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   OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04   

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https://dejure.org/2004,4249
OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04 (https://dejure.org/2004,4249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2 Ws 662/04 (https://dejure.org/2004,4249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2 Ws 662/04 (https://dejure.org/2004,4249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit der Ersatzzustellung einer Ladung in der Wohnung trotz längerfristiger Inhaftierung des Adressaten; Verlust der Eigenschaft als Wohnung eines Adressaten im Sinne der ...

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1
    Wirksame Ersatzzustellung in der Wohnung trotz längerer Inhaftierung des Adressaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 398
  • Rpfleger 2005, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    Denn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient unmittelbar der Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes, so dass der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 332, 334; BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

    Ein "Wegfall des Hindernisses" kann danach von dem Zeitpunkt an angenommen werden, zu dem die Unkenntnis, auf der die Säumnis beruht, behoben gewesen wäre, wenn der Betroffene sich in der ihm in der konkreten Fallgestaltung zumutbaren Weise zureichend um die Verfolgung seiner Interessen bemüht hätte (BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    Zwar setzt die Ersatzzustellung voraus, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (vgl. BGH NJW 1978, 1858; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 37 Rdnr. 8; Zöllner ZPO 21. Aufl. § 182 Rdnr. 1).

    Dies hat der Bundesgerichtshof unter anderem für den Fall angenommen, dass sich der Zustellungsempfänger in einer zweimonatigen Strafhaft befindet, sofern er während seiner Inhaftierung keine fortdauernde persönliche Beziehung zu seiner Wohnung aufrechterhalten hat, wie sie zum Beispiel noch bestehen könnte, wenn Angehörige des Zustellungsempfängers dort noch wohnen würden (BGH NJW 1978, 1858).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    Denn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient unmittelbar der Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes, so dass der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 332, 334; BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    b) Dies gilt allerdings nicht, wenn ihm, wie hier dem Angeklagten, ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden muss, wenn er zum Beispiel die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; BVerfGE 40, 42, 44).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    b) Dies gilt allerdings nicht, wenn ihm, wie hier dem Angeklagten, ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden muss, wenn er zum Beispiel die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; BVerfGE 40, 42, 44).
  • OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02

    Zustellung, Wirksamkeit, Begriff der Wohnung, Ersatzzustellung, Strafhaft,

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04
    Hinzu kommt, dass bei den hier vom Angeklagten verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen und der anschließenden Untersuchungshaft die gesamte Dauer des Zwangsaufenthalts in der Justizvollzugsanstalt nicht von vornherein berechenbar war (so auch für den Fall der Untersuchungshaft OLG Hamm NStZ-RR 2003, 189 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Dies bedarf jedoch ebenso keiner weiteren Aufklärung wie die sich daran anschließende Frage, ob eine eventuelle Wohnungseigenschaft aufgrund der Inhaftierung des Klägers seit dem 29. August 2018 im Zeitpunkt der Zustellung am 5. Oktober 2018 wieder entfallen war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1951 - 2 StR 545/51, LM Nr. 1 zu § 37 StPO; Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76, NJW 1978, 1858 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 177; NStZ-RR 2003, 189 sowie Beschluss vom 11. September 2014 - III-5 RVs 85/14, juris Rn. 14; OLG Dresden, Rpfleger 2005, 269; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 17 U 20/09, BeckRS 2010, 16990; OVG Münster, NJW 2011, 2683, 2684).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Auch bei gesetzlich geregelten Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt aus Verstößen gegen die Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (OLG Karlsruhe NStZ 2005, 398; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

    Auch bei gesetzlich geregelten Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt aus Verstößen gegen die Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (OLG Karlsruhe NStZ 2005, 398; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
  • LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 11 Qs 20/19
    Die von Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 44 Rdn. 14 zur Begründung ihrer Ansicht angeführten Entscheidungen OLG Celle, StraFo 2002, 17 sowie OLG Dresden, NStZ 2005, 398 betreffen eine andere Verfahrenslage (Unkenntnis der Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung), weshalb es an einer ausreichenden Vergleichbarkeit fehlt.
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