Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2002

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02   

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https://dejure.org/2003,3484
BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der geringen Menge bei Betäubungsmitteldelikten - Addition der Einzelwirkstoffmengen der verschiedenen Betäubungsmittel im Verhältnis ihrer Grenzwerte zur nicht geringen Menge - Berücksichtigung des Grads der Gefährlichkeit der einzelnen Wirkstoffe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a
    Nicht geringe Menge beim Handel mit verschiedenen BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 434
  • StV 2003, 280
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Dieser Wirkstoffgehalt ist auch bei der Strafzumessung im Ganzen zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 242/23

    Qualitätsmerkmal der Erreichung der nicht geringen Menge in einem Verfahren wegen

    Maßgeblich ist insoweit aber die Summe der beiden Wirkstoffmengen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18, NStZ-RR 2019, 314; Patzak in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 106).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Denn Menge und Preis der verkauften Betäubungsmittel (mindestens je 200 Gramm Marihuana zum Preis von sieben Euro pro Gramm und mindestens je 20 Gramm Kokain zum Preis von 80 Euro pro Gramm) tragen die Feststellung, dass in allen Fällen der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 Rn. 10; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Es ist daher in beiden Fällen von einer Überschreitung des Grenzwerts der nicht geringen Menge ausgegangen (zur Berechnung der Grenzwertüberschreitung bei verschiedenen Arten von Betäubungsmitteln vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Zwar war vorliegend bei keinem der beiden Betäubungsmittel - für sich betrachtet - der Grenzwert zur nicht geringen Menge erreicht; das Landgericht hat jedoch zutreffend auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen abgestellt, durch die hier der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; MüKo-StGB/Kotz/Oglakcioglu, 3. Aufl., Vor § 29 BtMG Rn. 223; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 101; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 166 ff.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Indem die Strafkammer zur Bestimmung der Gesamtwirkstoffmenge lediglich auf die jeweiligen Restmengen abgestellt hat, hat sie sich den Blick darauf verstellt, dass sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtmenge gelten und diese damit auch von der Tat des Handeltreibens umfasst ist (vgl. zur Berechnung BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Dies gilt auch dann, wenn keines der Betäubungsmittel für sich den entsprechenden Grenzwert erreicht (vgl. BGH NStZ 2003, 434).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Dass der Grenzwert zur "nicht geringen Menge" unter zusätzlicher Berücksichtigung des in den 50 übergebenen Ecstasytabletten enthaltenen Wirkstoffes "mehrfach überschritten" wurde (s. dazu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12), versteht sich ebenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe

    Es ist daher auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen zu stellen mit der Folge, dass die nicht geringe Menge nach allen in Betracht kommenden Berechnungsmethoden überschritten ist (BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12 m.w.N.).
  • LG Münster, 06.02.2024 - 20 KLs 10/23

    Nicht geringe Menge; 3-CMC; 3-Chlormethcathinon

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • AG Forchheim, 10.11.2016 - 1 Ls 2101 Js 2021/15

    Grenzwert der nicht geringen Menge bei verschiedenen synthetischen Cannabinoiden

  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4397
BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 29a BtMG; § 29 Abs. 6 BtMG; § 22 StGB
    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate; untauglicher Versuch; Zurechnung bei Täuschung durch die vermeintlichen Mittäter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Strafbarkeit der mittäterschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen eines untauglichen Versuchs bei Einführung eines Rauschgiftimitats - Voraussetzungen der Erfassung einer "vermeintlichen Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 29 Abs. 6; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Einfuhr von BtM bei Einfuhr von Imitat durch "Mittäter"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ein Fall des § 29 Abs. 6 BtMG lag nicht vor, da sich der Vorsatz des täterschaftlich handelnden Angeklagten nicht auf ein Rauschgiftimitat bezog (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39), so daß es auf eine mögliche Kenntnis der Lieferanten von der Wirkungslosigkeit nicht ankommt (vgl. auch Weber BtMG § 29 Rdn. 1082; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 1719, § 29 a Rdn. 118).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Daß das Landgericht bei der Feststellung der nicht geringen Menge des Wirkstoffs eine Grenze von "500 Konsumeinheiten" angenommen hat (vgl. zur Bestimmung der nicht geringen Menge MDMA BGHSt 42, 255; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 8), ist angesichts der hier jeweils eingeführten und gehandelten Menge unschädlich.
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Anders als in dem dem Senatsbeschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97 - zugrunde liegenden Fall hat hier der Angeklagte das Rauschgiftimitat nicht eigenhändig eingeführt, sondern den Transport von den belgischen Mittätern durchführen lassen; nicht festgestellt ist, ob diese selbst annahmen, wirksame Betäubungsmittel einzuführen, oder ob sie ihrerseits über die fehlende Rauschgiftqualität der Substanz informiert waren.
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Daß das Landgericht bei der Feststellung der nicht geringen Menge des Wirkstoffs eine Grenze von "500 Konsumeinheiten" angenommen hat (vgl. zur Bestimmung der nicht geringen Menge MDMA BGHSt 42, 255; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 8), ist angesichts der hier jeweils eingeführten und gehandelten Menge unschädlich.
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 225/94

    Betäubungsmittel - Gehilfe - Beihilfe - Akzessorietät der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ein Fall des § 29 Abs. 6 BtMG lag nicht vor, da sich der Vorsatz des täterschaftlich handelnden Angeklagten nicht auf ein Rauschgiftimitat bezog (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39), so daß es auf eine mögliche Kenntnis der Lieferanten von der Wirkungslosigkeit nicht ankommt (vgl. auch Weber BtMG § 29 Rdn. 1082; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 1719, § 29 a Rdn. 118).
  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Vielmehr ist nach den getroffenen Feststellungen von dem die Posteinlieferung bewirkenden Dritten weder in objektiver Hinsicht eine Handlung erbracht worden, mit der zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals der unerlaubten Betäubungsmitteleinfuhr unmittelbar angesetzt wurde, noch kommt bei den Angeklagten ein untauglicher Versuch der Betäubungsmitteleinfuhr deshalb in Betracht, weil der Dritte irrig annahm, bei Aufgabe des Pakets in Kolumbien einen solchen Tatbeitrag zu leisten (vgl. BGH StraFo 2003, 182).
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