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   KG, 05.11.2001 - (3) 1 Ss 105/01 (45/01)   

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https://dejure.org/2001,12279
KG, 05.11.2001 - (3) 1 Ss 105/01 (45/01) (https://dejure.org/2001,12279)
KG, Entscheidung vom 05.11.2001 - (3) 1 Ss 105/01 (45/01) (https://dejure.org/2001,12279)
KG, Entscheidung vom 05. November 2001 - (3) 1 Ss 105/01 (45/01) (https://dejure.org/2001,12279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 86a Abs. 2 S. 2
    Ähnlichkeit eines Stoffdreiecks mit einem national-sozialistischen Kennzeichen

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98

    Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als

    Auszug aus KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
    Daran sieht er sich durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 7. Dezember 1998 (vgl. NStZ 1999, 190) und des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. Juni 2000 - 2 Sa 177/00 - (vgl. Leitsatz in NStZ-RR 2001, 42) gehindert.

    Die Verwechslungsgefahr nicht nur aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters zu beurteilen (vgl. BGH GA 1966, 279), sondern über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus an eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen zu knüpfen und einen "gewissen Bekanntheitsgrad" des Kennzeichens und der diesem zugeordneten Organisation zu fordern, teilt der Senat nicht (vgl. Bartels/Kollorz, NStZ 2000, 648).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

    Auszug aus KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
    Eine dahingehende Einschränkung lässt sich weder dem Wortlaut des § 86 Abs. 2 Satz 2 StGB entnehmen, noch ergibt sich das Erfordernis eines "gewissen Bekanntheitsgrades" aus dem Sinn und Zweck dieser durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) eingeführten Bestimmung (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00).

    Mit der in § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB vorgenommenen Erweiterung auf "zum Verwechseln ähnliche" Kennzeichen, wollte der Gesetzgeber ersichtlich dem Umstand Rechnung tragen, dass Anhänger nationalsozialistischen Gedankengutes durch - teilweise nur geringfügige - Veränderung nationalsozialistischer Symbole versuchen, der Strafbarkeit nach § 86a StGB zu entgehen, um so nicht nur ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppierung sichtbar zu dokumentieren, sondern vor allem nationalsozialistischen Ansichten zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
    § 86a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGHSt 25, 30, 33).
  • OLG Dresden, 19.06.2000 - 2 Ss 177/00

    Verdecktes Tragen eines Koppelschlosses; Stoffaufnäher

    Auszug aus KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
    Daran sieht er sich durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 7. Dezember 1998 (vgl. NStZ 1999, 190) und des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. Juni 2000 - 2 Sa 177/00 - (vgl. Leitsatz in NStZ-RR 2001, 42) gehindert.
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Sie führt dazu, dass es der Existenz eines Originalkennzeichens nicht bedürfte, mit dem das verwendete ähnlich ist, und dass die Verwendung von Fantasiekennzeichen tatbestandsmäßig wäre, wenn diese den Anschein erwecken, als seien sie ein - tatsächlich nie gebrauchtes - Kennzeichen der betreffenden Organisation (so in der Tat KG NStZ 2002, 148, 149).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Das Kammergericht (vgl. NStZ 2002, 148) hält die Revision für begründet und möchte das angefochtene Urteil aufheben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverweisen.
  • OLG Hamm, 17.04.2002 - 2 Ss 160/02

    verfassungswidrige Organisation, Verwenden von Kennzeichen, Wahlspruch der SS,

    Der Senat sieht sich an dieser Entscheidung nicht durch den Vorlagebeschluss des Kammergerichts vom 5. November 2001, (3) 1 Ss 105/01 (49/01) = NStZ 2002, 148, gehindert.
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