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   BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04   

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https://dejure.org/2004,3798
BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04 (https://dejure.org/2004,3798)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2004 - 1 StR 317/04 (https://dejure.org/2004,3798)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04 (https://dejure.org/2004,3798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 244 Abs. 4 StPO
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende Sicherheitstendenz; Saß-Kriterien; eigene Sachkunde bei der Vorfrage nach medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen; Rechtsfrage der Erheblichkeit: Ausschluss des Zweifelsgrundsatzes und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erörterungen zur Schuldfähigkeit der Angeklagten während einer Affekttat an Hand der Saß-Kriterien; Feststellungen zu den sogenannten Eingangsmerkmalen; Beantwortung einer Rechtsfrage auf der Grundlage des Zweifelssatzes

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 § 261; StGB § 20 § 21
    Sachkunde des Gerichts bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit; In dubio bei der Prüfung der Erheblichkeit der verminderten Schuld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 149
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04

    Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Eine Rechtsfrage kann aber nicht, wie es die Strafkammer getan hat, auf der Grundlage des Zweifelssatzes beantwortet werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04; BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.w.N.).

    Diese sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2004, 437 f. m.w.N.), bei vorsätzlichen Tötungsdelikten also besonders hoch (vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Diese sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2004, 437 f. m.w.N.), bei vorsätzlichen Tötungsdelikten also besonders hoch (vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Eine Rechtsfrage kann aber nicht, wie es die Strafkammer getan hat, auf der Grundlage des Zweifelssatzes beantwortet werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04; BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89

    Hohe Unwahrscheinlichkeit der Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Im Grundsatz bestehen keine Bedenken, wenn - etwa mangels ungewöhnlicher Besonderheiten - der Richter im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung auch die Vorfrage nach medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen auf Grund eigenen Wissens beantwortet (BGH StV 1999, 309, 310; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 244 Rdn. 74b m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Durchführung einer Tat im Zustand

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Die auch diesbezüglich sachverständig beratene Strafkammer hat sich bei der Beurteilung des Vorliegens eines eventuell zur Einschränkung der Schuldfähigkeit führenden Affekts erkennbar an den sog. Saß-Kriterien (dazu Theune NStZ 1999, 273, 274; siehe auch BGH, Urteil vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04, NStZ 2005, 149 f.) orientiert.
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    a) Das Landgericht hat ausgeführt, "ausgehend von den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen" könne es "im Zweifel zugunsten des Angeklagten nicht ausschließen, dass er sich zur Tatzeit in einem die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Zustand der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung befunden hat und er deshalb bei Begehung der Tat nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB war." Zu den Ausführungen des Sachverständigen teilt das Urteil mit, dass sich für diesen im Rahmen der Exploration die Schwierigkeit ergeben hat, "dass sich wegen der Verteidigungsstrategie aus der Einlassung des Angeklagten und den ihn vermeintlich schützenden Bekundungen seiner Tochter und seiner Ehefrau kein umfassendes psychopathologisches Bild ergeben hat." Dies lässt besorgen, dass das Landgericht, was rechtlich bedenklich ist (vgl. BGH NStZ 2005, 149), bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit lediglich auf Gesichtspunkte abgestellt hat, die nach den Ausführungen des Sachverständigen abstrakt für oder gegen einen Affekt sprechen können.

    Eine Rechtsfrage kann aber nicht auf der Grundlage des Zweifelssatzes beantwortet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 149, 150).

    Diese sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2004, 437 f. m.w.N.), bei vorsätzlichen Tötungsdelikten also besonders hoch (BGH NStZ 2005, 149, 150).

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Sollte das neue Tatgericht wiederum zur Überzeugung von einer - nicht ausschließbaren - affektbedingten Einschränkung der (Einsichts- oder) Steuerungsfähigkeit gelangen, wird es ihre Erheblichkeit zu beurteilen haben, wobei normative Wertungen einzubeziehen sind (s. BGH, Urteile vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04, NStZ 2005, 149, 150; vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 436/06, NStZ-RR 2007, 105, 106; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 957), und zu prüfen haben, inwieweit die Angeklagte ein Verschulden an dem hochgradigen Affekt trifft (vgl. BeckOK StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 38; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 140 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Die alsbaldige Übernahme von Verantwortung für eine Tat ist offenbar keine Grundlage für die Annahme, der Täter habe bei der Tat nicht voll verantwortlich gehandelt, wie dies etwa bei einer spontan und abrupt begangenen Tat ohne Schutz vor Entdeckung der Fall sein kann (sog. "fehlende Sicherheitstendenz", vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 149 f. m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Äußere Anhaltspunkte, die für einen schwerwiegenden Affekt sprächen, sind nicht ersichtlich, die unmittelbar nach der Tat einsetzenden systematischen Vertuschungsbemühungen des Angeklagten sprechen vielmehr dagegen (vgl. BGH NStZ 2005, 149, 150 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Ob eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung durch einen Affekt vorliegt, beurteilt sich durch Gesamtwürdigung charakteristischer Indizien (BGH NStZ 2005, 149 f.).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Zudem lassen die Urteilsausführungen besorgen, dass das Landgericht den Zweifelssatz fehlerhaft auch auf die Rechtsfrage, ob die Beeinträchtigung des Angeklagten im Sinne von § 21 StGB erheblich ist, angewandt hat (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 149, 150).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 188/06

    Tötungsvorsatz (Schluss aus objektiven Umständen; voluntatives Vorsatzmoment);

    Dabei ist im Ansatz auch nicht verkannt, dass hiergegen insbesondere das planmäßige und auf Sicherung bedachte Verhalten der Angeklagten vor der Tat (bewaffnen; vermummen; verstecken); - bei der Tat (Spurenvermeidung am Messer; Wortlosigkeit, sonst wäre sie nahe liegend an der Stimme erkannt worden); - nach der Tat (planmäßige Beseitigung sämtlicher Gegenstände, deren Besitz sie hätte belasten können an verschiedenen Orten); spricht (vgl. nur BGH NStZ 2005, 149, 150; BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 jew. m. w. N.; vgl. auch Boetticher und andere aaO 61); die Strafkammer beschränkt sich jedoch auf die Feststellung, gleichwohl sei das Tatbild mit der Annahme eines Affekts vereinbar.
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 58/23

    Voruassetzungen eines schuldrelevanten Affekts; Prüfung des Eingangsmerkmals der

    Dies aber könnte auf einen für eine affektbedingte Bewusstseinsstörung charakteristischen Affekt-abbau hindeuten (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04, NStZ 2005, 149, 150; siehe zum Affektaufbau Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 332/19 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 23.02.2011 - 5 StR 24/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (BAK; Alkohol; Feststellungen;

    Sie hat dabei verkannt, dass die richterliche Sachkunde für die Beurteilung der Schuldfähigkeit jedenfalls bei Auftreten von Besonderheiten in der Regel nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 12; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 20 Rn. 16, 32 mwN).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
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