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   BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04   

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https://dejure.org/2004,5512
BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04 (https://dejure.org/2004,5512)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2004 - 1 StR 233/04 (https://dejure.org/2004,5512)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04 (https://dejure.org/2004,5512)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen auf einen glücklichen Zufall; Willenselement des Vorsatzes bei gefährlichen Handlungen und Bedeutung einer "Minderbegabung"); Anforderungen an die Feststellung einer alkoholbedingten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedingter Tötungsvorsatz; Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges; Alkoholbedingte erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Auswirkung einer vorhandenen Minderbegabung auf die Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 113 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1 § 113 Abs. 2 Nr. 1
    Tötungsvorsatz bei Schüssen; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Verwendung einer Waffe als Drohmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 92
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird in der Regel das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04
    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß die Strafkammer nicht die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geforderte umfassende Gesamtwürdigung zu der Frage vorgenommen hat, ob beim Angeklagten unter Berücksichtigung der Vorgeschichte der Tat, seines Verhaltens vor, während und nach der Tat und seiner Alkoholgewöhnung zur Tatzeit eine durch Alkoholrausch bedingte krankhafte seelische Störung vorgelegen hat (BGHSt 43, 66, 69).
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04
    Der Täter verwendet die Waffe schon dann, wenn er sie zur Drohung mit Gewalt einsetzt (BGHSt 27, 176, 180).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, NStZ 2005, 92, vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    dd) Der 1. und der 2. Strafsenat äußerten sich zunächst dem Grunde nach aufgeschlossen gegenüber einer Rechtsprechungsänderung (vgl. Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32; vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 36; vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 37; offen gelassen in den Beschlüssen vom 5. August 2003 - 1 StR 302/03, bei Schäfer, JR 2004, 425 f.; vom 10. September 2003 - 2 StR 304/03, bei Schäfer aaO, S. 426).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    dd) Der 1. und der 2. Strafsenat äußerten sich zunächst - verhalten - aufgeschlossen gegenüber einer Rechtsprechungsänderung (vgl. Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32; vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 36; vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 37; offen gelassen in den Beschlüssen vom 5. August 2003 - 1 StR 302/03, bei Schäfer, JR 2004, 425 f.; vom 10. September 2003 - 2 StR 304/03, bei Schäfer aaO, S. 426).

    In vorausgegangenen Entscheidungen hatte er zwischenzeitlich auf das Erfordernis einschlägiger Vorverurteilungen verzichtet (vgl. Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, aaO; vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, aaO; vgl. nunmehr wieder Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 ARs 21/15, juris Rn. 6).

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