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   BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04   

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https://dejure.org/2005,5864
BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 StR 347/04 (https://dejure.org/2005,5864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Möglichkeit der Kenntnis von eingeführten Urkunden von Schöffen; Verbindung von Strafsachen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit; Einfluss der teilweisen Aufhebung einer Verurteilung auf die Strafzumessung bei Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 13 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 355; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 2
    Verschlechterungsverbot bei Aburteilung einer nicht angeklagten Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 464
  • StV 2005, 646
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N., 12).

    Das Verfahren war deshalb, soweit es den Fall II. 2.21 betrifft, entsprechend § 355 StPO an das Amtsgericht Düsseldorf zu verweisen (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    b) Der Senat kann angesichts der bei der Gesamtstrafenbildung weiterhin zu berücksichtigenden Einzelstrafen (dreimal zwei Jahre und sechs Monate, dreimal zwei Jahre und drei Monate, einmal zwei Jahre, einmal ein Jahr und sechs Monate, einmal sieben Monate) und des damit für die Gesamtstrafenbildung eröffneten Strafrahmens von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu 18 Jahren und drei Monaten) mit Sicherheit - unter maßgeblicher Berücksichtigung der Sicht des Tatgerichts (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2004, 273) - ausschließen, daß das Landgericht eine noch geringere Gesamtstrafe gebildet hätte, wenn es dabei nur diese Einzelstrafen - und nicht zusätzlich noch die für den Fall II. 2.21 erkannte Einzelstrafe von zwei Jahren - zugrundegelegt hätte.
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 493/01

    Zuständigkeit; Verbindung von Strafsachen (bei sachlicher Zuständigkeit nur durch

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Der in der übernommenen Sache erlassene Eröffnungsbeschluß entbehrt jedoch - da die Anklage an das Amtsgericht Düsseldorf gerichtet war - der notwendigen Grundlage und ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 493/01).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    Dieser geringfügige Teilerfolg läßt es nicht unbillig erscheinen, den Angeklagten mit den gesamten Kosten des Rechtsmittels zu belasten (vgl. BGH NJW 2004, 3788).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04
    c) Dem Senat wäre - wenn er ein Beruhen des Strafausspruchs auf dem Rechtsfehler nicht hätte ausschließen können - auch eine Entscheidung nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO möglich gewesen (vgl. BGH NJW 2005, 913).
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).

    Damit beruht der Strafausspruch nicht auf dem Rechtsfehler (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 25. Juli 2001 - 2 StR 290/01).

    Diese könnte wegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO wiederum nicht höher sein als drei Jahre und drei Monate (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464).

    Dieser geringfügige Erfolg lässt es nicht unbillig erscheinen, den Angeklagten mit den gesamten Kosten des Verfahrens zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04).

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).
  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464, und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9, jew. mwN):.
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Eine solche Verbindung kann vielmehr in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - hier des Bundesgerichtshofs - herbeigeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Beschlüsse vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99, NStZ 2000, 435 f.; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13

    Unwirksamkeit der Verbindung von Strafsachen (Zuständigkeit für die

    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 jew. mwN).
  • OLG Oldenburg, 24.03.2011 - 1 Ws 128/11

    Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen; Vorrang vor Verfahrensverbindung

    Bis heute steht nicht fest, wann - der von der 2. großen Strafkammer erlassene Eröffnungsbeschluss ist gegenstandslos, vgl. BGH NStZ 2005, 464 - über die Eröffnung des Verfahrens vor der 3. großen Strafkammer entschieden und mit der Hauptverhandlung begonnen werden wird.
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