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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03   

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BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung von versuchtem Mord und schwerer räuberischer Erpressung; Bildung einer einheitlichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Wegfall einer Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 253 Abs. 1 § 255
    Tateinheit mit weiteren Straftatbeständen nach Vollendung einer räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 329
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Das Landgericht hat deshalb zutreffend das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht angenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 763 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer (schweren) räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, NStZ 2004, 329; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub

    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, juris Rn. 28 (zum Raub); vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, juris Rn. 4 (zur räuberischen Erpressung)).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 4/14

    Erforderliche Feststellungen bei Tatserien (nachvollziehbare Feststellung der

    Diesem noch nicht erledigten Strafbefehl kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn die verhängte Geldstrafe in Anwendung von § 53 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 501/13, Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen

    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 501/13

    Gesamtgeldstrafe; lückenhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Da einer noch nicht erledigten rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe auch dann eine Zäsurwirkung zukommt, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), hätte dann eine Gesamtstrafe nur aus den beiden Einzelstrafen für die Betäubungsmitteldelikte gebildet werden können, während die für den Erwerb und den tateinheitlichen Besitz der halbautomatischen Kurzwaffe nach § 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gesondert bestehen geblieben wäre.
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 440/13

    Beschwer eines Angeklagten durch das Absehen von der Einbeziehung einer

    Der Umstand, dass das Landgericht eine - durch das Absehen von der Einbeziehung der verhängten Geldstrafe nicht ausgeschlossene - Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 nicht in Betracht gezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), beschwert den Angeklagten nicht, da in diesem Fall neben der Gesamtstrafe aus der Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe für die Tat vom 20. Oktober 2012 und den Einzelstrafen für die vom Amtsgericht Bernburg am 13. November 2012 abgeurteilten Taten vom 2. und 14. April 2012 (Einzelstrafe jeweils zwei Monate Freiheitsstrafe) eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe aus den Einzelstrafen von sechs Monaten, fünf Monaten, zwei Monaten und zweimal drei Monaten Freiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre, die das Amtsgericht Bernburg für die vor dem Urteil des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 begangenen Taten festgesetzt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03   

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https://dejure.org/2003,5836
BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,5836)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2003 - 4 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,5836)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 4 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,5836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter Einbeziehung der psycho-physischen Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit; Totschlag)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachrüge; Annahme bedingten Tötungsvorsatzes ; Erörterung der inneren Tatseite des Totschlags ; Tötung im Affekt

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).

    Das gilt umso mehr, wenn - wie hier - ein einleuchtendes Motiv für einen Vorsatzwechsel nicht ersichtlich ist, dem Tatgeschehen kein vergleichbares Vorverhalten des Angeklagten entspricht (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 54) und die affektive Erregung die Wahrnehmung selbst eigener körperlicher Schmerzen des Täters - der Angeklagte bemerkte den Biss eines Hundes in seine Wange nicht (UA S. 8) - verhinderte.

  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96

    Tötungsvorsatz - Verletzungsvorsatz - Zustechen

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Die Strafkammer hat es insbesondere verabsäumt, die schon für sich wenig lebensnahe Vorstellung, der Täter handele während eines einheitlichen Tatgeschehens teilweise mit Verletzungs- und teilweise mit Tötungsvorsatz (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 47), mit dem zur verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führenden Affekt des Angeklagten in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Der Schluss auf bedingten Tötungsvorsatz ist jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes ist daher eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, wobei der Schluss auf den Tötungsvorsatz aus der gefährlichen Handlung nur dann fehlerfrei ist, wenn alle nach Sachlage in Betracht kommenden Umstände, die das Ergebnis in Frage stellen könnten, in die Erwägungen einbezogen worden sind (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 und 32; BGH NStZ 1994, 76 ff.; NStZ 1992, 587 ff.; NStZ 2004, 329 ff. Randnr. 3).

    Auch eine hochgradige Alkoholisierung kann ein Umstand sein, der im Einzelfall gegen einen bedingten Tötungsvorsatz spricht, da durch die Alkoholisierung ggf. schon das intellektuelle Vorsatzelement, nämlich das Erkennen der durch die Handlung ausgelösten Todesgefahr, in Frage gestellt sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204 ff.; NStZ 2004, 329 ff. Randnr. 3; NStZ 1996, 227 ff.; NStZ 1992, 587 ff.).

  • LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05

    Nichtaussetzen eines Rettungsbootes trotz massiven Protests der restlichen

    Aus der erforderlichen umfassenden Würdigung der vorgetragenen objektiven und subjektiven Tatumstände, namentlich der konkreten Tatsituation, Lage und Abwehrmöglichkeit des Opfers, der psychischen Verfassung des Täters und seiner Motivation (BGH 36, 1, 9 f.; NStZ 1999, 506, 508; 2004, 329, 330), [BGH 02.12.2003 - 4 StR 385/03] kann vorliegend jedoch allenfalls eine bewusste Fahrlässigkeit, nicht jedoch ein bedingter Vorsatz hergeleitet werden.
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