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Rechtsprechung
   KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05 Vollz   

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https://dejure.org/2005,5332
KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05 Vollz (https://dejure.org/2005,5332)
KG, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 Ws 341/05 Vollz (https://dejure.org/2005,5332)
KG, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 Ws 341/05 Vollz (https://dejure.org/2005,5332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beteiligung an den Haftkosten; Haftkosten als Teil der Kosten des Strafverfahrens; Von der Beteiligung freigestellte Gefangene; Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsentgelts eines Insassen

  • Judicialis

    StVollzG § 50 Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; S... tVollzG § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; StVollzG § 50; ; StVollzG § 43; ; StVollzG § 44; ; StVollzG § 50 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 464a Abs. 1 Satz 2; ; JuKoV § 10 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 412
  • StV 2006, 596
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05
    Sie muß aber geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftig eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (vgl. BVerfGE 98, 169; BVerfG NStZ 2003, 109, 110).

    Eine derartige Einschränkung ist auch nicht möglich, weil dann unberücksichtigt bliebe, daß die Freistellung von den Haftkostenbeiträgen ein Teil des verdienten Entgelts ist (vgl. BVerfG aaO; OLG Nürnberg aaO; Arloth/Lückemann aaO, § 43 Rdn. 3 und § 50 Rdn. 6) und der Gefangene nur deshalb, weil ihm in sonstiger Weise verdiente Einkünfte zufließen (hier: ALG I, eine Versicherungsleistung, für die er zuvor Pflichtbeiträge eingezahlt haben muß), durch die Aufrechnung seines Arbeitsentgelts mit dem Haftkostenbeitrag in dessen Höhe (im Streitfall: vollständig) ohne Verdienst bliebe, was verfassungswidrig wäre (vgl. BVerfGE 98, 169 = NJW 98, 3337).

  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05
    Sie muß aber geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftig eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (vgl. BVerfGE 98, 169; BVerfG NStZ 2003, 109, 110).

    Die Freistellung ist bei der Würdigung der "derzeit noch gewahrten" Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Arbeitsentgelts (vgl. BVerfG NStZ 2003, 109, 111) als zusätzlicher Vorteil zu berücksichtigen (vgl. Arloth/Lückemann, StVollzG § 50 Rdn. 6).

  • KG, 21.06.2005 - 5 Ws 574/04

    Freistellungsanspruch des arbeitenden Strafgefangenen: Unwirksame Einschränkung

    Auszug aus KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05
    Die Bezahlung der Arbeit, die ihr zuzurechnende Freistellung vom Haftkostenbeitrag und die nicht-monetären Anteile bilden zusammen das komplizierte, fragile Konstrukt (vgl. Senat, Beschluß vom 21. Juni 2005 - 5 Ws 574/04 Vollz -) der gesetzlichen Anerkennung der Arbeitsleistung.
  • OLG Nürnberg, 05.01.1999 - Ws 1549/98

    Haftkostenbeitrag des Untersuchungs-Gefangenen

    Auszug aus KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05
    In dieser Weise war die Freistellung bereits bis zur Änderung des § 50 StVollzG durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKoG) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I, 3422) in § 10 Abs. 1 Satz 1 JuKoV geregelt: In der verrichteten Arbeit des Gefangenen, die sich dieser nicht auswählen kann und auf deren Umfang und Ertrag er keinen Einfluß hat, wird unter der Voraussetzung, daß der Gefangene sie ordentlich erbringt, ein genügendes Äquivalent für die Kosten der Vollstreckung gesehen (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 190).
  • OLG Celle, 13.11.2007 - 1 Ws 377/07

    Beurteilungsspielraum; Gefährdung; Gerichtskosten; Gleichstellung;

    Hierbei handelt es sich um Einkünfte im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 3 StVollzG (KG Berlin, NStZ 2006, 412), so dass Haftkosten grundsätzlich zu erheben sind.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05

    Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten

    Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks 14/6855 S. 31 ff.) den bestehenden Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an einer möglichst weit gehenden Kostendeckung einerseits und dem aus dem Resozialisierungsgebot und dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden wirtschaftlichen Interesse des Gefangenen an angemessener Entlohnung der Gefangenenarbeit (vgl. BVerfGE 98, 169 ) andererseits zugunsten des Letzteren entschieden (siehe auch KG Berlin, NStZ 2006, 412 f.).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 02.06.2005 - 83 StVK 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23951
LG Hannover, 02.06.2005 - 83 StVK 2/05 (https://dejure.org/2005,23951)
LG Hannover, Entscheidung vom 02.06.2005 - 83 StVK 2/05 (https://dejure.org/2005,23951)
LG Hannover, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 83 StVK 2/05 (https://dejure.org/2005,23951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dolmetschervergütungsanspruch: Erlöschen bei Versäumung der Dreimonatsfrist; Unbegründetheit eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Irrtums über den Fristbeginn; Unzulässigkeit eines Fristverlängerungsantrags nach Fristablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 412
  • NStZ-RR 2006, 96
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.01.2006 - 502 AR 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37034
LG Berlin, 10.01.2006 - 502 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,37034)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.01.2006 - 502 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,37034)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 502 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,37034)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 412
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Nach wohl ganz herrschender Meinung enthält die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV nicht die Auslagen- und Portokosten, die dem Rechtsanwalt durch Rücksendung der Akten nach Einsichtnahme entstanden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 in NJW 2006, 306; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05, NJW 2006, 1076 - 1078; LG Berlin, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 502 AR 1/06 - in NStZ 2006, 412; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 - ; LG Lübeck, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 61 b OWi 1/06 - 702 Js 48576/05 - ; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 Ws 222/06; OLG Jena, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Ws 287/06 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).
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