Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/2002, 4St RR 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5463
BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/2002, 4St RR 80/02 (https://dejure.org/2002,5463)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 4St RR 80/2002, 4St RR 80/02 (https://dejure.org/2002,5463)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 4St RR 80/2002, 4St RR 80/02 (https://dejure.org/2002,5463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen rechtswidrigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die rechtliche Einordnung eines Stoffes als Betäubungsmittel; Anforderungen an einen berücksichtigungsfähigen Ausnahmetatbestand; Abgrenzung der Verwendung zu ...

  • btmg-online.de

    Knasterhanf und psilocybinhaltige Pilze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen - Gewerbsmäßiges Handeln eines Angestellten - Verbotsirrtum bei Vertrieb von Gegenständen im Dunstkreis des Betäubungsmittelhandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 270
  • BayObLGSt 2002, 135
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Auch der Zweifelssatz gebietet in einem solchen Fall nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (vgl. BGH NJW 2002, 1810 [1811] m.w.N.).

    Insoweit wird es weiterer Feststellungen bedürfen, wobei gegebenenfalls auch eine an den Umständen des Falls orientierte Schätzung in Betracht kommen kann (vgl. BGH NJW 2002, 1810 [1811]).

  • BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Psilocin

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Diesem eindeutigen, im gesetzgeberischen Willen verankerten Begriffsverständnis sind Rechtsprechung und Kommentarliteratur gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.2.2002 - 4St RR 7/2002 Körner a.a.O.; Weber BtMG § 1 Rn. 185; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 2 Rn. 1).
  • BayObLG, 18.12.2001 - 4St RR 143/01

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln bei Konsumfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Sie würde geradezu dazu auffordern, die Stoffe oder Zubereitungen durch Manipulationen (z.B. Streckung unter die Wirksamkeitsgrenze oder Einbringung in nicht konsumfähige Trägerstoffe) dem Anwendungsbereich des BtMG zu entziehen, um sie später nach Belieben wieder in konsum- und rauschfähige Darreichungsformen zurückzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2001 - 4St RR 143/01 -).
  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Dass ein Täter die jeweils veräußerten Kleinmengen einem nie versiegenden, immer wieder aufgefüllten Vorrat ("Silo") entnommen hat, rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Annahme einer Bewertungseinheit, wenn über Zeitpunkt und Umfang der Auffüllung nichts konkretes festgestellt werden kann und der Vorrat über einen längeren Zeitraum nicht mehr feststellbaren Veränderungen unterworfen worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 540 [541]).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83
    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (Körner BtMG 5. Aufl. § 1 Rn. 24, § 29 Rn. 225; vgl. auch BGH StV 1987, 250 ).
  • BGH, 10.12.1976 - V ZR 145/74

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02
    Wer, wie die Angeklagten, eine gesetzliche Regelung spitzfindig unter Ausnutzung vermeintlicher Regelungslücken zu unterlaufen versucht, darf dabei bezüglich der Erlaubtheit seines Handelns nicht auf Mindermeinungen oder vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende rein fachwissenschaftliche Begriffsdefinitionen vertrauen (vgl. KG JR 1977, 379 [380]).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    aa) Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes oder einer Zubereitung wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch die Aufnahme in die Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedürfte (vgl. BayObLG, NStZ 2003, 270; OLG München, NStZ-RR 2010, 23; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 443; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vertrieb einer

    Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. Körner BtMG 6. Aufl. § 1 Rdnr. 24, § 2 Rdnr. 61, BayObLG Beschluss vom 25. September 2002 4 StRR 80/02 zitiert nach juris Tz. 15 vgl. auch BGH StV 1985, 250).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    a) Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivlisten der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedürfte (BayObLG, Urteil 4St RR 80/02 vom 25.09.2002, Rn. 15 zit. n. juris, NStZ 2003, 270; OLG München, Beschluss 4St RR 143/09 vom 06.10.2009, Rn. 7 zit. n. juris, NStZ-RR 2010, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss 5 Ss 127/92 vom 15.04.1992, Rn. 10 zit. n. juris, NStZ 1992, 443).
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

    Denn auch im Tatzeitraum erfassten die Strafvorschriften des BtMG gleichwohl den Umgang mit psilocybin- und psilocinhaltigen Pilzen (so schon bisher die h.M.; vgl. BGH NStZ 2005, 229; Urt. vom 25. Juni 2002 - 1 StR 157/02; BayObLGSt 2002, 33, 35; 2002, 135, 137 f.; OLG Köln, Beschl. vom 14. Oktober 2003 - Ss 396-397/03; Eberth/Müller, Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen 4. Aufl. 2004 S. 4; Hügel/Junge/Lander/ Winkler, Deutsches Betäubungsmittelrecht 8. Aufl. 4. Lfg.
  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    a) Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedürfte (BayObLGSt 2002, 135/136).
  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 Ss 341/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendbarkeit auf psychoaktive Pilze im Jahr 2004

    c) Es liegt auf der Hand, daß für die Feststellung des Wortsinns aus Sicht des Bürgers - auch als allgemeiner Sprachgebrauch, allgemeines Sprachverständnis (BayObLG NStZ 03, 270) oder Alltagssprachgebrauch bezeichnet - weder die subjektive Vorstellung noch der aktuelle Stand der Allgemeinbildung eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Angeklagten maßgeblich sein kann.

    Zwar sind das (nicht mehr existierende) Bayerische Oberste Landesgericht (NStZ 03, 270) und das OLG Köln (in einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 15.03.03 - Ss 396-397/03) davon ausgegangen, im allgemeinen Sprachgebrauch gehörten zu den Pflanzen auch die Pilze.

