Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 27.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3108
OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Arbeitern in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn; Pflicht des Bauherrn zur Überwachung des von ihm ausgewählten Unternehmens; Eigene Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Erkennen der fehlenden Einhaltung der ...

  • Judicialis

    StGB § 13; ; StGB § 222

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 222
    Strafbarkeit des Bauherrn bei Verletzung am Bau beschäftigter Arbeiter durch grobe Sicherheitsverstöße des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Verletzte Arbeiter: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Auch der Bauherr kann zuweilen zur Haftung herangezogen werden

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Strafrechtliche Verantwortung eines Bauherren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2567
  • NStZ 2006, 450
  • NZBau 2005, 517
  • BauR 2005, 1975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.09.1984 - 3 Ss (12) 344/84

    Bauleitender Architekt; Begrenzung der Überwachungspflichten; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Die Auffassung, die Arbeiter seien vom Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers bzw. Bauherrn ausgenommen (so OLG Stuttgart NJW 1984, 2897, 2898 mit abl.

    Anmerkung Henke NStZ 1985, 124 f.) findet im Gesetz keine Grundlage; sie wird auch nicht dadurch gestützt, dass der Bauunternehmer im Rahmen eines späteren zivilrechtlichen Gesamtschuldnerausgleichs den Schaden seines Arbeitnehmers im Verhältnis zum ebenfalls verkehrssicherungspflichtigen Bauherrn möglicherweise allein zu tragen hat (ebenso Henke aaO S. 124 zu BGH NJW 1971, 752 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1998 - 22 U 168/97

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherren im Verhältnis zu den von ihm beauftragten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Er wird (wieder) selbst verkehrssicherungspflichtig, wenn er Gefahrenquellen erkennt oder erkennen müsste und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der von ihm beauftragte Unternehmer im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit nicht genügend zuverlässig ist und den auch einem Laien einsichtigen Sicherheitserfordernissen nicht in ausreichender Weise Rechnung trägt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 318 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Anmerkung Henke NStZ 1985, 124 f.) findet im Gesetz keine Grundlage; sie wird auch nicht dadurch gestützt, dass der Bauunternehmer im Rahmen eines späteren zivilrechtlichen Gesamtschuldnerausgleichs den Schaden seines Arbeitnehmers im Verhältnis zum ebenfalls verkehrssicherungspflichtigen Bauherrn möglicherweise allein zu tragen hat (ebenso Henke aaO S. 124 zu BGH NJW 1971, 752 ff.).
  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Nimmt der Bauherr jedoch wahr, dass der Bauunternehmer nachlässig arbeitet, muss er einschreiten (BGHSt 19, 286 ff., 289).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08
    Seine dagegen gerichtete Revision wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf verworfen (Beschluss vom 21.2.2005 - III 5 Ss 12/05-7/05 IV).

    Ferner sind beigezogen gewesen; Auszüge aus den Verwaltungsvorgängen des Klägers bei der AA (Kd-Nr. 000), die Prozessakte des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - 20 K 6960/04 sowie die Prozessakten des Amtsgerichts L betreffend das Strafverfahren des Klägers - 24 Ls 5 Js 784/03 (= Landgericht L - 25 StK 146/04 und Oberlandesgericht Düsseldorf - III 5 Ss 12/05-7/05 IV).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29944
OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05 (https://dejure.org/2005,29944)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 Ss 259/05 (https://dejure.org/2005,29944)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 Ss 259/05 (https://dejure.org/2005,29944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 450
  • StV 2007, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Der Täter muss einen Vermögensvorteil anstreben, auf den er materiellrechtlich keinen Anspruch hat ( BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ).

    Er hatte vor, die Pfandstücke notfalls auf eigene Rechnung zu veräußern, wenn das Opfer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlen würde ( BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] f).

    Ein solcher erstrebter Vermögensvorteil würde die erforderliche tatbestandsmäßige Bereicherungsabsicht nicht begründen, weil er nicht stoffgleich mit dem bei der Geschädigten durch den Verlust des Besitzes am Handy verursachten Vermögensschaden wäre (vgl. BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Da die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall mangels zureichender tatsächlicher Feststellungen zur inneren Tatseite keinen Bestand hat, ist auch die Verurteilung wegen tateinheitlich mit der räuberischen Erpressung begangener Nötigung aufzuheben (vgl. BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96] ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 353, Rn. 6).

    Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfasst deshalb die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - die Verurteilung wegen der Tat immer im Ganzen; denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass der nicht vom Rechtsfehler betroffene Teil in Rechtskraft erwächst, was einer weiteren Verfolgung der materiellrechtlich selben Tat unter dem Gesichtspunkt, der Anlass zur Aufhebung gegeben hat, wegen des Verbotes aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstünde ( BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96] ).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Der bloße Besitz an der Sache ist als Vermögensvorteil anerkannt, wenn er einen eigenständigen Wert darstellt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2; BGHSt 14, 386, 388 ).

    Ein solcher erstrebter Vermögensvorteil würde die erforderliche tatbestandsmäßige Bereicherungsabsicht nicht begründen, weil er nicht stoffgleich mit dem bei der Geschädigten durch den Verlust des Besitzes am Handy verursachten Vermögensschaden wäre (vgl. BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2).

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 148/88

    Anforderungen an die Feststellung der Bereicherungsabsicht - Absicht einer

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Die Bereicherungsabsicht i.S.d. § 253 Abs. 1 StGB deckt sich inhaltlich vollständig mit der beim Betrug vorausgesetzten Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtwidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ( BGH NStZ 1989, 22).

    Es muss ihm - zumindest auch - auf die mit dem erstrebten Vorteil - objektiv - verbundene Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes seines Vermögens angekommen sein ( BGH NJW 1988, 2623 [BGH 03.05.1988 - 1 StR 148/88] ).

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Der bloße Besitz an der Sache ist als Vermögensvorteil anerkannt, wenn er einen eigenständigen Wert darstellt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2; BGHSt 14, 386, 388 ).

    Der Angeklagte zwang einen Taxifahrer zum Verlassen des Fahrzeugs, setzte sich selbst ans Steuer und fuhr aus Freude am Autofahren mit der Taxe einige Zeit in der Gegend umher ( BGHSt 14, 386, 389 ).

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Da die Einziehung ersichtlich im Hinblick auf die Tat 2 angeordnet wurde und angeordnet werden durfte, ist auszuschließen, dass die Bemessung der Einzelstrafen für die Taten 1 und 3 von der erfolgten Anordnung der Einziehung beeinflusst worden ist oder bei etwaiger erneuter Anordnung beeinflusst werden könnte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Der Wagen sollte ebenso wie die Wechsel, die die Täter für wirtschaftlich wertlos hielten, lediglich als Druckmittel zur Durchsetzung der Geldforderung dienen (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Auszug aus OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05
    Die Fahrt sollte so lange dauern, bis sie an einer noch auszusuchenden Stelle von einer dritten Person wieder aufgenommen werden konnten ( BGH NStZ 1996, 39).
  • BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verhältnis zwischen Raub und

    Die erforderliche Bereicherungsabsicht fehlt auch dann, wenn es dem Täter beim Abpressen eines Mobiltelefons nur darum geht, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen oder es zu isolieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 Ss 259/05, NStZ 2006, 450, 451; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 29; BeckOK-StGB/Wittig, 45. Ed., § 253 Rn. 16.1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 253 Rn. 8).
  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 175/11

    Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer; erpresserischer Menschenraub;

    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der Täter den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens voraussieht, etwa dann, wenn er dem Opfer nur einen Denkzettel verpassen (OLG Jena, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 Ss 259/05, NStZ 2006, 450) oder "ein Zeichen setzen" will (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, StV 2011, 412).
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