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   BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06   

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https://dejure.org/2006,3760
BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,3760)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - 3 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,3760)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - 3 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,3760)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Beihilfe oder Täterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Beihilfe oder Täterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 454
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06
    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Insgesamt rechtfertigen die nur untergeordneten Hilfsdienste des Angeklagten in den Fällen II. 3 und 4 der Urteilsgründe lediglich eine Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGHSt 50, 252, 266 f.; BGH NStZ 2006, 454, 455; Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat NStZ 2006, 454 f.; NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

    Erheblich strafschärfend hat das Landgericht die Menge des von dem Angeklagten in Besitz genommenen Cannabisharzes gewertet, die den zulässigen Grenzwert um das 4366fache überschritt (UA S. 8; Senat NStZ 2006, 454 f.).

  • BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort);

    Da Anhaltspunkte für täterschaftliches Handeln den Feststellungen nicht zu entnehmen sind, kommt nur Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht (vgl. zur neueren Rechtsprechung in solchen Fällen BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend auch die Angeklagte (UA S. 7) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 458/06; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Angeklagte hat sich tateinheitlich hierzu wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - 3 StR 87/06).

  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 458/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend nach der Bewertung der Strafkammer (UA S. 7) auch der Angeklagte - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N. aus der Rspr.).

    Der Angeklagte hat sich tateinheitlich hierzu wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 StR 87/06).

  • BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung (Berücksichtigung

    Es hat dabei die Prüfung unterlassen, ob der Angeklagte sich daneben nicht auch wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15

    Mittäterschaft wegen Betruges (Bedeutung des Tatbeitrages)

    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Diese Bewertung entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen (BGH NStZ 2006, 454; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06 und vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06; vgl. auch Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 177/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Er hat sich deshalb nicht wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht, sondern nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Winkler aaO; Senat NStZ 2006, 454; und zuletzt Beschl. vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06) wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 33/08

    Anforderungen an ein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 31.01.2007 - 2 StR 506/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

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