  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

    Aus dem Sinn und Zweck der Ausnahmevorschrift und dem Willen des historischen Gesetzgebers folgt, dass gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Vorschrift nicht den Verkauf von Cannabis in Reinform an Konsumenten umfassen (vgl. LG Ravensburg, NStZ 1998, 306, beck-online, für als Topfpflanze verkauften Faserhanf, der die damalige THC-Grenze der Ausnahmevorschrift von 0, 3% nicht überschritten hat; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. September 2002 - 4St RR 80/2002 -, juris - für als Tabakersatz genutzten sog. Knasterhaft mit einem TH-Gehalt von 0, 03%; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von 0, 34%, der - ungeachtet der THC-Grenze - nicht der Ausnahmevorschrift unterfalle, da bereits keine gewerblichen Zwecke vorlägen; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von mitunter über 0, 2%, wobei der Angeklagte darauf vertrauen durfte, dass der Wirkstoffgehalt in keinem Fall 0, 2% überstieg; LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) -, juris, für Hanfblütentee und Cannabis-Rohmaterial, wobei die Ware nach der Vorstellung der Angeklagten jeweils einen durchschnittlichen THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 1% hatte).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09

    Zu den Anforderungen des Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG im Falle des

    Die herrschende Auffassung bejahte dies (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06 -, NJW 2007, S. 524, Rn. 4 mit umfassenden Nachweisen; BayObLG, Urteil vom 25. September 2002 - 4 St RR 80/2002 -, NStZ 2003, S. 270 [271]; Rahlf, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2007, § 1 BtMG Rn. 41).
  • LG Bamberg, 11.04.2006 - 2 KLs 101 Js 14056/04

    Pilze als Pflanzen i.S. des § 1 BtMG

    Die Pilze fallen dabei unter die Anlage 1 zu § 1 BtmG (BayObLGSt 2002, 33 ; BayObLGSt 2002, 135 jeweils m.w.N.; BGH Urteil vom 25.06.2002 - 1 StR 157/02 -).

    Demnach wird unter "Pflanzen" der Oberbegriff aller nicht den Menschen und Tieren gehörende Organismen verstanden und unter "Pilzen" eine (Unter-)Abteilung des Pflanzenreiches (vgl. BayObLGSt 2002, 135 m. w. N.).

  • OLG Nürnberg, 17.01.2006 - 2 St OLG Ss 243/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben, Vertrieb von

    Beim Vertrieb von Hanftee mit THC-Gehalt handelt es sich grundsätzlich um ein erlaubnispflichtiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, weil die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gem. § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I-III begründet wird, ohne dass es zusätzlich auf die konkrete Berauschungsqualität oder die Konsumfähigkeit des Stoffes ankommt (BayObLGSt 2002, 135).
  • OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 396/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Betäubungsmitteleigenschaft psilocybinhaltiger Pilze,

  • OLG Nürnberg, 02.10.2006 - 2 St OLG Ss 207/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb, Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 18.05.2004 - 4St RR 47/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anforderungen an die Unvermeidbarkeit des

  • BayObLG, 27.01.2003 - 4St RR 3/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Betäubungsmitteleigenschaft von psilocybinhaltigen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2359
BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG; SDÜ; § 49 Abs. 2 StGB
    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens; Strafzumessung (keine Milderung, weil Drogen für das Ausland bestimmt sind)

  • lexetius.com

    BtMG 1981 § 31 Nr. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1131
  • NStZ 2003, 270
  • StV 2003, 286
  • JR 2003, 470
  • JR 2003, 480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).

  • BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93

    Verfahrensgegenstand - Rechtliche Selbständigkeit - Handelstätigkeit - Anwendung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 643/95

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Dabei hatte der Gesetzgeber gerade schwerwiegende Betäubungsmittelstraftaten im Auge (vgl. Senat, NJW 2002, 908).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00

    Strafmilderung nach § 31 BtMG; Aufklärungsbeitrag; Aufdeckung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Dabei kann Bedeutung erlangen, dass eine durch die Angeklagte bewirkte Tataufklärung im Ausland, etwa in Spanien, zur gleichen Strafmilderung nach § 31 BtMG wie ein Aufklärungserfolg in Deutschland führt (BGH NJW 2003, 1131).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 31 Nr. 1 BtMG ausdrücklich für solche Fälle entschieden, in denen der Aufklärungserfolg mutmaßlich in einem ausländischen, jedoch zum Geltungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) gehörenden Staat eintreten kann (vgl. BGH Urteil vom 19. November 2002 - 1 StR 346/02 - NStZ 2003, 270).

    § 46b StGB enthält jedoch keine Einschränkung seines Anwendungsbereichs auf einen inländischen Aufklärungserfolg, so dass eine Strafmilderung nach dieser Vorschrift unabhängig davon möglich ist, ob der Aufklärungserfolg in einem Mitgliedsstaat des SDÜ oder in einem sonstigen ausländischen Staat eintritt (vgl. Aulinger JR 2003, 480 [482]; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Auflage, § 31 Rn. 54; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 31 Rn. 101 jeweils zu § 31 Nr. 1 BtMG).

  • OLG Nürnberg, 09.08.2005 - 2 St OLG Ss 148/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe, Strafrahmenwahl

    Der Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG stünde jedenfalls nicht entgegen, wenn ein Aufklärungserfolg im genannten Sinn nicht im Inland, sondern in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) - hierzu zählen auch die Niederlande - eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2002, StV 2003, 286 f ).

    Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG auch nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten zur Überzeugung des Tatrichters nach zutreffend Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH Beschluss vom 28.8.2002, StV 2003, 286).

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