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   BGH, 23.06.2004 - 2 StR 491/03   

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https://dejure.org/2004,6144
BGH, 23.06.2004 - 2 StR 491/03 (https://dejure.org/2004,6144)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2004 - 2 StR 491/03 (https://dejure.org/2004,6144)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 2 StR 491/03 (https://dejure.org/2004,6144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 250 StPO; § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; unerreichbarer Zeuge (Schizophrenie; fehlende Aussagebereitschaft; unbekannter Aufenthalt; Bedeutung des Zeugen); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz); Aufklärungspflicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlesung von Protokollen der Vernehmungen durch die Polizei und den Ermittlungsrichter; Ablehnung eines Ladungsversuchs wegen Unerreichbarkeit

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 250; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 251 Abs. 1, Abs. 2
    Aufklärungspflicht bei nur möglicherweise erreichbarem Zeugen; Unerreichbarkeit eines vernehmungsunfähigen Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 44
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    b) Die rückwirkende Bestellung wird allerdings - unter verbaler Wahrung des Grundsatzes, wonach sie regelmäßig unwirksam ist (vgl. Wohlers in SKStPO, § 141 Rdn. 24) - in Teilen des Schrifttums und in dem bevorzugt veröffentlichten Teil der (überwiegend landgerichtlichen) Rechtsprechung dann für geboten gehalten, wenn der Antrag auf Beiordnung - wie hier - rechtzeitig gestellt und vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe (vgl. LG Potsdam StraFO 2004, 381 = StV 2005, 83) oder fehlerhaft (vgl. LG Magdeburg StraFO 2003, 420 = StV 2005, 84 Ls) beschieden worden ist und die Voraussetzungen der Beiordnung vorgelegen hätten (vgl. OLG Koblenz - 1. Strafsenat - StV 1995, 537; LG Schweinfurt StraFO 2006, 25; LG Hamburg StV 2005, 207 mit Anm. Rogosch; LG Aachen StraFO 2004, 96; StV 2004, 125; LG Bremen StV 2004, 126; StraFO 2002, 329; LG Magdeburg StraFO 2003, 420; LG Köln StraFO 2003, 311; LG Heilbronn StraFO 2003, 199; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Braunschweig StV 2001, 447; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Berlin StV 1997, 517 = NStZ-RR 1998, 116; LG Braunschweig StV 1997, 70; LG Frankfurt am Main StV 1992, 315; Laufhütte in KK, StPO 5. Aufl., § 141 Rdn. 12; Julius in HK, StPO 3. Aufl., § 141 Rdn. 10; Müller, NStZ-RR 2005, 131, NStZ-RR 2004, 100).
  • LG Passau, 15.04.2020 - 1 Qs 38/20

    Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des

    Nach der Rechtsprechung einzelner Landgerichte gilt dies nicht ausnahmslos (LG Potsdam StraFo 2004, 381; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Hamburg StV 2000, 207; umfassender Nachweis bei KG StV 2007, 372; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 141 Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Die rückwirkende Bestellung soll auch dann nicht möglich sein, wenn das Gericht die prozessuale Überholung durch unrichtige Sachbehandlung verursacht hat (OLG Hamm BeckRS 2012, 24285), nicht aber, wenn ein Antrag ohne Begründung abgelehnt wurde (LG Potsdam StraFo 2004, 381).
  • OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    b) Die rückwirkende Bestellung wurde allerdings, unter verbaler Wahrung des Grundsatzes, wonach sie regelmaßig unwirksam ist, in Teilen der landgerichtlichen Rechtsprechung dann fur geboten gehalten, wenn der Antrag auf Beiordnung - wie hier auch - rechtzeitig gestellt und vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Grunde (vgl. LG Potsdam StraFO 2004, 381 = StV 2005, 83) oder fehlerhaft (vgl. LG Magdeburg StraFO 2003, 420 = StV 2005, 84 Ls) beschieden worden ist und die Voraussetzungen der Beiordnung vorgelegen hatten Begrundet wurde dies - schon nach der alten Rechtslage - damit, dass der Antrag des Verteidigers nicht dem Zweck gedient habe, ihm einen Vergutungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, sondern die ordnungsgemäße Verteidigung des Angeklagten sicherstellen sollte Verzogerungen oder Fehler von Seiten des Genchts oder der Staatsanwaltschaft durften sich dann nicht zum Nachteil des Beschuldigten (oder damals des Angeklagten) auswirken.
  • AG Verden, 11.03.2024 - 9a Gs 2875 Js 43559/23

    Pflichtverteidiger, Rückwirkung, Bestellung, Zulässigkeit

    Nach der Rechtsprechung einzelner Landgerichte gilt dies nicht ausnahmslos (LG Potsdam StraFo 2004, 381; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Hamburg StV 2000, 207; umfassender Nachweis bei KG StV 2007, 372; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 141 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 21.03.2019 - 35 Qs 9/19

    Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Ausländer, Alkohol

    Das wird vielfach bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Fall sein (OLG Frankfurt StV 2008, 291; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338; LG Kiel StraFo 2004, 381; KG StV 1985, 184: wenn Dolmetscher nicht ausreichend).
  • LG Zweibrücken, 05.09.2023 - 1 Qs 28/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • LG Berlin, 21.12.2022 - 534 Qs 97/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom - Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • LG Berlin, 20.06.2023 - 534 Qs 97/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20).
  • LG Stralsund, 23.08.2021 - 26 Qs 161/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

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