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   BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03   

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https://dejure.org/2003,4131
BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03 (https://dejure.org/2003,4131)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 StR 187/03 (https://dejure.org/2003,4131)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 StR 187/03 (https://dejure.org/2003,4131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 226 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 33 StGB
    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung (Zweifelsgrundsatz: keine Unterstellung von Tatvarianten ohne konkrete Anhaltspunkte); Abgrenzung Erlaubnisirrtum / Erlaubnistatbestandsirrtum; Notwehrexzess

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Notwehrlage; Notwehrexzess; Irrtum über das Fortbestehen einer Notwehrlage; Gerichtliche Rückschlüsse auf innere Tatsachen

  • Judicialis

    StGB § 16; ; StGB § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    In-dubio-Grundsatz bei nur theoretisch möglichen Tatvarianten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03
    Der von der Schwurgerichtskammer allerdings nicht ausdrücklich erörterte Umstand, daß J. die Möglichkeit ärztlicher Hilfe ablehnte, ändert daran nichts (vgl. BGHR StGB § 226 (aF) Todesfolge 8; Beschluß vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03
    Unter diesen Umständen ist eine Feststellung darüber, was der Angeklagte geglaubt oder nicht geglaubt hat, wie jede Feststellung zu einer sogenannten inneren Tatsache nur durch Rückschlüsse möglich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; NJW 1991, 2094 m.N.).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03
    Unter diesen Umständen ist eine Feststellung darüber, was der Angeklagte geglaubt oder nicht geglaubt hat, wie jede Feststellung zu einer sogenannten inneren Tatsache nur durch Rückschlüsse möglich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; NJW 1991, 2094 m.N.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Die Frage, ob der Angeklagte den Kauf der Isolierbänder vergessen oder bewußt verschwiegen hat, betrifft eine "innere Tatsache", so daß im wesentlichen nur Rückschlüsse möglich sind (vgl. BGH NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Wie jede sog. "innere Tatsache" kann sich die Absicht der Prozessverschleppung entweder aus eigenen Äußerungen des Antragstellers oder durch Rückschlüsse aus sonstigen Indizien ergeben (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 2094; NStZ 2003, 596; 2004, 35, 36).
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Bei der in Rede stehenden Frage geht es um eine sog. innere Tatsache, für die sich Anhaltspunkte im wesentlichen nur aus dem äußeren Geschehensablauf oder aus den Angaben des Betroffenen selbst ergeben können (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147 f.; NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • LG Dortmund, 14.06.2019 - 44 KLs 14/18
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Grundsatz "in dubio pro reo" noch sonst geboten, zu Gunsten der Angeklagten einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2003, 1 StR 187/03, NStZ 2003, 596, 597).

    Es ist aber, wie bereits dargestellt, weder im Hinblick auf den Grundsatz "in dubio pro reo" noch sonst geboten, zu Gunsten der Angeklagten einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2003, 1 StR 187/03, NStZ 2003, 596, 597).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches

    Wegen des nach § 2 OEG gegebenen Leistungsausschlusses (vgl. oben) kommt es nämlich insbesondere nicht darauf an, dass die strafrechtliche Würdigung der Tat des M2 von der Überlegung beeinflusst gewesen ist, dass zu dessen Gunsten nach dem Zweifelssatz ("in dubio pro reo") von einer Notwehrlage auszugehen gewesen sein könnte, mithin nach dem Beweisergebnis konkrete tatsächliche Anhaltspunkte hierfür gesehen worden zu sein scheinen (vgl. zu den strafrechtlichen Maßstäben: Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15. Juli 2004 - 1 StR 187/03 -, juris, Rz. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420/04

    Strafvollzug: Kein Anspruch des Strafgefangenen auf Erteilung sämtlicher

    Allerdings ist die Strafvollstreckungskammer zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei Kontoauszügen, Buchungsbelegen oder Auszüge über Kontenbewegungen um Teile von Dateien über persönliche Daten handelt, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des StVollzG grundsätzlich unterfallen (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2003 - 3 Vollz (Ws) 31/03; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.2.2002 - 2 StVK 264/01, NStZ 2003, 596).
  • LG Oldenburg, 27.11.2019 - 6 KLs 23/19
    Das Gericht hat dabei alle Beweisanzeichen zu prüfen; der Zweifelssatz gebietet es indes nicht, eine Irrtumslage zu unterstellen, wenn dafür keine konkreten Anhaltspunkte gegeben sind (BGH, Urteil vom 15.07.2003, 1 StR 187/03, juris).
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