Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7867
OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05 (https://dejure.org/2005,7867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2005 - 5 Ws 109/05 (https://dejure.org/2005,7867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2005 - 5 Ws 109/05 (https://dejure.org/2005,7867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Statthaftigkeit bei einer Entscheidung des Generalbundesanwaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch; Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Klageerzwingungsverfahren; Unzulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens; ...

  • Judicialis

    StPO § 153 f Abs. 1; ; StPO § 153 f Abs. 2; ; StPO § 172 Abs. 2 Satz 3 letzter HS

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung des Generalbundesanwalts

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Bestätigung der Entscheidung des Generalbundesanwalts

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • ecchr.eu PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Bedeutung völkerrechtlicher Bestrafungspflichten und der völkergewohnheitsrechtlichen Jurisdiktions- und Immunitätsregeln für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Prof. Dr. Michael Bothe und Dr. Andreas Fischer-Lescano; Gutachten zur Vorlage beim OLG Karlsruhe, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05
    Ohne dieses strafprozessuale Korrektiv würde der weite Anwendungsbereich des § 1 VStGB ansonsten zu einer uferlosen, völkerrechtlich bedenklichen Ausdehnung der inländischen Strafverfolgung führen, die dann weitgehend auch auf solche Fälle erstreckt werden müsste, in denen von vornherein keine oder nur eine äußerst geringe Aussicht besteht, die Tat in einem inländischen Verfahren aufzuklären und abzuurteilen (vgl. bereits BGH NStZ 1999, 236).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 41/05

    Zuständigkeit des Oberlandesgericht für einen Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05
    Mit Beschluss vom 27. Juni 2005 erklärte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 Ws 41/05) unter Hinweis darauf für unzuständig, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg ihren Sitz nicht in Karlsruhe habe (§ 120 Abs. 1 S. 1 GVG).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Denn es liegt auf der Hand, dass auch im Ausland begangene Straftaten die bei der Strafaussetzung angenommene günstige Legalprognose erschüttern können (vgl. KG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 109/05 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 56 f Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4316
BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05 (1) (https://dejure.org/2005,4316)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 StR 214/05 (1) (https://dejure.org/2005,4316)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05 (1) (https://dejure.org/2005,4316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)

  • HRR Strafrecht

    § 272 StPO; § 274 StPO
    Beweiskraft des Protokolls (Entfallen bei Widersprüchlichkeit); wesentliche Förmlichkeit

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05
    Es kann daher dahinstehen, ob der Revisionsrüge schon deswegen der Boden entzogen war, weil das Hauptverhandlungsprotokoll nachträglich in diesem Sinne berichtigt wurde, wie der Generalbundesanwalt im Anschluss an die nicht tragenden, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichenden Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (2 StR 138/04 = NStZ 2005, 281) meint.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05
    Zu den Verfahrensvorgängen, die mit der Vernehmung der Zeugin M. in enger Verbindung standen und auf die sich daher der Ausschluss der Öffentlichkeit ebenfalls erstreckte, zählen neben den durch die Angaben der Zeugin veranlassten Augenscheinseinnahmen (BGH NStZ 1988, 190) auch die Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO (Meyer-Goßner aaO § 172 GVG Rdn. 17; Diemer in KK 5. Aufl. § 172 GVG Rdn. 3).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO; siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16

    Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der

    Während für die Anberaumung des Fortsetzungstermins die Öffentlichkeit nicht wiederhergestellt werden musste (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117), liegt in der Nichtwiederherstellung der Öffentlichkeit vor Einnahme des Augenscheins und Äußerung des Angeklagten jeweils ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit.

    Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO).

  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt davon ausgegangen ist, dass der im Hauptverhandlungsprotokoll enthaltene Hinweis, der Angeklagte habe sich "zur Sache" geäußert, auf einen fehlenden Zusammenhang mit der vorangegangenen Beweiserhebung hindeute (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 8; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05), kann der Senat offenlassen, ob er dem ausnahmslos folgen könnte.
  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 132/08

    Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Rüge nach §§ 338 Nr. 6 StPO, 171b GVG: Eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (BGH, Urt. vom 24. April 1998 - 4 StR 12/98; BGH NStZ 2006, 117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht