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   BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01   

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https://dejure.org/2001,3535
BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01 (https://dejure.org/2001,3535)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2001 - 3 StR 458/01 (https://dejure.org/2001,3535)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01 (https://dejure.org/2001,3535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 211 StGB; § 264 StPO; § 52 StGB; § 66 StGB
    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat; Niedrige Beweggründe; Sicherungsverwahrung (drei selbständige Symptomtaten und enger zeitlicher und innerer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Mord - Revision des Angeklagten - Sachrüge - Tatmehrheit - Tateinheit - Zweifelssatz - Tötungsvorsatz - Einheitliche Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 1
    Verdeckungsmord bei Tateinheit zwischen Mord und verdeckter Tat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01
    Zwar kann ein Verdeckungsmord auch dann gegeben sein, wenn das zu verdeckende Delikt mit der vorsätzlichen Tötung in Tateinheit steht (vgl. BGHSt 35, 116, 125 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01
    Denn statt der Verdeckungsabsicht wäre das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zu erwägen und zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1992, 127).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01
    Zwar kann ein Verdeckungsmord auch dann gegeben sein, wenn das zu verdeckende Delikt mit der vorsätzlichen Tötung in Tateinheit steht (vgl. BGHSt 35, 116, 125 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10

    Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuleitungsschrift ausführlich dargelegt hat, setzen nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur beide Varianten allerdings voraus, dass der Täter drei bzw. zwei rechtlich selbständige Taten begangen haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1951 - 2 StR 415/51, BGHSt 1, 313, 316; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, NStZ 2002, 313; LK/Rissing-van Saan / Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 81 mwN).

    Denn in Fällen, bei denen die (tatmehrheitlich begangenen) Taten in einem sehr engen zeitlichen und inneren Zusammenhang stehen, versteht es sich nicht von selbst, dass diese von einander trennbare Lebenssachverhalte darstellen, die jeder für sich als eine der erforderlichen Symptomtaten gewertet werden können und jeweils als selbständige Grundlage für die Prognose nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB i. V. m. § 66 Abs. 2 StGB in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, NStZ 2002, 313).

  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Zwar hat die Strafkammer - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - bei der Annahme der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB nicht gegen § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB verstoßen, denn sie hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nicht auf die von ihr zwar festgestellte, aber von der zugelassenen Anklage nicht umfasste und deshalb im hiesigen Verfahren und auch anderweit bislang nicht ausgeurteilte Tat in Ha. vom 31. Mai 2017 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.; Ziegler in: BeckOK StGB, 46. Edition Stand 1. Mai 2020, § 66 Rn. 20; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, BeckRS 2002, 870 Rn. 8), sondern letztlich zu Recht nur auf die von ihr in ausreichender Zahl ausgeurteilten Taten gestützt.
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Zudem können auch rasch aufeinanderfolgende Taten, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses begangen wurden, die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllen (vgl. BGH NStZ 2002, 313 - mehrere Straftaten an einem Tag; BGH NStZ 1989, 67 - mehrere Straftaten innerhalb einer Stunde).
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   BGH, 05.02.2002 - 3 StR 512/01   

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BGH, 05.02.2002 - 3 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,4375)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2002 - 3 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,4375)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 3 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,4375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 313
  • StV 2002, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 3 StR 512/01
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die angeklagte Tat nicht auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG.) geprüft worden war (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 32).
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