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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05   

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https://dejure.org/2005,2997
OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05 (https://dejure.org/2005,2997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2005 - 2 Ws 300/05 (https://dejure.org/2005,2997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05 (https://dejure.org/2005,2997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenversendungspauschale: Abgeltungsbereich; Abgedeckter Bereich durch die Aktenversendungspauschale

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 7; ; KostO § 137 Abs. 1 Nr. 4; ; OWiG § 107 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Auslagen - Abgeltungsbereich der Aktenversendungspauschale

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 44 Qs 202/05
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1076
  • NStZ 2006, 410 (Ls.)
  • NZV 2006, 496
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Leipzig, 18.05.2005 - 200 Gs Js 172/05

    Aktenversendungspauschale: Keine Reduzierung bei Rücksendung durch den Anwalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05
    Jedoch gibt es dem Kostenschuldner keinen Anspruch gegen den Staat (vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2005 - 200 Gs Js 172/05, JurBüro 2005, 547; Meyer, GKG, 7. Auflage, Nr. 9003 KV GKG RdNr. 43; LG Bonn, Beschluss vom 15.09.2005 - 22 AR 42/05).

    Demzufolge sollte mit der Erhöhung der Pauschale von 8, 00 auf 12, 00 EUR dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die tatsächlich - und zwar im Bereich der Justiz - im Zusammenhang mit der Aktenversendung entstehenden Kosten erheblich gestiegen sind (vgl. amtliche Begründung BTDrucksache 15/1971, S. 177; AG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2005 - 200 Gs Js 172/05. JurBüro 2005, 547; Meyer, GKG, a. a. O., RdNr. 42 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2005 - 22 U 185/05).

    Kosten, die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht bei einem Rechtsanwalt entstehen, können nicht durch eine im Gerichtskostengesetz geregelte Aktenversendungspauschale abgedeckt werden (ähnlich AG Leipzig JurBüro 2005, 547).

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Auslagen - Erhebung einer Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05
    Aus den vorstehenden Erwägungen kann meines Erachtens dem Vorbringen der Beschwerdeführer und der Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 22.05.2005 (22 OWi 325/04, JurBüro 2005, 316 f.) nicht gefolgt werden.".

    Die abweichende Auffassung des AG Brandenburg (JurBüro 2005, 316 = AGS 2005, 298 = DAR 2005, 658 mit Anmerkung Henke AnwBl. 2005, 494 und Mock RVG-Berater 2005, 85; ebenso auch AG Vechta, Beschluss vom 25. Januar 2005, 22 OWi 11/05; Onderka RVGprofessionell 2006, 5), auf die sich die Beschwerdeführer stützen, überzeugt aus den vom Vertreter der Staatskasse dargelegten Gründen, die der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. die o.a. Zitate; kritisch bzw. ablehnend zudem auch noch Büttner NJW 2005, 3108 mit noch weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Volpert VRR 2005, 296; Burhoff in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 185) nicht.

  • OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05

    Keine Abgeltung der Rücksendekosten des Prozessbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05
    Demzufolge sollte mit der Erhöhung der Pauschale von 8, 00 auf 12, 00 EUR dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die tatsächlich - und zwar im Bereich der Justiz - im Zusammenhang mit der Aktenversendung entstehenden Kosten erheblich gestiegen sind (vgl. amtliche Begründung BTDrucksache 15/1971, S. 177; AG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2005 - 200 Gs Js 172/05. JurBüro 2005, 547; Meyer, GKG, a. a. O., RdNr. 42 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2005 - 22 U 185/05).
  • BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei;

    Das gilt auch dann, wenn die Kosten für einen Paketversand anlässlich der Rücksendung von Akten entstehen, in die der Anwalt in seiner Kanzlei Einsicht genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05 - NJW 2006, 1076 ; AG Leipzig, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 200 Gs Js 172/05 - juris Rn. 5; Hartmann a.a.O.).

    Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass der Rechtsanwalt, dem die Gerichtsakten auf seinen Antrag in seine Kanzlei zur Einsicht übersandt werden, für die Kosten und Auslagen der Rücksendung selbst aufzukommen hat (so OLG Naumburg, Beschluss vom 21. April 2008 - 6 W 35/08 - NJW-RR 2008, 1666; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 a.a.O. S. 1077).

  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Nach wohl ganz herrschender Meinung enthält die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV nicht die Auslagen- und Portokosten, die dem Rechtsanwalt durch Rücksendung der Akten nach Einsichtnahme entstanden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 in NJW 2006, 306; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05, NJW 2006, 1076 - 1078; LG Berlin, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 502 AR 1/06 - in NStZ 2006, 412; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 - ; LG Lübeck, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 61 b OWi 1/06 - 702 Js 48576/05 - ; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 Ws 222/06; OLG Jena, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Ws 287/06 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).

