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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3054
BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 249 StGB; § 64 StGB
    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat durch die Gewalt eröffnete Zeitspanne; Abgrenzung von der reinen List); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Personengewalt durch Versprühen harmloser Flüssigkeit; Schreckschusspistole als "Waffe" oder "gefährliches Werkzeug"?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterlassen als Nötigungserfolg

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62

    Schütteln am Kragen - § 255 StGB, 'Gewalt'

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Gewalt gegen eine Person muß keine gegenwärtige Leibes- oder Lebensgefahr bewirken (BGHSt 18, 75, 76).
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Dabei genügt es auch, wenn der Täter zur Einwirkung auf den Körper des Opfers ein Mittel - sei es fest, flüssig oder gasförmig (zur Beibringung eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 6 m. w. N.) - verwendet, ohne daß es darauf ankäme, welche naturwissenschaftlichen (z.B. mechanische oder chemische) Gesetzmäßigkeiten daraufhin letztlich die körperliche Reaktion des Opfers hervorgerufen haben (vgl. zusammenfassend Herdegen in LK 11. Aufl. § 249 Rdn. 6, 7 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Seine auf die Sachrüge gestützte Revision bleibt zum Schuldspruch und zum Strafausspruch erfolglos (§ 349 Abs. 2 StPO), führt jedoch zur Aufhebung des Urteils, soweit von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) abgesehen wurde (§ 349 Abs. 4 StPO; vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19

    Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff)

    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, S. 89; ausf.
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08

    gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung;

    Ausreichend ist hier jede auch mittelbar gegen den Körper gerichtete Gewalt, wenn diese vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden werden, ohne dass die körperlichen Auswirkungen der Krafteinwirkung für sich gesehen erheblich sein müssen (Fischer, StGB, 55. Aufl., § 249 Rdnr. 4) oder die Gewaltanwendung gar so intensiv sein muss, dass zugleich der Tatbestand der Körperverletzung als erfüllt anzusehen wäre (BGH, Beschluss vom 13.03.2002 - 1 StR 47/02 -, abgedruckt in NStZ 2003, 89).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    Das Rechtsmittel des Angeklagten H. hat insgesamt keinen Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89, und vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02

    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit;

    Eine Gewaltanwendung i.S.d. §§ 249 ff. StGB muß nicht so intensiv sein, daß zugleich der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschl. vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02 m.w.N.).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Die Auswirkung der Kraftentfaltung muss dabei auch nicht erheblich sein (s. nur BGH NStZ 2003, 89).
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14

    Abgrenzung von Raub und Diebstahl (finale Verknüpfung)

    Hier lässt sich den Feststellungen - anders als in der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung (BGH, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89) - nicht entnehmen, dass der Angeklagte den Entschluss zur Wegnahme der Geldbörse schon vor der Gewaltanwendung gefasst hat.
  • LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06
    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, 89).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01, 5 St RR 355/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3716
BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01, 5 St RR 355/01 (https://dejure.org/2002,3716)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 5St RR 355/01, 5 St RR 355/01 (https://dejure.org/2002,3716)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 5St RR 355/01, 5 St RR 355/01 (https://dejure.org/2002,3716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 86a StGB
    Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - Form einer allgemein üblichen, selbst bei nichtigem Anlaß gebräuchlichen Unmutsäußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzzweck des § 86a StGB; Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Darlegungspflicht des Tatrichters in Bezug auf ein Nicht-Vorliegen einer Schutzzweckverletzung im Hinblick auf§ 86a StGB bei aus geringfügigem Anlass erfolgter Verwendung von Kennzeichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 89
  • BayObLGSt 2002, 43
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01
    Der Senat teilt den rechtlichen Ansatz des Berufungsgerichts nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGHSt 28, 394/396; 25, 30).

    Dies bedarf dann aber einer eingehenden Begründung schon im Hinblick darauf, dass § 86a StGB auch verhindern will, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich beispielsweise als Form einer allgemein üblichen, selbst bei nichtigem Anlass gebräuchlichen Unmutsäußerung derart einbürgert, dass das eingangs zitierte Ziel des Gesetzgebers, solche Kennzeichen generell aus dem öffentlichen Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von Verfechtern politischer Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30/33).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01
    Der Senat teilt den rechtlichen Ansatz des Berufungsgerichts nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGHSt 28, 394/396; 25, 30).
  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Der Hitlergruß stellt ein solches Kennzeichen dar, das grundsätzlich vom objektiven Tatbestand des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst ist (vgl. BayObLG NStZ 2003, 89; Sternberg-Lieben, in Schönke/Schröder, StGB, § 86a Rz. 3).
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    § 86a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absicht - sich wieder derart einbürgern, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt a.a.O.; BayObLGSt 2002, 43/45).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. unter anderem BGHSt 28, 394/396; 25, 30/31; 23, 267/268; BayObLG, Urteil vom 28.2.2002 - 5St RR 355/01) bezeichnet der Begriff "Verwenden" jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen eines nationalsozialistischen Kennzeichens, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, sofern nicht einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorliegt (BGH 23, 267/269).
  • OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen

