Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4203
BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04 (https://dejure.org/2004,4203)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 StR 372/04 (https://dejure.org/2004,4203)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 StR 372/04 (https://dejure.org/2004,4203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Bestimmung des Strafrahmens für einen besonders schweren Fall des Raubes; Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Strafausspruch

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3a; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafzumessung bei "Überhaft"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Der Angeklagte hat seit 24. Juli 2003, dem Tag seiner Festnahme, - infolge der Vollstreckung anderweit verhängter Haftstrafen - lediglich etwas über zwei Monate Untersuchungshaft verbüßt, die grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 20).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Durch die wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch kann die Beschwerdeführerin auch den Schuldspruch unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Erörterung des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht mehr angreifen (vgl. BGHSt 29, 359, 364).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Soweit die Revision mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts einen größeren Schuldumfang geltend macht und damit auf andere Feststellungen abhebt, kann sie damit nicht gehört werden, weil die Überprüfung im Revisionsverfahren mit der Sachrüge auf die im Urteil getroffenen Feststellungen beschränkt ist (vgl. BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 372/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434; Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    b) Soweit die Strafkammer Ansätze eines Umkehrwillens (vgl. BGH, NStZ 2005, 212 Rdn. 6 f.) in der teilgeständigen Einlassung des Angeklagten und in dem von ihm ernsthaft geäußerten Therapiewillen erblickt, ist dies nicht ohne weiteres mit den Feststellungen vereinbar.
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 266/06

    Niedriger Beweggrund bei Verhinderung der Trennung durch die Partnerin

    Auch die erlittene Untersuchungshaft hat die Strafkammer hier zu Unrecht als strafmildernd bewertet (vgl. BGH NStZ 2005, 212; Urt. vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - Umdr. S. 5, in StraFo 2005, 384 nicht abgedruckt; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht