Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 12.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05   

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https://dejure.org/2005,2610
BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05 (https://dejure.org/2005,2610)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - 3 StR 333/05 (https://dejure.org/2005,2610)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - 3 StR 333/05 (https://dejure.org/2005,2610)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 VereinsG; § 85 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins (Kalifatsstaat; Zeitschriftenabonnement); Bestandskraft eines Vereinsverbots (Zäsurwirkung; Handlungseinheit)

  • lexetius.com

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 85 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat

  • Telemedicus

    Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot; Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung als Unterstützung ihres organisatorischen Zusammenhalts; Wochenzeitschrift "Ümmet-I-Muhammed" des Vereins "Kalifatsstaat"; Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts ...

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 85 Abs. 2
    Unterstützung durch den Bezug einer Zeitschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 709
  • NStZ 2006, 355
  • afp 2006, 54
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05
    Die Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts einer - vorläufig vollziehbar oder unanfechtbar - verbotenen Vereinigung im Sinne der Vorschriften des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG oder des § 85 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass das Handeln des Täters auf die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts gerichtet und geeignet ist, eine für diesen vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGH NJW 2005, 2164); bloße Unterstützungshandlungen, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts zum Ziel haben oder ihn allenfalls reflexartig fördern, genügen dabei ebenso wenig wie Unterstützungshandlungen von nur untergeordneter Bedeutung (vgl. BGHSt 26, 256, 260 f.).

    Dementsprechend stellen sich die Verteilung der Zeitung wie auch die Ausübung anderer Funktionen innerhalb der Verteilerorganisation als tatbestandsmäßiges Unterstützen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG dar (BGH NJW 2005, 2164 f.).

    Würde man den bloßen Bezug der Zeitschrift für die Tatbestandserfüllung genügen lassen, wäre der Unterschied zwischen spezifischen organisationsbezogenen Handlungen, wie sie von den Vorschriften des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VereinsG, § 85 Abs. 2 StGB oder § 84 Abs. 2 StGB vorausgesetzt werden, und einfachen Unterstützungshandlungen etwa nach § 129 Abs. 1 und § 129 a Abs. 5 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 2164 f.) verwischt.

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass ein neuer Tatrichter weitergehende, eine organisationsbezogene Unterstützung oder eine aktive mitgliedschaftliche Betätigung (vgl. BGH NJW 2005, 2164, 2166; zur Indizwirkung des Zeitungsbezuges Laufhütte in LK 11. Aufl. § 85 Rdn. 9) belegende Feststellungen treffen kann.

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05
    Die Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts einer - vorläufig vollziehbar oder unanfechtbar - verbotenen Vereinigung im Sinne der Vorschriften des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG oder des § 85 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass das Handeln des Täters auf die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts gerichtet und geeignet ist, eine für diesen vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGH NJW 2005, 2164); bloße Unterstützungshandlungen, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts zum Ziel haben oder ihn allenfalls reflexartig fördern, genügen dabei ebenso wenig wie Unterstützungshandlungen von nur untergeordneter Bedeutung (vgl. BGHSt 26, 256, 260 f.).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    aa) Den organisatorischen Zusammenhalt erhält aufrecht, wer darauf hinwirkt, dass der Verein als solcher, die bestehende Vereinsstruktur und der entsprechende Organisationsapparat im Kern beibehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 20/65, BGHSt 20, 287, 288 ff.; zum Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts s. BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 333/05, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3 Unterstützen 4).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Es erscheint naheliegend, dass der Gesetzgeber insbesondere auf den Beschluss des BGH vom 03.11.2005 (3 StR 333/05 = NStZ 2006, 355, 356) und die damit einhergehende "Strafbarkeitslücke" reagieren wollte.

    Hinsichtlich der Variante der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorausgesetzt, dass das Handeln des Täters auf die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts gerichtet und geeignet ist, eine für diesen vorteilhafte Wirkung hervorzurufen; bloße Unterstützungshandlungen, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts zum Ziel haben oder ihn allenfalls reflexartig fördern, genügen dabei ebenso wenig wie Unterstützungshandlungen von nur untergeordneter Bedeutung (BGH, Beschl. v. 03.11.2005 - 3 StR 333/05 = NStZ 2006, 355, 356).

  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 54/10

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines Vereins entgegen einem

    Demgegenüber unterstützt einen verbotenen Verein im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG, wer, ohne Mitglied zu sein, Hilfe in einer Form leistet, die auf den organisatorischen Zusammenhalt der Vereinigung bezogen ist und der eine messbare organisatorische Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NJW 2005, 2164, 2166; NStZ 2006, 355, 356; Wache in Erbs/Kohlhaas, Straf rechtliche Nebengesetze VereinsG § 20 Rdn. 11 f.; 15 ff.; Heinrich in MünchKommStGB § 20 VereinsG Rdn. 62 f, 74 ff.).
  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Dieser Wertung entsprechend, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 03.11.2005 - 3 StR 333/05 -, juris; zitiert auch in FAZ vom 03.01.2006), dass allein das Abonnement der Zeitschrift der verbotenen Organisation "Kalifatstaat" nicht strafbar ist als Zuwiderhandlung gegen das Vereinsverbot oder als Verstoß gegen § 85 Abs. 2 StGB und dass im Unterschied dazu etwa die Verteilung der Vereinszeitschrift des verbotenen "Kalifatsstaats" die genannten strafrechtlichen Tatbestände erfüllt (s. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04 -, NJW 2005, 2164).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2018 - 18 M 48/18
    BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 333/05 -, juris, Rn. 4 unter Verweis auf die weitere Rechtsprechung des BGH.
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23776
LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05 (https://dejure.org/2005,23776)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12.12.2005 - 24 Qs 169/05 (https://dejure.org/2005,23776)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 24 Qs 169/05 (https://dejure.org/2005,23776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1224
  • NStZ 2006, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Potsdam, 06.09.2001 - 24 Qs 142/01

    Untersuchung von Spurenmaterial; Erfordernis einer richterlichen Anordnung

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05
    Durch diese Gesetzesänderung ist die bisherige Rechtsprechung der Kammer (vgl. LG Potsdam, NJW 2002, 154), wonach auch die Untersuchung von Spurenmaterial, das (noch) keiner konkreten Person zugeordnet werden kann, eine richterliche Anordnung voraussetzt, gegenstandslos geworden.
  • LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02

    DNA-Analyse: Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05
    In der Judikatur ist umstritten, ob die bloße - auch durch das Vorhandensein potentieller Spurenträger konkretisierte - Erwartung, dass die zukünftigen Ermittlungen zum Auffinden geeigneten Vergleichsmaterials führen werden, ausreicht, die Entnahme von Körperzellen des Beschuldigten zur Durchführung einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung anzuordnen (zustimmend: LG Saarbrücken, StV 2001, 265, 266; a.A.: LG Offenburg, StV 2003, 153, das lediglich eine bedingte Anordnung für den Fall, dass die Auswertung der Spurenträger ergibt, dass Vergleichsmaterial vorhanden ist, für zulässig hält).
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