    Das OLG Hamm hat im Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05 - NJW 2006, 1076 - 1078 unter Darstellung der Auffassung des Vertreters der Staatskasse seine Auffassung überzeugend dahin begründet, dass nach dem Wortlaut in Anmerkung 1 zu Nr. 9003 KV die Hin- und Rücksendung der Akten durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften zusammen als eine Sendung gälten.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 10 W 6/12

    Kosten der Aktenversendung an eine gesetzliche Krankenkasse außerhalb eines

    Die Vorschrift wirkt vereinfachend, weil die oft schwierige Abgrenzung, ob eine Aktenversendung als Angelegenheit der Justizverwaltung (dann Anwendbarkeit der JVKostO) oder als eine solche der Rechtspflege zu betrachten ist (bisher kostenfrei) weitgehend entfällt." (BT-Drucksache 12/6962, S. 87, Unterstreichung durch Verf.; so auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28.04.2009, 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; OLG Naumburg v. 15.01.2009, 6 W 1/09; OLG Hamm NJW 2006, 1076; Brandenburgisches OLG v. 08.02.2007, 1 Ws 209/06; Thüringer OLG v. 18.02.2008, 1 Ws 333/07).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2162
OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Anforderungen an die Vergütung eines Zeugenbeistanges

  • Burhoff online

    Verfahrengebühr für den Zeugenbeistand

  • Judicialis

    StPO § 68b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 68b
    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten Zeugenbeistand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Strafverfahren - Gebühren des Zeugenbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 410
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Hieraus folgt, dass der dem Zeugen beigeordnete Rechtsanwalt grundsätzlich auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4138 beanspruchen kann (zutreffend: KG, B. v. 18.7.2005, 3 Ws 323/05, RPfl 2005, 694, 695).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

    Vergütung des Zeugenbeistands als Einzeltätigkeit

    aa) Der Senat hat sich in dem bereits erwähnten Beschluss vom 07.05.2008 (Az. 2 Ws 220/08 = StraFo 2008, 350) und zuvor bereits in den Entscheidungen vom 06.01.2006 (Az. 2 Ws 9/06 = NStZ 2006, 410) und vom 17.12.2007 (Az. 2 Ws 613/07 = StraFo 2008, 223) der (damals) herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen, nach der die Vergütung des gemäß § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sich an der eines Verteidigers orientiere und sich daher nach dem 1. Abschnitt des 4. Teils der VV RVG richte.
  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Das bedeutet aber nicht, daß dem nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwalt uneingeschränkt die gleichen Gebühren wie einem Verteidiger zustehen (so OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254; KG (3. Strafsenat) NStZ-RR 2005, 358) oder er für seine Tätigkeit jedenfalls die Grundgebühr und die Terminsgebühr verlangen kann (so OLG Stuttgart, Beschluß vom 14. November 2006 - 1 Ws 331/06 - bei juris; KG (4. Strafsenat) AGS 2006, 176 und (5. Strafsenat) AGS 2006, 329; OLG Köln NStZ 2006, 410 - einschränkend lediglich für das Wiederaufnahmeverfahren -).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 1 Ws 331/06

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Voraussetzungen des Anfalls einer

    Ob ihm darüber hinaus auch die Verfahrensgebühr nach VV RVG Nr. 4112 in Höhe von 124.- EUR zusteht, ist streitig (unterschiedlich entschieden von den Senaten des KG Berlin, www.burhoff.de; bejahend OLG Köln NStZ 2006, 410).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.12.2005 - 2 ARs 229/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7354
OLG Köln, 29.12.2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 2 ARs 229/05 (https://dejure.org/2005,7354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pauschgebühr: Verjährung des Anspruchs; Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschalvergütung für Pflichtverteidiger; Überdurchschnittlich umfangreiche und zeitaufwendige Unterbringungssache; Verjährungsfrist für den Anspruch des ...

  • Burhoff online

    Verjährung des Abspruchs auf eine Pauschgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 99; ; BGB § 195

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 195; BRAGO § 99
    Regelmäßige Verjährung für Ansprüche auf Pauschvergütung in Straf- und Bußgeldsachen - Verjährungsbeginn in Maßregelvollstreckungssachen mit rechtskräftigem Abschluss des jeweiligen Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 410
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach

    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf

    Nach der Gegenansicht wird der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst mit dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fällig (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 2 ARs 229/05 - bei juris; Thüringisches OLG AGS 1998, 87; OLG Hamm NStZ 1997, 41; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Während dies - bereits auch unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vormals unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (OLG Braunschweig vom 25.4.2016 [1 ARs 9/16]; KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 224; OLG Köln, RVGreport 2006, 148; OLG Hamm, StraFo 1996, 189; ThürOLG, StraFo 1997, 253; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1282; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22 Aufl., § 51 Rn. 53 und Burhoff, RVG, 2. Aufl., § 51 RVG Rn. 61).
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