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   BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03   

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https://dejure.org/2004,4486
BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03 (https://dejure.org/2004,4486)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - 3 StR 460/03 (https://dejure.org/2004,4486)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 (https://dejure.org/2004,4486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 334 StGB; § 354 Abs. 1a StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB
    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung; Bereitschaft zur beeinflussten Ermessenausübung; Strafzumessung (eigene Sachentscheidung); Schuldumfang (Tateinheit, Tatmehrheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Rüge auf eine Tat mit Beteiligung mehrerer Angeklagter; Folgen der Würdigung des Beweisergebnisses vor dem Hintergrund eines unzutreffenden rechtlichen Maßstabes; Anforderungen an die pflichtwidrige Diensthandlung im Rahmen des § 332 Absatz 1 Satz 1 des ...

  • Judicialis

    StPO § 301; ; StPO § ... 357; ; StPO § 154; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 331 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 332 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 332 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 334 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 333 Abs. 1; ; StGB § 266 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; StGB § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 214
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Dagegen hat es nicht geprüft, ob eine weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 26, 53, 54; BGH wistra 1988, 303).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00

    Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels;

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Bezüglich der übrigen vier Taten ist die Rüge zwar berechtigt (vgl. BGH NStZ 2000, 592 f.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Dem entnimmt der Senat, daß die Staatsanwaltschaft die Revision auch hinsichtlich der Einzeltaten, für die sie das Rechtsmittel nicht ausdrücklich zurückgenommen hat, nur soweit durchführen will, wie die hierzu jeweils erhobenen Einzelrügen reichen, und daß die Begründungsschrift daher eine weitere Beschränkung der Revision enthält (vgl. Nr. 156 Abs. 2 RiStBV; s. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 sowie BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 6 Nr. 18 für Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft einen umfassenden Aufhebungsantrag gestellt hat).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Die pflichtwidrige Diensthandlung gehört nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit (BGHSt 47, 22, 25 m. w. N.).
  • BGH, 27.10.1959 - 5 StR 411/59
    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Dieser übte bei der Entscheidung, bei welchem Anbieter er Leistungen für die BKK D. in Auftrag gab, Ermessen aus (vgl. BGH NJW 1960, 830, 831), denn es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zeuge K. für die von ihm angebotenen Dienstleistungen eine Monopolstellung innehatte.
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
    Im Hinblick auf das Revisionsvorbringen sieht der Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß das konkurrenzrechtliche Verhältnis mehrerer in einem sachlichen Beziehungsverhältnis zueinander stehender Straftaten regelmäßig deren Schuldgehalt nicht berührt (vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2842 m. w. N.) und der Frage von Tateinheit oder Tatmehrheit daher für die Strafenbemessung im Endergebnis (§ 52 Abs. 1 oder § 53 Abs. 1 StGB) im allgemeinen keine maßgebliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Die pflichtwidrige Diensthandlung muss zwar zum Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung noch nicht in allen Einzelheiten feststehen, aber zumindest nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sein (BGHSt 32, 290, 291 = NJW 1985, 391, 391 f. m.w.N.; BGH NStZ 2005, 214, 215 m.w.N.; Münchener Kommentar/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

    Die Diensthandlung muss in ihrer konkreten Gestalt nach Zeitpunkt, Anlass und Ausführungsweise nicht in allen Einzelheiten feststehen (BGH NStZ 2005, 214; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

    Es genügt vielmehr, wenn die Beteiligten übereinkommen, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefasste Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGH NStZ 2005, 214; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 332 Rn. 5; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Mit der in Aussicht gestellten Einflussnahme bei Stellenbesetzungen in seiner Funktion als Dienststellenleiter war die Diensthandlung in ihrem sachlichen Gehalt erkennbar und festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, aaO 46 f.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214, 215), lediglich die zukünftig zu besetzende Stelle war noch ungewiss.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Sie nehmen damit in dem gegliederten System der sozialen Sicherung in Deutschland im Rahmen der Gesundheitsfürsorge eine wesentliche Aufgabe wahr (zur Amtsträgereigenschaft eines Vorstands einer betrieblichen Krankenkasse vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Die Diensthandlung muss nicht im Einzelnen festgelegt sein (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214).

    Wenn zwischen den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenkreises oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig werden soll, reicht es aus, dass die Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar ist (BGH, aaO, NStZ 2005, 214; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, NJW 1985, 391; vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, NJW 1993, 1085 mwN).

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Die pflichtwidrige Diensthandlung muss zwar zum Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung noch nicht in allen Einzelheiten feststehen, aber zumindest nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sein (BGHSt 32, 290, 291 = NJW 1985, 391, 391 f. m.w.N.; BGH NStZ 2005, 214, 215 m.w.N.; Münchener Kommentar/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

    Die Diensthandlung muss in ihrer konkreten Gestalt nach Zeitpunkt, Anlass und Ausführungsweise nicht in allen Einzelheiten feststehen (BGH NStZ 2005, 214; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

    Es genügt vielmehr, wenn die Beteiligten übereinkommen, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefasste Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGH NStZ 2005, 214; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 332 Rn. 5; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 332 Rn. 7).

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Nicht notwendig war dagegen, dass seine konkret vorzunehmenden pflichtwidrigen Diensthandlungen in allen Einzelheiten bereits feststehen (BGH, Urteil vom 28.10.2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214, 215).
  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

    a) Es begegnet keinen Bedenken, dass das Landgericht die auf der Grundlage der zwischen dem Angeklagten, X. und S. getroffenen Abreden erfolgten Vorteilsgewährungen an X. rechtlich als Bestechung im Sinne des § 334 StGB gewürdigt hat, weil ihm die Vorteile als Gegenleistung für seine Dienstpflichtverletzungen als Landrat überlassen wurden (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 342/60, BGHSt 15, 217, 222 f.; vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, BGHSt 32, 290; vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214, 215; vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14; vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16 ff.).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung bildet (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, juris Rn. 64; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5).
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