Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4027
BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04 (https://dejure.org/2004,4027)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 StR 286/04 (https://dejure.org/2004,4027)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 (https://dejure.org/2004,4027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Menschen zur Verdeckung einer eigenen Straftat und Durchführung illegaler Geschäfte; Tötung wegen der Gefahr der Wegnahme des Eigentums des Täters; Verurteilung wegen Mordes bei Bündelung von Motiven; Vorsatz zum Mord bei Bedrohung durch Anruf bei der ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Motivbündel und niedrige Beweggründe sowie Verdeckungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsmord in Notwehr?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Verdeckungsmord anerkannt, daß auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muß aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH MDR bei Dallinger 1976, 15; MDR bei Holtz 1984, 276).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04
    Der Senat hat dieses Urteil auf die Revision des Angeklagten hin aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGHSt 48, 207).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, scheitert eine Rechtfertigung - was die Rechtsmittelbegründungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten verkennen - insoweit bereits an dem aus mehreren Gründen fehlenden Verteidigungswillen des Angeklagten, von dem die Verteidigungshandlung nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, getragen sein muss (RG, Urteil vom 19. Dezember 1919 - IV 708/19, RGSt 54, 196, 199; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51, BGHSt 2, 111, 114; vom 2. Oktober 1953 - 3 StR 151/53, BGHSt 5, 245, 247; vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, 30; Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, NJW 1998, 465, 466; Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 268/04, NStZ 2005, 332, 334; vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2134 f. mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Kommen bei der Prüfung der subjektiven Mordmerkmale verschiedene, möglicherweise zusammenwirkende Motive des Täters in Betracht (sogenanntes Motivbündel), hat das Tatgericht sämtliche wirkmächtigen Elemente in seine Würdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 211 Rn. 68c).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, MDR bei Dallinger 1976, 15 und vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 Rn. 14).

  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 446/23
    Spielen bei der Tat mehrere Motive eine Rolle ("Motivbündel"), muss das Tatgericht sämtliche wirkmächtigen Elemente einbeziehen und prüfen, ob der die Tat prägende Handlungsantrieb einen niedrigen Beweggrund darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04, NStZ 2005, 332).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Auch aus der von den Nebenklägern zitierten Entscheidung BGH, NStZ 2005, 332 lässt sich nicht schließen, dass der BGH bei Vorliegen aller objektiven Notwehrvoraussetzungen und Fehlen des Verteidigungswillens zu einer Vollendungsstrafbarkeit kommt, da der BGH in dieser Entscheidung nicht auf die auch bei der dortigen Fallkonstellation problematische Voraussetzung der Erforderlichkeit der Verteidigung eingeht.
  • LG Mainz, 08.12.2008 - 1 Ks 3613 Js 18835/06

    Verurteilung des Angeklagten im Fall "Helga Pfirsching" zu einer lebenslangen

    Kommen bei der Prüfung der subjektiven Mordmerkmale verschiedene, möglicherweise zusammenwirkende Motive des Täters in Betracht (so genanntes Motivbündel) hat der Tatrichter sämtliche wirkmächtigen Elemente in seine Würdigung einzubeziehen, wobei entscheidend ist, ob der leitende, die Tat prägende Handlungsantrieb für sich betrachtet die Voraussetzung erfüllt, also "niedrig" ist oder auf Verdeckung einer Straftat gerichtet ist (vgl. BGH 1. Strafsenat, Urteil vom 6.10.2004, Az.: 1 StR 286/04 in: NStZ 2005, 332-334).
  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    Die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, kann mit anderen Beweggründen zusammenfallen, sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH, Urt. v. 06.10.2004, 1 StR 286/04, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 16).
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

    Diesbezüglich erschließt es sich nicht ohne Weiteres, dass neben dem weiteren subjektiven Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe der leitende, die Tat prägende Handlungsantrieb des Angeschuldigten auf Verdeckung einer Straftat gerichtet war (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 16; vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 926 Rn. 27 mwN; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 229 mwN).
  • BGH, 31.01.2007 - 1 StR 429/06

    Tötungsvorsatz; schwere Körperverletzung (Siechtum; Lähmung; Erörterungsmangel);

    Dieses Motiv trat jedenfalls völlig in den Hintergrund (vgl. Senat BGH NStZ 2003, 425, 427 Rdn. 11 (insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt); NStZ 2005, 332, 334 Rdn. 13).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille, das Recht zu wahren, ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11 Rn. 29; vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06 Rn. 16 und vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 28; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00 Rn. 7).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 621/07

    Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

    Darüber hinaus müsste die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, das leitende, die Tat beherrschende Motiv des Angeklagten und die Triebfeder seines Handelns gewesen sein (vgl. BGH NStZ 2005, 332, 333 m.w.N.).
  • LG Essen, 16.05.2017 - 22 Ks 24/16
  • LG Bad Kreuznach, 15.07.2008 - 1025 Js 3016/08

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter

  • LG Köln, 22.09.2011 - 105 Ks 15/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht