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   OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04   

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https://dejure.org/2005,16526
OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04 (https://dejure.org/2005,16526)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.01.2005 - 1 Ws 392/04 (https://dejure.org/2005,16526)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 1 Ws 392/04 (https://dejure.org/2005,16526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen Verfahren abgeurteilten Straftat; Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots durch Erteilung einer unbestimmten Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 39
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Schlechterstellung durch Nachtragsentscheidungen bei Führungsaufsicht

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; NStZ-RR 2004, 362; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Therapieweisung

    Eine Anordnung ist gesetzwidrig, wenn sie nicht hinreichend bestimmt, im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27; OLG Jena NStZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 453 Rz. 12).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots bei Führungsaufsicht

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Die weite Fassung der Weisungen läuft vielmehr letztlich auf ein bloßes "Milieuverbot" hinaus und ist als Grundlage für eine hinreichend bestimmte Anordnung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht geeignet (vgl. auch OLG Jena NStZ 2006, 39, 40 und Beschluss vom 26. Oktober 2009 [1 Ws 431/09] : Verbot der Kontaktaufnahme zur "rechten Szene").
  • LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09

    Rechtmäßigkeit nachträglich erteilter Weisungen in einem

    Für eine Abänderung der Entscheidung durch das Beschwerdegericht (denkbar erschiene beispielsweise, dem Verurteilen statt der Vorlage eines Negativattestes über eine Blutuntersuchung aufzugeben, einen monatlichen Atemalkoholtest bei der Polizei abzuleisten und dem Gericht das Ergebnis mitzuteilen) war kein Raum, da das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen darf (vgl. OLG Jena, NStZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 309 Rn. 4).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

    Gesetzwidrig ist eine Weisung, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder ermessenmissbräuchlich (etwa durch Nicht- oder Fehlgebrauch) ist (vgl. Senat StV 2008, 147; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; ThürOLG NStZ 2006, 39, 40).
  • OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09

    Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung

    Die "rechte Szene" ist keine bestimmte Gruppe im Sinne von § 68b Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 05.01.2005, 1 Ws 392/04, NStZ 2006, 39, 40).
  • KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung

    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 Ws 170/20
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27, OLG Jena NstZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO 63. Aufl. § 453 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

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