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   BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02   

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https://dejure.org/2003,4556
BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02 (https://dejure.org/2003,4556)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2003 - 1 StR 501/02 (https://dejure.org/2003,4556)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 1 StR 501/02 (https://dejure.org/2003,4556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 60 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (bloße Vermutung; Beweiswürdigung); Beruhen; Verfahrensfehler (unterbliebene Vereidigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages - Zur Begründung der Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache in den Urteilsgründen - Rüge der Nichtvereidigung eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 60 Nr. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
    Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 380
  • StV 2003, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 465/98

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Für Fallgestaltungen, bei denen die Vereidigung wegen Verzichts der Beteiligten unterblieben war (§ 61 Nr. 5 StPO), ist dies verneint worden, wenn lediglich die Verzichtserklärung eines anderen Verfahrensbeteiligten fehlte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209; Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 - BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98 -).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Das erweist sich aber - worauf schon die gewählte Formulierung hindeutet - als bloße Vermutung (vgl. BGH StV 2002, 235; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Für Fallgestaltungen, bei denen die Vereidigung wegen Verzichts der Beteiligten unterblieben war (§ 61 Nr. 5 StPO), ist dies verneint worden, wenn lediglich die Verzichtserklärung eines anderen Verfahrensbeteiligten fehlte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209; Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 - BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98 -).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Dieser Mangel wird auch dadurch nicht beseitigt, daß die Kammer die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache in den Urteilsgründen auf Seite 49 etwas näher zu begründen sucht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Zur Beurteilung der Frage der Bedeutungslosigkeit ist die Beweistatsache so, als sei sie erwiesen, in die Würdigung einzustellen (BGH NStZ 1997, 503; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
    Das erweist sich aber - worauf schon die gewählte Formulierung hindeutet - als bloße Vermutung (vgl. BGH StV 2002, 235; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Für ihre Ansicht reklamiert die Revision den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2003 (Az.: 1 StR 501/02, NStZ 2003, 380 f.).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Tatsachen, wenn der Nachweis ihres Vorliegens im Ergebnis nichts erbringen kann, weil er die Beweiswürdigung nicht zu beeinflussen vermag, wenn also das Gericht auch für den Fall, dass die Tatsache erwiesen wäre, daraus keinen für die Entscheidung relevanten Schluss ziehen würde (BGH NStZ 2003, 380).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 RVs 56/20

    Beweisantrag, Ablehnung, fehlende Beschlussbegründung

    Eine Ablehnung ohne Begründung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 19, 24, 26; BGH NStZ 2003, 380, NStZ 2015, 354, NStZ 2018, 111; Becker in Löwe/Rosenberg, 'StPO, 27. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 134; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 85).
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