Rechtsprechung
BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 52 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; Bewertungseinheit); Tenor (Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Betäubungsmitteln aus den Niederlanden zwecks Weiterverkauf innerhalb Deutschlands; Berücksichtigung der Absicht gewinnbringenden Umsatzes durch die Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbstständigen Teilakt bei der Bewertungseinheit von Handeltreiben
- Judicialis
StPO § 260 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Konkurrenz zwischen Einfuhr und Handel mit BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 172
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs; …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
und II.11. der Urteilsgründe - gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da es kein eigenes Unrecht darstellt und allein für die Strafrahmenwahl von Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.04.2004 - 3 StR 116/04).". - BGH, 04.11.1992 - 3 StR 510/92
Zur Frage, welche Umstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind - …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Der Ankauf dieser Menge zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 510/92 - und 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02 und 3 StR 243/02). - BGH, 05.03.2002 - 3 StR 22/02
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Erfolgt die Einfuhr mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich - wie hier - nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt (vgl. BGHSt 31, 163, 165; Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 22/02). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Erfolgt die Einfuhr mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich - wie hier - nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt (vgl. BGHSt 31, 163, 165; Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 22/02). - BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Der Ankauf dieser Menge zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 510/92 - und 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02 und 3 StR 243/02).
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13
Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …
Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173;… Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.). - BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173;… Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.). - BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14
Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung …
Der Schuldspruch ist allerdings in den Fällen II. 1. bis 30. der Urteilsgründe dahin neu zu fassen, dass der Zusatz "gewerbsmäßig" entfällt; denn das gewerbsmäßige Handeln als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG betrifft nur die Strafzumessung und ist deshalb gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173).
- BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Die Regelbeispiele des § 29 Abs. 3 BtMG - wie hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei begründete Gewerbsmäßigkeit - sind keine qualifizierenden Tatbestände, sondern Strafzumessungsregeln und deshalb nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (Senat, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04; vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172). - OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher …
Die Bezeichnung der Betrugsfälle als gewerbsmäßig hat zu entfallen, da das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere Fälle nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH NStZ 2006, 172). - KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21
Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs. …
Bei § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG handelt es sich um keinen selbständigen (Qualifikations-)Straftatbestand, sondern um eine gesetzliche Strafzumessungsregel (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05 -, juris Rn. 7, …und vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04 -, juris Rn. 7, Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtmG 9. Aufl., § 29 Teil 27 Rn. 12). - BGH, 22.12.2011 - 2 StR 478/11
Einfuhr der Droge "Crystal" in geringer Menge als unselbstständiger Teilakt in …
In einer solchen Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG geht jedoch nach ständiger Rechtsprechung die Einfuhr als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (vgl. BGHSt 31, 163, 165; BGH, NStZ 2006, 172 f. mwN). - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 3 RVs 154/11
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellung des …
Denn bei dem Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG) handelt es sich lediglich um eine Strafzumessungsregel, die nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (vgl. BGH NStZ 2006, 172, 173; OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] NStZ-RR 1999, 310, 311;… Meyer-Goßner , StPO, 54. Aufl., § 260 Rdn. 25). - OLG Koblenz, 31.03.2009 - 1 Ss 25/09
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Voraussetzungen für die Unterbringung in einer …
Der Schuldspruch wegen "gewerbsmäßigen" unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in acht Fällen war zu berichtigen, weil die Gewerbsmäßigkeit als Strafzumessungsgrund des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (vgl. BGH v. 10.05.2005 - 3 StR 133/05 - juris).