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   BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04   

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BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04 (https://dejure.org/2004,2981)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2004 - 5 StR 130/04 (https://dejure.org/2004,2981)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 5 StR 130/04 (https://dejure.org/2004,2981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit; Darlegungsvoraussetzungen); Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität); Strafzumessung (keine Mathematisierung); Sicherungsverwahrung (Hang; Bedeutung einer längeren straffreien Zeit insbesondere bei Inhaftierung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; Eintritt und Hemmung der Verfolgungsverjährung bei der Körperverletzung; Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer festgestellten tateinheitlich begangenen Körperverletzung auch nach der Verjährung strafschärfend; ...

  • Judicialis

    StGB a.F. § ... 178 Abs. 1; ; StGB a.F. § 177 Abs. 1; ; StGB a.F. § 223; ; StGB a.F. § 178; ; StGB § 52; ; StGB § 177; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 120; ; StVollzG § 10 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 265
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH NStZ-RR 2003, 71; w. Nachw. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91

    Kein Wegfall der Gefangeneigenschaft bei Vollzugslockerungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Demgemäß ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß Freigang, jedenfalls wenn die tägliche Rückkehr des Betroffenen an den Verwahrungsort vorgesehen ist und dies kontrolliert wird, die Gefangeneneigenschaft des Betroffenen im Sinne des § 120 StGB nicht entfallen läßt (vgl. BGHSt 37, 388, 392; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 15 i.V.m. § 120 Rdn. 4).
  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 111/69
    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Auch der der Vorschrift des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB zugrunde liegende Gedanke, daß in die Fünfjahresfrist die Zeit nicht eingerechnet werden soll, in der der Täter keine Gelegenheit hat, sich in der Freiheit zu bewähren (vgl. BGH NJW 1969, 1678, 1679), spricht für die hier vorgenommene Auslegung.
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98

    Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Die Vorschrift des § 66 Abs. 3 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) findet nur Anwendung, wenn der Täter eine der Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art nach dem 31. Januar 1998 begangen hat (BGH NStZ-RR 1999, 294; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 11), was hier nicht der Fall ist.
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Unter Berücksichtigung der erheblichen einschlägigen Vorstrafen und der Tatbegehung während des Freigangs liegen die verhängten Strafen innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (vgl. BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Dies ist dann der Fall, wenn die im Urteil mitgeteilten Überlegungen des Tatrichters in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sind oder sie gegen Denkgesetze oder anerkannte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH NStZ-RR 2003, 71; w. Nachw. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Jedenfalls der sehr lange Zeitraum, der zwischen den zuletzt abgeurteilten einschlägigen Taten und den jetzt abgeurteilten liegt, ist ein Umstand, der zwar das Vorliegen eines Hangs nicht ausschließt (vgl. BGH NStZ 2005, 265, 266), der aber einer eingehenden Würdigung bedarf, welche die Kammer hier vermissen läßt.
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Danach findet § 66 Abs. 3 StGB nur Anwendung, wenn der Täter die Straftat nach dem 31. Januar 1998 begangen hat (so auch BGH NStZ 2005, 265).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Hangtäter ist dabei derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 5 StR 130/04, NStZ 2005, 265).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.

    Der Umstand, dass Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; 2005, 265, 266).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil seine abweichende Auffassung demgegenüber maßgeblich darauf stützt, dass erst durch die Äußerungen des Verurteilten im Verlauf des Strafvollzugs dessen "Sadismus mit sexuellen Anteilen" habe diagnostiziert werden können und damit die Tatmotivation erkennbar geworden sei, hat sie zweierlei nicht bedacht: Zum einen ist es für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich unerheblich, worauf der verbrecherische Hang des Täters beruht (BGH NJW 1980, 1055; NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07); liegt seine fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten schon nach seiner bisherigen Lebensführung objektiv auf der Hand, so kommt es daher nicht darauf an, welcher psychologische oder psychiatrische Befund diesem Persönlichkeitsbild entspricht.
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Dieser Unterscheidung entspricht die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB enthaltene Voraussetzung eines "Hanges" als einer anlagebedingten oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung zu Rechtsbrüchen (BGH NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 18), der mit dem von § 63 StGB vorausgesetzten krankhaften oder krankheitsgleichen Zustand nicht gleichgesetzt werden kann.
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01; jeweils m.w.N.).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Als Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine auf charakterlicher Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2002, Az. 3 StR 113/02; Urteil vom 11.09.2002, Az. 2 StR 193/02; Urteil vom 28.11.2002, Az. 5 StR 330/02; Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08).

    Die Feststellung eines Hangs setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung voraus, d.h. eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Täters prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08; Beschluss vom 15.10.2008, Az. 2 StR 391/08; Urteil vom 17.12.2009, Az. 3 StR 399/09; Beschluss vom 02.08.2011, Az. 3 StR 208/11, Beschluss vom 27.06.2019, Az. 1 StR 612/18).

  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Das Tatgericht hat sich in diesem Zusammenhang auch mit den Vorverurteilungen und den Umständen, unter denen es zu diesen wie auch zu den verfahrensgegenständlichen Taten gekommen ist, auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 5 StR 130/04, NStZ 2005, 265).
  • OLG Köln, 11.05.2007 - 2 Ws 233/07

    Fahrverbotsfrist; Freigänger

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 327/07

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (frühere Tat nach § 66 Abs. 4 Satz 3 und 4

  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten;

  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
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