    Da § 86a StGB-verhindern will, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich als Form einer allgemein üblichen, selbst bei nichtigem Anlass gebräuchlichen Unmutsäußerung ( vgl. BayObLG NStZ 2003, 89) oder als allgemeine Form der Provokation derart einbürgert, dass das Ziel des Gesetzgebers, solche Kennzeichen generell aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen, nicht erreicht wird, ist die Ansicht des Landgerichts, das Verhalten des Angeklagten sei im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm des § 86a StGB vollkommen ohne Belang, rechtsfehlerhaft und rechtfertigt den Freispruch nicht.
  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

    Soweit in der Rechtsprechung den Gesamtumständen der Kennzeichenverwendung Bedeutung für die Strafbarkeit nach § 86a StGB beigemessen worden ist, erfolgte dies nur zum Zweck einer dem Sinn der Strafnorm entsprechenden tatbestandseingrenzenden Auslegung des Begriffs des Verwendens und nicht zum Zweck einer dem Analogieverbot widersprechenden tatbestandserweiternden Strafbarkeitsbegründung (BGH NJW 2007, 1602/1604; BVerfG NJW 2006, 3050/3051; BayObLGSt 2002, 43/44; BGHSt 25, 30; BGH NStZ 1999, 87).
  • OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06

    Die isolierte Verwendung einer 'Lebensrune' oder des Begriffs "Eugenik" oder

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 14.05.2007 - 5St RR 66/07

    Flyer mit "Hitler-Gruß" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Schutzzweck der Norm ist die abstrakte Gefahr einer inhaltlichen Identifizierung mit dem Bedeutungsgehalt symbolträchtiger Kennzeichen, deren Verbreitung oder Verwendung den Anschein erwecken können, verfassungswidrige Organisationen könnten trotz ihres Verbots ungehindert ihre Wiederbelebung betreiben (BGHSt 25, 30, 32 f.; BayObLG NStZ 2003, 89, 90; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 86a Rn. 2).
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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2002 - 2 Ss 91/02 - 3 Ws (B) 227/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15778
KG, 21.10.2002 - 2 Ss 91/02 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,15778)
KG, Entscheidung vom 21.10.2002 - 2 Ss 91/02 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,15778)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 2 Ss 91/02 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,15778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Bußgeldes; Anforderungen an einen Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 89
  • NStZ-RR 2003, 89 (Ls.)
  • NZV 2003, 586
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Hat daher der Betroffene durch einen rechtzeitig bei Gericht eingelaufenen Schriftsatz wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins beantragt, so liegt darin, dass die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen gleichwohl durchgeführt wird, selbst dann ein Verfahrensverstoß, wenn - wie offensichtlich auch hier - dem Richter der Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nicht bekannt war (vgl. KG, Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - OLG Koblenz, VRS aaO., Senge in KK, OwiG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Dem Begehren auf Aussetzung hätte der Amtsrichter entsprechen müssen (vgl. OLG Köln, VRS 71, 449 ).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Denn durch das in § 217 Abs. 2 stopp niedergelegte Recht, bis zum Beginn der Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung zu verlangen, wird der Betroffene ausreichend geschützt (vgl. BGHSt 24, 143, 1,51; KG, Beschluss vom 19. Dezember 1980 - 2 Ws (B) 371-376/80 - und vom 22. Oktober 1997 - 3 Ws (B) 555/97; OLG Koblenz, VRS 52, 357).
  • OLG Celle, 10.12.1973 - 2 Ss 300/73
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Es reicht aus, wenn er vor dem Termin dem Richter schriftlich vorgelegt wird (vgl. BGHSt aaO.; OLG Celle, NJW 1974, 1258).
  • KG, 28.03.1994 - 3 Ws 85/94
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Auch in einem solchen Fall ist er berechtigt, einen Aussetzungsantrag zu stellen, dem das Gericht bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist stattgeben muss (vgl. KG, VRS 87, 129, 130, 131), zumal die ohnehin nicht besonders lang bemessene Ladungsfrist nicht nur dazu bestimmt ist, dem Betroffenen eine ausreichende Vorbereitung der Verteidigung zu ermöglichen, sondern ihm auch Gelegenheit geben soll, seine zeitlichen Dispositionen rechtzeitig auf den Hauptverhandlungstermin einzurichten (vgl. BayObLG, VRS 55, 435, 436).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Abgesehen davon ist, wenn die Ladungsfrist nicht eingehalten ist, einem Aussetzungsantrag nach § 217 Abs. 2 StPO in jedem Fall stattzugeben, ohne dass es auf die Begründung des Antrags ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 97, 139 ff.).
  • KG, 22.10.1997 - 3 Ws (B) 555/97
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Denn durch das in § 217 Abs. 2 stopp niedergelegte Recht, bis zum Beginn der Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung zu verlangen, wird der Betroffene ausreichend geschützt (vgl. BGHSt 24, 143, 1,51; KG, Beschluss vom 19. Dezember 1980 - 2 Ws (B) 371-376/80 - und vom 22. Oktober 1997 - 3 Ws (B) 555/97; OLG Koblenz, VRS 52, 357).
  • KG, 07.11.1997 - 3 Ws (B) 614/97
    Auszug aus KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93
    Zur Zulässigkeit einer dahingehenden Rüge gehört daher nicht nur die Darlegung der Umstände, aus denen sich der Verfahrensfehler - hier die Unzulässigkeit der Einspruchsverwerfung - ergibt, sondern auch, welche sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist (vgl. KG, Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 -).
  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    Die Versagung rechtlichen Gehörs ist mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 3 Ws (B) 29/17 -), für deren Zulässigkeit insbesondere der Vortrag zu fordern ist, dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen wurde, dem Gericht seine Darstellung zur Sache zu unterbreiten, was die Darlegung eines nicht von vornherein völlig unerheblichen Verteidigungsvorbringens in der Sache erforderlich macht (vgl. Senat NZV 2003, 586; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 40c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).

    So muss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer Gehörsrüge, die sich auf die rechtsfehlerhaft unterbliebene Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stützt, dargelegt werden, ob und wie sich der Betroffene bisher eingelassen hat und was er - ggf. durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger als Vertreter (§ 73 Abs. 3 OWiG) - in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte (vgl. OLG Köln VRS 94, 123, 124; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; KG NZV 2003, 586; OLG Rostock ZfSch 2005, 312).

  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Eine Verwerfung des Einspruchs, die unter Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG erfolgt ist, verletzt dann den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist (KG Berlin NZV 2003, 586).
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    So bedarf es in den Fällen der behaupteten unberechtigten Einspruchsverwerfung des Vortrags dazu, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung vorgebracht hätte, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob und bejahendenfalls welcher Sachvortrag infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Senat VRS 94, 123 [125]; SenE v. 13.05.2004 - Ss 181/04 Z - KG NZV 2003, 586 = VRS 104, 139; OLG Rostock VRS 108, 374 [375]; KK-OWiG- Senge , a.a.O., § 80 Rz. 41b) Oder es dient in Fallkonstellationen, in welchen der Betroffene eine anderweitige prozessordnungsgemäße Äußerungsmöglichkeit hatte, der Prüfung der Beruhensfrage, weil in solchen Sachgestaltungen nicht selten ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil auf der Gehörsverletzung beruht.
  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach

    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • KG, 10.06.2022 - 3 Ws (B) 162/22

    Darstellungserfordernis für Entkräftung einer Postzustellungsurkunde

    Zur Zulässigkeit einer dahingehenden Rüge gehört nicht nur die Darlegung der Umstände, aus denen sich der Gehörsverstoß ergibt, sondern auch, welche sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Senat NZV 2003, 586; Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - [juris]).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Gericht bereits eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos und unterliegt das Verwerfungsurteil in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. OLG Köln a.a.O.S. 385; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 (276); Senat NZV 2003, 586 (587) und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - juris Rn. 7; Senge in KK a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25528
KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,25528)
KG, Entscheidung vom 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,25528)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 227/02 (https://dejure.org/2002,25528)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 217 Abs. 1
    Aussetzung der Hauptverhandlung bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 20.08.2008 - 322 SsBs 187/08

    Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht

    Allerdings ist die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht in zulässiger Weise ausgeführt, weil nicht mitgeteilt wird, was der Betroffene und/oder sein Verteidiger im Falle einer Anhörung in der Hauptverhandlung noch vorgebracht hätten (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2007, 322 Ss 113/07 - Owi; OLG Hamm VRS 113, 439 ff.; OLG Karlsruhe VRS 109, 282 ff.; KG VRS 104, 139 ff.).
  • KG, 22.10.2007 - 2 Ss 230/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bedeutet dies in aller Regel nicht nur, dass die Umstände darzulegen sind, aus denen sich die verfahrensfehlerhafte und damit unzulässige Verwerfung des Einspruchs ergibt, sondern auch, welche sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist [vgl. KG, Beschluss vom 21. Oktober 2002 VRS 104, 139 ], weil allein darin die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör liegt.
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