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   BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02   

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BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,2071)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2003 - 3 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,2071)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,2071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG a.F.; § 64 Abs. 1 Satz 1 und 2 GmbHG a.F.; § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB; § 283 b StGB; § 254 HGB
    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; Zahlungsunfähigkeit); tatsächlicher Zusammenhang zwischen Krise und der verspäteten Bilanzerstellung; Betrug (Vermögensschaden); Unterlassungsdelikt (Tatmacht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Konkursantragsstellung - Tatrichterliche Feststellung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten - Ermittlung der Überschuldung durch Feststellung des Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz - Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2; ; HGB § 267 Abs. 1 aF; ; HGB § 264 Abs. 1 Satz 3; ; GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1 aF; ; StGB § 14; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b

  • streifler.de

    Bankrott wegen Überschuldung; Vermögensschaden bei Betrug; Teilfreispruch

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit von Verletzungen der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283 Abs. 1
    Erforderliche Feststellungen zur Überschuldung und zur Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 546
  • StV 2004, 317
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Um sie zu ermitteln, bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; Tiedemann in LK 11. Aufl. vor § 283 Rdn. 147 ff.).

    Eine entsprechende Abänderung des Schuldspruchs kommt aber schon deswegen nicht in Betracht, weil der erforderliche tatsächliche Zusammenhang zwischen der verspäteten Bilanzerstellung und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft nicht festgestellt ist (vgl. BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283 b Krise 1).

  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Eine entsprechende Abänderung des Schuldspruchs kommt aber schon deswegen nicht in Betracht, weil der erforderliche tatsächliche Zusammenhang zwischen der verspäteten Bilanzerstellung und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft nicht festgestellt ist (vgl. BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283 b Krise 1).

    § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182; 1998, 192, 193).

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Der Angeklagte kann sich danach bezüglich der Bilanz für 1994 allenfalls nach § 283 b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NStZ 1998, 192, 193).

    § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182; 1998, 192, 193).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Die Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 19.08.1986 - 4 StR 358/86

    Anforderungen an die ausreichende Feststellung des Tatbestands der Überschuldung

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Um sie zu ermitteln, bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; Tiedemann in LK 11. Aufl. vor § 283 Rdn. 147 ff.).
  • BGH, 01.09.1986 - 3 StR 383/86

    Rechtliche Wirkungen eines fehlenden Nachweises des Verbrechens des versuchten

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Voraussetzung ist jedoch, daß das Gericht die als tatmehrheitlich angeklagte "Tat" nicht für erwiesen hält (BGHSt aaO; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1994 - 2 Ss 150/93

    Täuschung des Gerichtsvollziehers - § 263 StGB, Dreiecksbetrug, Verschlechterung

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Die Stundung einer bestehenden Forderung bzw. die Rücknahme eines Zwangsvollstreckungsantrags begründet nur dann einen Vermögensschaden, wenn dadurch eine Verschlechterung der konkret gegebenen Vollstreckungsaussicht eintritt (RGSt 67, 200, 201 f.; OLG Düsseldorf NJW 1994, 3366, 3367).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Allerdings ist ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 196, 202).
  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Unter diesen Umständen ist für einen Teilfreispruch kein Raum (vgl. auch BGH NStZ 1994, 547, 548; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 72 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02).
  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Auszug aus BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
    Bei dieser Sachlage kommt eine Verurteilung wegen vollendeten Betruges im Hinblick auf die vom Zeugen von Januar bis März 1997 erbrachte Arbeitsleistung (vgl. BGH NStZ 2001, 258) nur in Betracht, wenn der Angeklagte diesem noch in zeitlicher Nähe zum Jahreswechsel Zusicherungen gemacht hätte.
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

  • RG, 24.04.1933 - III 291/33

    1. Gehört zum Vorsatz der Erpressung i. S. des § 253 StGB. auch der Wille, durch

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Dies setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Ein Teilfreispruch ist insofern nicht veranlasst, weil die Tathandlungen - die gemeinschaftlich mit dem Angeklagten E. vorgenommenen Bargeldabhebungen an Geldautomaten - erwiesen, jedoch im materiellrechtlichen Sinne Teil seiner Betrugstat sind und die Strafbarkeit wegen (versuchter) Unterschlagung lediglich als subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546 Rn. 16; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 74, 88 f.; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Der Schuldspruch ist daher entsprechend abzuändern, ein Teilfreispruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

    Ein Teilfreispruch hinsichtlich der Verurteilung im Fall W 1 (Gewerbesteuerhinterziehung bei der P. GbR für das Jahr 2001) kommt nicht in Betracht, weil der Senat sicher ausschließen kann, dass es insoweit insgesamt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits festzustellen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546, 547, sog. betriebswirtschaftliche Methode).

    Um sie zu ermitteln, bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546, 547).

  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung

    So ist etwa für eine täuschungsbedingt erlangte Stundung einer Forderung anerkannt, dass es an einem Schaden und damit einem vollendeten Delikt fehlt, wenn im Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Gewährung der Stundung, kein (pfändbares) Vermögen bei dem Schuldner vorhanden war (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546, 548; Fischer aaO § 263 Rn. 134).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    (1) Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2) ist hier ausreichend - auch mit Blick auf das Geständnis des sachkundigen Angeklagten - durch die vom Landgericht angeführten "wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen" (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232 m.N.; zum Inhalt eines Liquiditätsstatus BGH wistra 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 57 ff.) für den Zeitraum ab Ende Juli 2001 belegt.

    aa) Zum 30. Juni 2001 als dem für die Tatbegehung maßgeblichen Zeitpunkt (§ 264 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz, § 267 Abs. 1 HGB) ist zwar weder eine Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung belegt (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232, 233; 1998, 105).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10

    Bankrott: Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener

    An dieser Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02 und Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, beides zitiert nach juris) wird festgehalten.

    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).

  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Eine solche Unmöglichkeit wird etwa dann angenommen, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Für die neuerliche Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass es sich zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit empfiehlt, einen Liquiditätsstatus zu erstellen oder durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen, in dem übersichtlich die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden oder zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (BGHR § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1; BGH NStZ 2003, 546; NJW 2010, 2894, 2898, insoweit in BGHSt 55, 107 nicht abgedruckt; vgl. auch Wegner in Achenbach/Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2. Aufl. 2008 VII 1 Rn. 69 ff.; LK/Tiedemann aaO, vor § 283 Rn. 130 ff.).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

    Die - hier vom Landgericht angewandte - betriebswirtschaftliche Methode setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 156; Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 ff.; vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546 ff.).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

  • KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15

    Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 1 Ss 5/19

    Angaben zum Fälligkeitszeitpunkt bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 Ss 32/05

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit

  • BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04

    Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus);

  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15

    Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von

  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06

    Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen

  • BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10

    Beweiswürdigung; Untreue (treuwidrige Handlungen mit Bezug auf bereits

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

  • BGH, 25.06.2008 - 4 StR 104/08

    Unterlassen der Insolvenzanmeldung (Zahlungsunfähigkeit)

  • KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06

    Bankrott: Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Bilanzerstellung

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • LG Kiel, 19.01.2009 - XXV KLs 1/06

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften; Verurteilung zu einer

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