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   BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03   

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https://dejure.org/2003,2783
BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,2783)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2003 - 4 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,2783)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,2783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB); Psychische Veränderungen der Persönlichkeit ; Krankheitsbild des pathologischen Spielens; Änderung des Maßregelausspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 21; ; StGB § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Verminderte Schuld bei "Spielsucht"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 31
  • StV 2004, 265
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03
    § 63 StGB verlangt, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (st. Rspr. BGHSt 34, 22, 26).

    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25).

  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03
    Abgesehen davon, daß das Landgericht nicht mitteilt, was der Sachverständige unter "pathologischem Spielen" versteht, bedeutet dieser in der wissenschaftlichen Diskussion verwendete Begriff jedenfalls nicht ohne weiteres, daß derjenige, der damit behaftet ist, schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB aufweist (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8; vgl. Kröber, Forensia 1987, S. 113 ff.; Schumacher in Festschrift für Sarstedt S. 361 ff.; Venzlaff/Foerster Psychiatrische Begutachtung 3. Aufl. S. 269 ff.; Rasch in StV 1991, 126, 129 f.; Kellermann in NStZ 1996, 335 f.).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03
    Abgesehen davon, daß das Landgericht nicht mitteilt, was der Sachverständige unter "pathologischem Spielen" versteht, bedeutet dieser in der wissenschaftlichen Diskussion verwendete Begriff jedenfalls nicht ohne weiteres, daß derjenige, der damit behaftet ist, schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB aufweist (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8; vgl. Kröber, Forensia 1987, S. 113 ff.; Schumacher in Festschrift für Sarstedt S. 361 ff.; Venzlaff/Foerster Psychiatrische Begutachtung 3. Aufl. S. 269 ff.; Rasch in StV 1991, 126, 129 f.; Kellermann in NStZ 1996, 335 f.).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03
    Dies zugrundegelegt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit beim pathologischen Spielen nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die Sucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (BGHR StGB aaO 7, 17; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH StV 1993, 241).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03
    Dies zugrundegelegt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit beim pathologischen Spielen nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die Sucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (BGHR StGB aaO 7, 17; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH StV 1993, 241).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    a) "Pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 mit Anm. Kröber JR 1989, 380; vgl. aus forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Sicht hierzu auch Mergen in Festschrift für Werner Sarstedt 1981 S. 189; Schumacher ebd.

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).

    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB in Betracht kommen (Urteile vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - DokBer B 1993, 161 und vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - juris Rn. 33; vgl. BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - NStZ 1989, 17, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 - NStZ 2004, 31 und vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - NStZ 2005, 207 ).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung

    Die - nicht gänzlich unplausible - Annahme schwerster Persönlichkeitsveränderungen des Angeklagten findet angesichts der hohen Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Spielsucht im Urteil keine ausreichende Grundlage (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35).

    Das kann dafür sprechen, daß der Angeklagte bereits zur Begehung erheblicher Straftaten neigte, bevor er erneut an Automaten zu spielen begann, und daß bei ihm unabhängig von seiner Spielleidenschaft eine Verfestigung strafrechtlich relevanten Verhaltens eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2004, 31, 32).

    Die auch bei Vorliegen einer Spielsucht mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt die positive Feststellung einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 31 m.w.N.).

  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    a) "Pathologisches Spielen" stellt - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369; Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR § 21 StGB Seelische Abartigkeit 8, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH NStZ 2004, 31, 32; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92 = StV 1993, 241) besagt die Feststellung einer "Spielsucht", "Spielleidenschaft" oder "pathologischer Spieler" nicht ohne weiteres, daß beim Betroffenen schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vorliegt.
  • OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03

    Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher

    Nach der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen ist eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit beim "pathologischen Spielen" nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die Sucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (Beschluss vom 22.07.2003, NStZ 2004, 31 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 5 Ss 67/06

    Voraussetzungen einer die Schuldfähigkeit des Angeklagten nach §§ 20, 21

    Rechtsfehlerhaft war es insbesondere, diejenigen Kriterien, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Krankheitswert von "Spielsucht" entwickelt wurden (vgl. BGH Urteil vom 12.01.05 2 StR 138/04 und vom 25.11.04 5 StR 411/04, BGH NStZ 2004, 31 m.w.N.) ohne sachverständige Abklärung durch einen Psychiater auf die festgestellte "Kaufsucht" zu übertragen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 313/09
    Selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstellt, er habe tatsächlich durch eine krankhafte Spielsucht (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 - in NStZ 2004, 31) ein erhebliches Vermögen verloren, rechtfertigt dies nicht seine Ansicht, der Beklagte müsse etwa deswegen von einer Überprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse absehen und - etwa wegen der Einnahmen des Staates aus den Spielkasinos - ohne weiteres Hilfeleistungen gewähren.
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