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   BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01   

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https://dejure.org/2002,2573
BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01 (https://dejure.org/2002,2573)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2002 - 4 StR 272/01 (https://dejure.org/2002,2573)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01 (https://dejure.org/2002,2573)
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Mit Zeugenverhaftung drohender Staatsanwalt

§ 24 StPO, §§ 176, 183 GVG, Abgrenzung der Aufgabenbereiche des Vorsitzenden und des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 338 Nr. 3 StPO; § 29 Abs. 1 und 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen); Besorgnis der Befangenheit (faires Verfahren; verständige Würdigung); Maßnahmen vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs; Herbeiführung der Unerreichbarkeit eines Zeugen durch eine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Nötigung - Vergewaltigung - Verfolgungsverjährung - Bekanntmachung der Ermittlungseinleitung - Gebot des fairen Verfahrens - Besorgnis der Befangenheit - Unaufschiebbare Amtshandlung - Unerreichbarkeit der Beweismittel

  • Judicialis

    GVG § 176; ; StGB § ... 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 29 Abs. 1; ; StPO § 29 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 245 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 29 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; StPO § 29 Abs. 1, Abs. 2
    Verjährungsunterbrechung durch Bekanntgabe der Einleitung von Ermittlungen; Wieterführung der Verhandlung trotz eines Befangenheitsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 429
  • StV 2002, 429
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
    Die Beanstandung von Maßnahmen der Verhandlungsleitung stellt jedoch eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO dar und ist daher in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen (KM., vgl. BGHSt 3, 199, 202; Gollwitzer aaO § 238 Rdn. 37; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 273 Rdn. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 238 Rdnr. 16).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

    Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Revision unbeschadet der Nichtanrufung des Gerichts zulässig ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 73, 77 f.; Tolksdorf aaO § 238 Rdn. 18), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
    Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die Entscheidung, die Hauptverhandlung nach Stellung eines Befangenheitsgesuchs fortzusetzen, eine Maßnahme im Sinne des § 238 Abs. 1 StPO darstellt mit der Folge, daß sie mit der Revision in zulässiger Weise nur beanstandet werden kann, wenn hierüber eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 210/82; Wendisch aaO § 29 Rdn. 33; Pfeiffer aaO § 29 Rdn. 14; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 29 Rdn. 16).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
    Besondere Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß die Beweiskraft des Protokolls entfällt, (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 3794) sind nicht ersichtlich; die Revision trägt solche auch nicht vor.
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    a) Nach § 29 Abs. 1 StPO gilt der Grundsatz, dass "ein abgelehnter Richter" sich aller Amtshandlungen zu enthalten hat, die nicht unaufschiebbar sind (BGH, Urteile vom 19. Mai 1953 - 2 StR 445/52, BGHSt 4, 208 f.; vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Unaufschiebbar im Sinne dieser Vorschrift sind Handlungen, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht anstehen können, bis ein Ersatzrichter eintritt (vgl. BGH NStZ 2002, 429, 430; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 29 Rdn. 14; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 29 Rdn. 3; Meyer-Goßner aaO § 29 Rdn. 4, jeweils m. w. Nachw.).

    Unbeschadet der aus der unterbliebenen Beanstandung der Anordnungen des Vorsitzenden resultierenden Bedenken gegen die Zulässigkeit der erhobenen Rüge (vgl. BGH NStZ 2002, 429, 430), bleibt die Verfahrensbeschwerde jedoch schon deshalb ohne Erfolg, weil das Urteil auf dem allein gerügten formalen Verstoß gegen § 29 Abs. 1 StPO nicht beruht (§ 337 StPO).

  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch

    Denn die Entscheidung der Vorsitzenden, von § 29 Abs. 2 Satz 1 StPO Gebrauch zu machen und die Hauptverhandlung fortzusetzen, lässt angesichts des ersichtlich unbegründeten Befangenheitsgesuchs einen Ermessensfehler nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429 Rn. 10).

    Auf die Frage, ob der Angeklagte H. diese Rüge überhaupt noch zulässig erheben konnte, nachdem er die Fortsetzungsentscheidung der Vorsitzenden - anders als der Angeklagte G. - in der Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3).
  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Damit haben sie insoweit das Recht auf Revision verloren (BGHR StPO § 238 Abs. 1 Verhandlungsleitung 2).
  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13

    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt

    Zwar lässt sich der Revisionsbegründung noch die erforderliche (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429, 430 mwN) Beanstandung (§ 238 Abs. 2 StPO) der Fortsetzung der Zeugenvernehmung entnehmen.
  • LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges

    Abgesehen davon wird dem Richter bei der Beurteilung des Begriffs "Unaufschiebbarkeit" ein Spielraum dahingehend eingeräumt, dass seine Entscheidung vertretbar und ermessensfehlerfrei zu sein hat (BGH NStZ 2002, 429).
  • OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Unaufschiebbar im Sinne dieser Vorschrift sind Handlungen, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht anstehen können, bis ein Ersatzrichter eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2002, Az. 4 StR 272/01, zitiert nach Juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rdn. 4).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07

    Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und

    Bei der Beurteilung, ob eine Amtshandlung unaufschiebbar im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist, hat der Richter einen Spielraum dahingehend, dass die Entscheidung vertretbar und ermessensfehlerfrei sein muss (Meyer-Goßner, a.a.O., § 29 Rn. 16; BGH NStZ 2002, 429 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.2006 - 5 StR 238/06

    Strafverfolgungsverjährung

    Die erste verjährungsunterbrechende Handlung war hier die Anordnung der Übersendung der Akten zur Akteneinsicht durch den Verteidiger des Angeklagten am 16. Juli 2001 (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 429), weil sämtliche in Betracht kommende Unterbrechungshandlungen weder den Tatzeitraum noch die einzelnen Taten hinreichend konkretisiert haben (vgl. speziell zu den Anforderungen bei Steuerstraftaten BGH wistra 2000, 477).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

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