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   BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03   

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https://dejure.org/2004,3959
BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 46 StGB; § 129 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (Darlegungspflicht); Bildung einer kriminellen Vereinigung bei einem Umsatzsteuerkarussell (Gruppenwille; Bandendelikte)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Bildung einer kriminellen Vereinigung; Vorliegen eines sogenannten "Umsatzsteuerkarussells"

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StGB § ... 129b; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StPO §§ 100a ff.; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 3 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 6; ; AO § 370 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1
    Begriff der "kriminellen Vereinigung"; Vereinigung zur Begehung von Steuerstraftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Sind USt-Karusselle eine "kriminelle Vereinigung"?

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 574
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Das - ungeachtet des unbeschränkten Aufhebungsantrages - schlüssig beschränkte Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3), das vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, hat keinen Erfolg.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Eine Aufklärungsrüge ist nur dann begründet, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Zwar können organisierte Steuerstraftaten unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Begriff der kriminellen Vereinigung unterfallen (vgl. BGHSt 48, 240).
  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Zwar ist im Rahmen von "Umsatzsteuerkarussellen" zu bedenken, daß es - schon aus Vereinfachungsgründen - regelmäßig angezeigt sein wird, das Verfahren allein auf die täterschaftlichen Steuerhinterziehungen zu beschränken und insoweit den steuerlichen Gesamtschaden lediglich als Gesichtspunkt in die Strafzumessung einzustellen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18 m.w.N.), weil sich der Tatrichter damit nicht nur eine im Einzelfall schwierige Abschichtung des jeweils eigenständigen Schuldumfangs der miteinander verzahnten Taten, sondern auch zusätzliche Feststellungen zu den Steuererklärungen der übrigen Beteiligten des "Umsatzsteuerkarussells" erspart.
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Indessen hat der Tatrichter vorliegend den Schuldumfang - ungeachtet der Ausurteilung auch der Beihilfetaten - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats (BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 16) rechtsfehlerfrei bestimmt.
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Das schließt nicht aus, daß dieser Gruppenwille darauf gerichtet ist, einem der Mitglieder die Entscheidungsbefugnisse zuzuweisen, mit der Folge, daß die anderen Mitglieder sich dessen Willen unterordnen (BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung dieser Grundsätze in mehreren, vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ergangenen Entscheidungen hohe Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich des Zustandekommens des Gruppenwillens in einer Vereinigung gestellt und auf dieser Grundlage den jeweiligen Urteilsgründen ausreichende Tatsachen, die das voluntative Element einer Vereinigung belegen, nicht zu entnehmen vermocht (vgl. etwa BGHSt 31, 202; BGHR StGB § 129 Gruppenwille 3; BGH NJW 1992, 1518; NStZ 2004, 574; 2007, 31).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Ungeachtet der Erhebung einer nicht ausdrücklich beschränkten Sachrüge und eines umfassenden Aufhebungsantrags ist dem Revisionsvortrag deshalb eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 364/03).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

    Der Erfassung krimineller Erscheinungsformen dieser Art dienen Strafbestimmungen, welche die bandenmäßige Begehung bestimmter Straftaten mit höherer Strafe bedrohen (vgl. BGH wistra 2004, 229, 230).
  • OLG Dresden, 14.03.2006 - 3 Ws 12/06

    Begriff der kriminellen Vereinigung

    Das schließt nicht aus, dass dieser Gruppenwille darauf gerichtet ist, einem der Mitglieder die Entscheidungsbefugnisse zuzuweisen, mit der Folge, dass die anderen Mitglieder sich dessen Willen unterordnen (BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 m.w.N.; BGH NStZ 2004, 574 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensverstoß vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (BGH 16.03.2004, 5 StR 364/03, Seite 5 ; BGH NStZ 2001, 425).
  • AG Gera, 10.11.2004 - 750 Js 32484/03

    Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits

    Ob Bankmitarbeiter, denen eine beleggebundene Lastschrift zum Einzug vorgelegt wird, sich Gedanken über deren Berechtigung machen (vgl. Soyka, NStZ 2004, S. 538 ff. [BGH 16.03.2004 - 5 StR 364/03] , OLG Hamm NJW 1977, S. 1834 ff. [OLG Hamm 15.06.1977 - 4 Ss 363/76] ), kann hier ebenfalls dahinstehen.
  • LG Hamburg, 21.09.2005 - 603 Qs 448/05

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Beschwerde gegen die vorläufige

    Dieser Betrag erscheint nach Ansicht der Kammer angemessen, der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen (zum Vergleich siehe OLG Dresden 2. Strafsenat, Beschluss vom 12 05.2005, Az: 2 Ss 278/05, LG Braunschweig, Beschluss vom 22 11 2004-VIII Qs 392/04 - [EUR 1.300,00]; AG Saalfeld, Urteil vom 14.09 2004 - 630 Js 360 Js 2981/04 II Ds jug - [EUR 1 500.00]: AG Frankfurt Beschluss vom 02.10.2002 - 919 B Gs 16 Js 27384/02-1054 - [EUR 1 200, 00]; vgl. auch den Überblick über die aktuelle Rechtsprechung bei Himmelreich/Hahn NStZ 2004, 319 [BGH 16.03.2004 - 5 StR 364/03] ).
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