2001, 83, 84 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15

    Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können der Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nur ausnahmsweise eine erheblich verminderte Schuld begründen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter durch starke Entzugserscheinungen oder aus Angst hiervor dazugetrieben wird, sich durch eine Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Drogenrauschs begeht (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00, NStZ 2001, 82 f.; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 f.).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 (32); BGH NStZ 2001, 83 (84); BGH StV 1997, 517; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 295/02

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelkonsum;

  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02

    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts;

  • BGH, 24.04.2013 - 2 StR 93/13

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen eines Rauschzustandes bei nicht

  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
  • LG Arnsberg, 16.04.2021 - 4 KLs 22/20
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2015 - JK IV KLs 358 Js 11359/15

    Verurteilung wegen Eigenkonsums und beabsichtigten Verkaufs von Betäubungsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 Ss 105/05

    Grundlagen der Strafbarkeit: Eingeschränkte Schuldfähigkeit bei

  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

  • OLG Köln, 30.09.2003 - Ss 399/03
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