Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2005 - 5 StR 156/05   

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https://dejure.org/2005,4046
BGH, 30.06.2005 - 5 StR 156/05 (https://dejure.org/2005,4046)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - 5 StR 156/05 (https://dejure.org/2005,4046)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 5 StR 156/05 (https://dejure.org/2005,4046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 627 (Ls.)
  • NStZ 2005, 688
  • NStZ-RR 2005, 309
  • StV 2005, 605
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die Vorschrift des § 184 StGB soll den Bürger vor unerwünschter Konfrontation mit Pornographie schützen (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 5 StR 156/05, NStZ 2005, 688; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86, BGHSt 34, 51 52 53 54 55 56 94, 97); darüber hinaus dient er dem Jugendschutz (Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184 Rn. 1; krit. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184 Rn. 2), wobei auch hier vor allem der Schutz Jugendlicher vor der Konfrontation mit Pornographie gemeint ist.
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Schutzgut des § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist der Schutz Erwachsener vor einem direkten und ungewollten Kontakt mit pornographischen Inhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2005 - 5 StR 156/05 -, juris Rn. 5; Hörnle in MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 184 Rn. 65; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 184 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04   

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https://dejure.org/2004,3552
BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3552)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - 2 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3552)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 21 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; Ausnutzungsbewusstsein); Totschlag; Spontantat; Vorkonstituierung der Handlung; verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; affektive Anspannung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Klärung der Voraussetzungen der subjektiven Tatseite bei der Begehung eines Mordes; Beurteilung einer klassischen Spontantat unter Berücksichtigung der Vorkonstituierung einer strafrechtlich relevanten Handlung; Ausnutzungsbewusstsein im Rahmen der ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arglosigkeit bei nicht ernst genommener Schießdrohung

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 688
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 m.w.N.).

    Für das bewußte Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    Denn wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke aufgrund des äußeren Tathergangs naheliegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u.a. Senatsurteil vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    Anders als in dem vom 4. Strafsenat entschiedenen Fall (Urt. vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03 = BGH NStZ-RR 2004, 234 = StraFo 2004, 249) rechnete Z. Ö. nach den Urteilsfeststellungen mit keinem tätlichen Angriff.
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 457/03

    Heimtückemord (Ahnungslosigkeit und Wehrlosigkeit: Grenze der einschränkenden

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    c) Daß der Angeklagte den Tötungsentschluß möglicherweise auch in die Tat umgesetzt hätte, wenn er das Opfer nicht im Zustand der Ahnungs- und Schutzlosigkeit angetroffen hätte, stellt die Erfüllung des Mordmerkmals nicht in Frage (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 457/03 = NStZ-RR 2004, 139).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    Die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewußte Handlungsantriebe gewesen sein, denn das Schuldprinzip setzt voraus, daß die die Tat charakterisierenden Motive und Absichten als Merkmale des subjektiven Tatbestandes nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in das Bewußtsein des Täters getreten sind (vgl. u.a. BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
    Arg- und Wehrlosigkeit sind faktische, aber keine normativen Begriffe (vgl. insoweit aber BGHSt 48, 207, 210 ff.).
  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des

    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).
  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein, wobei für die Beurteilung die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 688, 689; 2006, 502, 503; Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urt. vom 2. Februar 2005 - 1 StR 473/04).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    bb) Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers genügt es, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; NStZ 2005, 688, 689).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    b) Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 50, 16, 28; BGH NStZ 2005, 688, 689).

    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen); BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).

  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Für das bewusste Ausnutzen der - durch das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellten - Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers genügt es, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; NStZ 2005, 688, 689; 2009, 501, 502).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).

    aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).
  • BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06

    Heimtückemord (erforderliche Feststellungen zur Arglosigkeit und der darauf

    Da der Angeklagte den gewalttätigen Übergriff unmittelbar angekündigt und dementsprechend ausgeführt hat, bedarf die Annahme des notwendigen Ausnutzungsbewusstseins ganz besonderer Umstände (vgl. auch Mosbacher, NStZ 2005, 688, 690).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Dabei steht nicht jede affektive Erregung der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins in diesem Sinne entgegen (BGH NStZ 2003, 535; 2005, 688 f.).
  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

    Für das Ausnutzungsbewusstsein ist es daher sogar ausreichend, wenn der Täter spontan die für ihn günstige Situation erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2004 - 2 StR 248/04).
  • LG Essen, 04.01.2019 - 22 Ks 8/18

    Mord durch Erdrosseln; schwere Brandstiftung in elterlicher Wohnung

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