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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04   

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https://dejure.org/2005,5214
OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Unterbringungsbefehls bei rechtmäßiger Annahme einer erfolgenden Anordnung nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den Verurteilten; Verfassungsgemäßheit der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 6; ; StGB § ... 2 a a.F.; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 a Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 66 b Abs. 2 Halbsatz 1; ; StPO § 275 a Abs. 1 S. 3; ; StPO § 275 a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Die Sicherungsverwahrung dient im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (BVerfGE 2, 118, 120).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 28. September 2004 - 1 Ws 561/04 - (Strafo 2004, 392) zu den prüfungsrelevanten Tatsachen im Sinne des § 66 b StGB Stellung genommen.
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Während § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB die "bestimmte Wahrscheinlichkeit" (BGHSt 25, 61; NStZ-RR 2003, 108 f.) und § 66 a Abs. 2 StGB eine "erhebliche, naheliegende Wahrscheinlichkeit" (Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 66 a Rn. 8) für die Begehung neuer schwerster Straftaten verlangt, setzt § 66 b StGB noch mehr, nämlich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, voraus.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Die Maßregeln der Besserung und Sicherung sollen demgegenüber nach der Konzeption des Gesetzgebers diejenigen Funktionen übernehmen, welche die Strafe wegen ihrer Bindung an die Schuld des Täters nicht ausreichend erfüllen kann (BVerfGE 91, 1, 31 f.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BVR2029/01 - (BVerfGE 109, 133 - 190), mit dem über die Verfassungsmäßigkeit der Streichung der 10jährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 1998, S. 160) entschieden wurde, den Unterschied zwischen Bestrafungen im Sinne des Artikel 103 Abs. 2 GG und Maßregeln der Besserung und Sicherung grundlegend heraus gearbeitet.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Vom Wortlaut ausgehend wird staatliches Strafen herkömmlich als ein Übel verstanden, das als gerechter Ausgleich für eine rechtswidrige, schuldhafte und vom Gesetz mit Strafe bedrohte Handlung auferlegt wird und die öffentliche Missbilligung der Tat zum Ausdruck bringt (BVerfGE 105, 135, 153).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    In seinem Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 - (BVerfGE 109, 190 - 255) hat das Bundesverfassungsgericht weiter entschieden, dass zum Strafrecht im Sinne des Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG die Regelung aller staatlichen Reaktionen auf Straftaten, die an die Straftat anknüpfen, ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen, gehört, somit auch die Regelung der Vorschriften über die Maßregeln der Besserung und Sicherung.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Dies setzt zwar nicht eine gegenüber dem Zeitpunkt der Verurteilung objektiv gesteigerte Gefährlichkeit voraus (so OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2004 - 1 Ws 561/04 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 97, ; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 272, ), jedoch eine nach Überzeugung des über die Anordnung befindenden Gerichts gesteigerte Gefährlichkeit.
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht - ersichtlich den Vorgaben des OLG Brandenburg folgend (vgl. NStZ 2005, 272) - die Straftat aus dem Jahr 1995 unzutreffend als bedeutende "neue Tatsache" angesehen hat; auch die bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose durfte als solche nicht ohne weiteres herangezogen werden.

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66b Abs. 2 StGB (vgl. Ullenbruch in MünchKomm-StGB aaO Rdn. 48, 118; Kinzig NStZ 2004, 655, 659 f.; aA OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 274; Laubenthal ZStW 116 (2004) 703, 749 f; Poseck NJW 2004, 2559, 2561) teilt der Senat nicht.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Der Maßstab der "hohen Wahrscheinlichkeit" orientiert sich nicht an starren prozentualen Grenzen, etwa in Bezug auf statistische Rückfallquoten (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 : eine Bezifferung sei "nicht einmal zur Veranschaulichung" möglich; siehe auch - für § 66b Satz 1 Nr. 2 StGB - BVerfG,Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980: statistische Rückfallwahrscheinlichkeiten dürften nur ergänzend herangezogen werden).

    Dabei ist zu fragen, ob es weitaus mehr oder weitaus gewichtigere Umstände gibt, die dafür sprechen, dass er auch in Zukunft schwerste Straftaten begehen wird, als dafür, dass er dies nicht tun wird (vgl. - für § 66b StGB - OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 ; Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl. 2008, § 66b Rdn. 140).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05

    Zulässigkeit der Nebenklage bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Bei dem Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um eine weitere Bestrafung des Täters, sondern ausschließlich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr; wäre dies nicht so, wäre die Vorschrift des § 66b StGB wegen Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig (Senat vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -).
  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Widerruf einer

    Da die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bereits aus den nachfolgenden materiell-rechtlichen Gründen nicht wahrscheinlich ist und ein Unterbringungsbefehl daher nicht in Betracht kommt, konnte vorliegend eine nähere Prüfung der Frage unterbleiben, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschriften der § 66 b StGB, § 275 a Abs. 5 StPO bestehen (verneinend: BGH, Urteile vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05 - [NJW 2005, 2022, 2025] und vom 01.07.2005 - 2 StR 9/05 - [NJW 2005, 3078]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 [109]; OLG Brandenburg NStZ 2005, 272 [274]; offengelassen im Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - I Ws 560/04 - [StV 2005, 279]; zweifelnd MünchKommStGB/Ullenbruch § 66 b Rdnrn. 35 ff., 120 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Zweifacher Mord, versuchte

    Der 2. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat hierzu im Rahmen seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -, denen sich der Senat anschließt, unter anderem folgendes ausgeführt:.
  • LG Mannheim, 16.08.2005 - 1 Ks 200 Js 13129/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Besondere Anforderungen an die erforderlichen

    Auch wenn dem OLG Koblenz insoweit nicht gefolgt werden kann, als dieses fordert, die Nova müsse auf eine gegenüber dem Urteil deutlich gesteigerte Gefährlichkeit hindeuten (vgl. insoweit überzeugend OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272, 275), so ist dem OLG Koblenz zuzustimmen, dass die Nova selbst auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten hinweisen muss.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16042
OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03 (https://dejure.org/2004,16042)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 Ss 344/03 (https://dejure.org/2004,16042)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 Ss 344/03 (https://dejure.org/2004,16042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Widerspruchs gegen einen Strafbefehl als Berufung; Unterscheidung zwischen konkreten und konkret-abstrakten Gefährdungsdelikten; Ergänzung eines Urteils im Wege des Freibeweises; Darlegung der Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Gerichtstermins auf Grund ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03
    Vom Tatrichter verlangt wird aber die Prüfung, ob die jeweilige Handlung im Sinne des § 187 StGB gefahrengeeignet ist (vgl. BGH NJW 1999, 2129 f.).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03
    In tatsächlicher Hinsicht ist das Revisionsgericht dabei an die Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden; es darf sie weder im Wege des Freibeweises nachprüfen noch ergänzen (siehe BGHSt 28, 384, 387; Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 48).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03
    Denn wenn nach allgemeiner Ansicht bei der Verwerfung einer Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ein großzügiger Maßstab an eine ausreichende Entschuldigung anzulegen ist (siehe BGHSt 17, 391, 397; Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 23), so muss dies bei der Einspruchsverwerfung gem. § 412 Satz 1 StPO erst recht gelten.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03
    Das in § 9 StGB seit der Gesetzesänderung durch das 2. StrRG vom 04.07.1969 (BGBl. I 717) eingeführte Merkmal "zum Tatbestand gehörender Erfolg" anstelle des Merkmals "Erfolg" sollte klarstellen, dass der Eintritt des Erfolgs in einer Beziehung zum Straftatbestand zu sehen ist (vgl. BGH NJW 2001, 624, 628 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 15.01.2014 - 18 Qs 71/13

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Verleumdungen im Internet

    Allenfalls könnte man die Frage aufwerfen, ob nicht die (konkrete) Eignung der behaupteten Tatsache zum Verächtlichmachen des Betroffenen im Einzelfall genügt, um dennoch einen Tatort zu begründen (so ausdrücklich das Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.05.2004 - 1 Ss 344/03 -, zit. nach juris, im Fall einer Verleumdung in - allerdings bereits zugegangenen - Telefaxschreiben).
  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19

    Strafbefehlsverfahren: Genügende Entschuldigung des Ausbleibens in der

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt allein das Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Berlin vom 17. April 2019 und lediglich mittelbar dadurch der Inhalt des amtsgerichtlichen Urteils; § 336 StPO ist insoweit nicht anwendbar (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 - 1 Ss 344/03 - juris Rdn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 336 Rdn. 4 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen sind stets die Umstände des Einzelfalls - insbesondere die konkreten Umstände in der Zeit vor der Hauptverhandlung, in der der Einspruch verworfen wurde - und die Verhältnisse des Angeklagten (OLG München a.a.O. - juris Rdn. 22; Thür. OLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 a.a.O., juris Rdn. 27).

    Für die Überprüfung des landgerichtlichen Urteils durch das Revisionsgericht gelten dieselben Grundsätze wie bei einer Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 a.a.O., juris Rdn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 412 Rdn. 11).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03, 1St RR 88/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6799
BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03, 1St RR 88/2003 (https://dejure.org/2003,6799)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2003 - 1St RR 88/03, 1St RR 88/2003 (https://dejure.org/2003,6799)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2003 - 1St RR 88/03, 1St RR 88/2003 (https://dejure.org/2003,6799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • blutalkohol PDF, S. 288

    Ausnahme von § 56 Abs. 3 StGB bei Verkehrsvergehen unter Alkoholeinfluß mit schweren Unfallfolgen

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 56 Abs. 3 StGB
    Bewährung - Strafaussetzung - Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auf Trunkenheit zurückzuführende Verkehrsvergehen mit schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls; Bedeutung eines erheblichen Unrechtsgehalts und Schuldgehalts der ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 3
    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung bei Trunkenheits-Verkehrsdelikten mit schweren Folgen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3498
  • NStZ 2005, 272 (Ls.)
  • BayObLGSt 2003, 90
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03
    Sie kann für sich allein aber eine Versagung der Aussetzung nicht rechtfertigen (BGHSt 24, 40 = DRsp-ROM Nr. 1994/5774).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03
    Dennoch dürfen auch bei der Ahndung solcher Taten die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht außer Acht gelassen werden (BGHSt 24, 64 = DRsp-ROM Nr. 1994/5769).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03
    Auf diesen Gesichtspunkt ist maßgeblich abzustellen, wenn im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB zu prüfen ist, ob die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr in Betracht kommt (BGHSt 29, 370 = DRsp-ROM Nr. 1996/21656).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Soweit die Strafkammer die Vollstreckung der Freiheitsstrafe trotz Annahme einer günstigen Sozialprognose und des Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB deshalb nicht zu Bewährung ausgesetzt hat, weil die Verteidigung der Rechtsordnung diese gebiete (§ 56 Abs. 3 StGB), hält sie sich dabei innerhalb des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes (vgl. hierzu BayObLG NJW 2003, 3498 ff.) und berücksichtigt auch die rechtlichen Vorgaben des Senats in seinem Beschluss vom 18.2.2003 - 1 Ss 82/02 - (VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.; vgl. auch Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 56 Rn. 14 f.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).

  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Auch die der Bewährungsentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen der sicheren Feststellung (vgl. BayObLG NJW 2003, 3498 [zu § 56 Abs. 3]).
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