Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.2001

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2218
BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01 (https://dejure.org/2001,2218)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2001 - 1 StR 167/01 (https://dejure.org/2001,2218)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2001 - 1 StR 167/01 (https://dejure.org/2001,2218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 253 StGB; § 240 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 263 StGB; § 52 StGB; § 22 StGB
    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln); Betrug; Vermögensschaden (Erbrachte Geldleistung im Rahmen eines verbotenen oder sittenwidrigen Geschäftes und Ausbleiben der vereinbarten Gegenleistung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe - Bewährung - Strafzumessung - Schuldspruch - Nötigung - Sichverschaffen von Betäubungsmitteln - Schwere räuberischer Erpressung - Schutzunwürdiges Vermögen - Nötigen zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 263; ; StGB § 249; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 253 Abs. 3; ; StGB § 255; ; StGB § 250; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensbegriff 1

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    Betrug ist daher auch möglich beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99

    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil;

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Mit demselben rechtlichen Ansatz bewertete der Bundesgerichtshof die Nötigung zur Herausgabe eines rechtswidrig erlangten Besitzes als Vermögensdelikt (BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1; Urteil vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, NStZ-RR 1997, 297 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, NStZ 2002, 33).

    Im Fall einer Täuschung bei einem Betäubungsmittelgeschäft ging er von Betrug wegen Lieferung von Schokolade statt Haschisch und bei der anschließenden Nötigung zur Unterlassung der Durchsetzung eines Rückgabeanspruchs von (räuberischer) Erpressung aus (BGH aaO NStZ 2002, 33; s.a. Beschluss vom 25. März 2003 - 1 StR 9/03, NStZ-RR 2003, 185).

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).

    Ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen kennt die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte nicht (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 m. w. N.).

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Hätten die Angeklagten bei dem Überfall die Filmdose nicht selbst weggenommen, sondern sich von der durch ein Messer bedrohten Geschädigten herausgeben lassen, wäre deren Vermögen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Nachteil zugefügt worden, was die Annahme eines Verbrechens der schweren räuberischen Erpressung gerechtfertigt hätte (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4197
BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,4197)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,4197)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,4197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 353b StGB; § 22 StGB; § 92 a Abs. 4 AuslG
    Untauglichen Versuch der Verletzung eines Dienstgeheimnisses; Negativauskunft; Geheimnis Versuchtes Einschleusen von Ausländern (auch bei Einstufung als Verwaltungsübertretung im ausländischen Tatland)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses - Untauglicher Versuch - Dienstgeheimnis - Schlepperei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 353 b Abs. 1; ; öFrG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; öFrG § 80 Abs. 1; ; öFrG § 80 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 4; ; AuslG § 92 a; ; AuslG § 92 b

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01
    Diese sodann offenbarte vermeintliche Tatsache wäre im Falle ihrer Echtheit, auf die es für das Merkmal des Geheimnisses an kommt (vgl. zum Staatsgeheimnis Träger in LK, 11. Aufl. § 93 Rdn. 2; Schönke/Schröder aaO) ein Dienstgeheimnis im Sinne des § 353 b Abs. 1 StGB gewesen, dessen Offenbarung wichtige öffentliche Interessen gefährdet hätte, da auch eine solche Negativauskunft eine Verletzung des Dienstgeheimnisses darstellen kann (BGH, Urt. vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    Das bloße Verbot der Einreise war für die Erfüllung des § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG ausreichend (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, juris Rn. 28; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; BeckOK AuslR/Hohoff, § 96 AufenthG Rn. 24; enger (unerlaubte Einreise muss mit einer Sanktion belegt sein): MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34); im Übrigen war die unerlaubte Einreise darüber hinaus auch nach griechischem Recht mit einer Sanktion belegt.
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Hierfür reicht aus, dass die Einreise nach Maßgabe der dänischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158; Mosbacher in GK-AufenthG (Stand: Juli 2008), § 96 AufenthG Rn. 52 f.; enger Gericke aaO, § 96 AufenthG Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Strafbar nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB wegen versuchten Einschleusens von Ausländern ist daher nicht nur die Unterstützung einer versuchten unerlaubten Einreise eines anderen (Hilfeleistung zum Versuch; s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34), sondern bereits die versuchte Hilfeleistung (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Eine Sanktionsbewehrung der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts nach dem nationalen Recht des betreffenden Einreisestaates ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34; BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 96 AufenthG Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d A 148/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    vgl. BGH Urteil vom 23.03.2001 - 2 StR 488/00 -, juris Rn. 7; sowie Beschluss vom 05.09.2001 - 3 StR 174/01 -, juris Rn. 2; OVG des Saarlands Urteil vom 22.02.2006 - 7 R 1/05 -, juris Rn. 49.
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

    Hierfür reicht - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - aus, dass die Einreise nach Maßgabe der griechischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158 und vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; enger Gericke in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34).
  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03

    Einschleusen von Ausländern (entgeltliches, gewerbsmäßiges, wiederholtes,

    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).

    Er hat sich daher im Fall II. 2. der Urteilsgründe (nur) des vollendeten (einfachen) Einschleusens von Ausländern (nach Österreich) gemäß § 92 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AuslG, schuldig gemacht (zur Einschleusung nach Österreich vgl. auch BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 5).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Schleusertätigkeit, die nicht zu dem in § 92 AuslG vorausgesetzten Erfolg führt, ist deshalb nur als Versuch nach § 92 a Abs. 3 AuslG erfaßt (vgl. BGH StV 1999, 382; BGH NStZ 2002, 33, 34; Stoppa in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Bd. II , Stand 1. Februar 2002, AuslG § 92 a Rdn. 100).
  • BGH, 01.08.2012 - 4 StR 226/12

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vollendung durch

    Wird die vom Täter unter Verwirklichung von Schleusermerkmalen geförderte unerlaubte Einreise nicht vollendet, kommt nur eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, Tz. 4; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

    Nicht erforderlich ist, dass es sich um Strafvorschriften handelt (BGH, Beschluss vom 05.09.2001 - 3 StR 174/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht