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   BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04   

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https://dejure.org/2004,5453
BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04 (https://dejure.org/2004,5453)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - 4 StR 349/04 (https://dejure.org/2004,5453)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04 (https://dejure.org/2004,5453)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB
    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit bei Drogeneinfluss; niedrige Beweggründe: krasses Missverhältnis zwischen Tatentschluss und Tötung); Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: korrigierter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision; Anforderungen an das Vorliegen der Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedrige Beweggründe"; Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags; Tatbegehung unter Alkoholeinfluss und Drogeneinfluss

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedriger Beweggrund bei spontanem Tatentschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzung eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. nur BGHSt 39, 221, 227).

    Zwar liegt es bei gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter die lebensgefährliche Wirkung und Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.).

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
    Angesichts dessen, daß Frank B. nach dem Messerstich - gefolgt vom Angeklagten - noch die Treppen hinunterlief, im Eingangsbereich stehenblieb und umstehende Personen auf den flüchtenden Angeklagten aufmerksam machte, liegt hier (aus der allein maßgeblichen Sicht des Angeklagten) jedenfalls nach den Grundsätzen der Rechtsprechung über den korrigierten Rücktrittshorizont (BGHSt 36, 224) die Annahme eines beendeten Versuchs eher fern.
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung -

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
    Diesen ist jedoch zu entnehmen, daß ein strafbefreiender Rücktritt auch im Falle des Vorliegens eines unbeendeten Versuchs nicht in Betracht käme, da der Angeklagte jedenfalls nicht freiwillig von einer weiteren Tatausführung Abstand nahm (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
    Ob ein Beweggrund niedrig ist, also nach allgemeiner Wertung auf tiefster Stufe steht, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, welche die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte, sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (BGH NStZ-RR 2000, 333).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01: das Opfer verfolgte den Täter "über eine längere Strecke"; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.: das Opfer lief die Treppe von der Empore zum Eingangsbereich der Diskothek hinunter; s. weiter BGH, Urteile vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151, und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 f.).

    Ein solcher Umstand kann geeignet sein, die Vorstellung des Täters zu erschüttern, alles zur Erreichung des gewollten Erfolgs getan zu haben (BGH, Urteil vom 11. November 2004, aaO; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335, 336).

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Eine solche kann bei einem - wie hier - krassen Missverhältnis zwischen Tatanlass und Tötung vorliegen, genügt aber für sich genommen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 Rn. 2; und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, NStZ-RR 2000, 333).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden

    Vielmehr ist die Vorstellung, einen plötzlichen und deshalb möglichst wirkungsvollen ersten Angriff führen zu müssen, um jede Gegenwehr des Angegriffenen von vornherein zu unterbinden, ohne Weiteres auch mit der - festgestellten - Annahme des Angeklagten in Einklang zu bringen, sich andernfalls möglicherweise in eine Auseinandersetzung mit seiner dann zur Abwehr bereiten Ehefrau begeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04 Rn. 9 aE).
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05

    Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag

    Denn es bedarf zudem - und das ist hier entscheidend - zweifelsfreier Feststellung, dass sich der Angeklagte bei Begehung der Tat der besonderen Verwerflichkeit seines Tuns bewusst war (vgl. BGH NStZ 2005, 331).
  • BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts,

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570 mwN).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

    Ein solcher Umstand kann geeignet sein, die Vorstellung des Täters zu erschüttern, alles zur Erreichung des gewollten Erfolgs getan zu haben (vgl. BGH NStZ 2005, 331).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, in dem das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; Urteile vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.; und vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14 aaO mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18

    Beschleunigungsgrundsazz, nicht nur kurzfristige Überlastung

    Diese Kenntnis versteht sich jedoch nicht von selbst, wenn das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich ohne erkennbare Beeinträchtigungen vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014, 4 StR 349/04, juris Rn. 16 f.).
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