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   BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04   

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https://dejure.org/2004,2613
BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 129 Abs. 6 StGB
    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung); wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Beweisaufnahme); Beweiskraft des Protokolls (Relativierung: dienstliche Äußerungen, Protokollberichtigung); Konkurrenzen (Klammerwirkung trotz ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Stattfinden einer Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers eines Angeklagten; Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren Brandstiftungsdelikten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § ... 154 a; ; StPO § 272 Nr. 4; ; StPO § 274; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 129 Abs. 2; ; StGB § 129 Abs. 6 Halbs. 2 aF; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 129 a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 272 Nr. 4 § 274
    Beweiskraft des Protokolls bezüglich der Anwesenheit des Verteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auf der Jagd nach der Wahrheit? (Klaus-Ulrich Ventzke; HRRS 4/2008, S. 180 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 46
  • StV 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Da die zeitweilige Abwesenheit der beiden Verteidiger des Angeklagten W. aber durch die gesetzlich festgelegte Beweiskraft des Protokolls bestätigt wird, können die das Gegenteil bezeugenden dienstlichen Erklärungen der erkennenden Richter, der Protokollführerin und der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH NStZ 1983, 373; StV 1986, 287, 288).

    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Der protokollierte Verfahrensablauf unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, den der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 (= NStZ 2002, 270 m. krit. Anm. Fezer) zu beurteilen hatte.

    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • EGMR, 25.04.1983 - 8398/78

    Pakelli ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Da die zeitweilige Abwesenheit der beiden Verteidiger des Angeklagten W. aber durch die gesetzlich festgelegte Beweiskraft des Protokolls bestätigt wird, können die das Gegenteil bezeugenden dienstlichen Erklärungen der erkennenden Richter, der Protokollführerin und der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH NStZ 1983, 373; StV 1986, 287, 288).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 432/88

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Taten zur

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Es gilt hier im Ergebnis dasselbe wie in den Fällen, in denen das die anderen Straftaten zu Tateinheit verklammernde Delikt wegen Fehlens des erforderlichen Strafantrages (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 1 und 2) oder aufgrund einer Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 135; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3) nicht abgeurteilt werden kann.
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Es gilt hier im Ergebnis dasselbe wie in den Fällen, in denen das die anderen Straftaten zu Tateinheit verklammernde Delikt wegen Fehlens des erforderlichen Strafantrages (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 1 und 2) oder aufgrund einer Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 135; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3) nicht abgeurteilt werden kann.
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 190/87

    Konkurrenzen: Klammerwirkung der Entführung hinsichtlich einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Es gilt hier im Ergebnis dasselbe wie in den Fällen, in denen das die anderen Straftaten zu Tateinheit verklammernde Delikt wegen Fehlens des erforderlichen Strafantrages (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 1 und 2) oder aufgrund einer Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 135; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3) nicht abgeurteilt werden kann.
  • BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99

    Namensverwechselung; Veidigter Dolmetscher; Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Dies führt indessen nicht dazu, daß die klammernde Wirkung des Organisationsdelikts nach § 129 a Abs. 1 StGB entfiele, durch welche die vom Angeklagten in Umsetzung der terroristischen Ziele begangenen, nach der Strafandrohung gleichgewichtigen Brandstiftungsdelikte zu Tateinheit verbunden werden (vgl. BGHSt 29, 288, 291 f. m. w. N.).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Aus diesem Grund nahm die Rechtsprechung Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat an (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.) und gelangte infolgedessen - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere bei Dauerdelikten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2; vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - zur Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Variante 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Im Umfang der Aufhebung ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden (BGH NStZ 2005, 46).

    Damit ist insoweit nicht nur die Strafklage verbraucht; vielmehr kann dem Beschwerdeführer die Gründung der terroristischen Vereinigung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an ihr auch nicht mehr strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 2005, 46, 47).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Dadurch, daß der Senat das Vorliegen dienstlicher Erklärungen, mit denen sich Vorsitzender und Protokollführer vom Inhalt des Protokolls distanzieren, nicht ausreichen läßt, die Beweiskraft des Protokolls im Sinne des § 274 StPO entfallen zu lassen, trägt er dem Umstand Rechnung, daß § 274 StPO die Prüfung der wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrensgangs der Tatsacheninstanz durch das Revisionsgericht formalisiert und auf die aus der Sitzungsniederschrift ersichtlichen Verfahrensvorgänge beschränkt (vgl. hierzu BGH StV 2004, 638, 639).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Lediglich die einseitige Erklärung einer der Urkundspersonen beseitigt die Beweiskraft des Protokolls dagegen nicht, wenn damit die tatsächliche Grundlage für eine Verfahrensrüge des Angeklagten entfällt (vgl. BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Die Verurteilung des ehemaligen Mitangeklagten W. wurde dagegen auf dessen Revision wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

    Im Umfang der Aufhebung ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden (BGH NStZ 2005, 46).

    Damit ist insoweit nicht nur die Strafklage verbraucht; vielmehr kann dem Beschwerdeführer die Gründung der terroristischen Vereinigung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an ihr auch nicht mehr strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 2005, 46, 47).

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge aufgehoben (BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
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