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   BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06, 2 BvR 752/06, 2 BvR 761/06   

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https://dejure.org/2006,2389
BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06, 2 BvR 752/06, 2 BvR 761/06 (https://dejure.org/2006,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 BvR 750/06, 2 BvR 752/06, 2 BvR 761/06 (https://dejure.org/2006,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750/06, 2 BvR 752/06, 2 BvR 761/06 (https://dejure.org/2006,2389)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 211 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 78 Abs. 2 StGB; § 57a StGB
    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung beim Mord (lebenslange Freiheitsstrafe; keine Umwandlung in zeitige Freiheitsstrafe; Verjährung; verfassungskonforme und konventionskonforme Auslegung; Rechtsfolgenlösung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grundsätzlich keine Berücksichtigung etwaiger überlanger Verfahrensdauer im Rahmen der Strafzumessung bei Verurteilung wegen Mordes

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umwandlung lebenslanger Freiheitsstrafen in zeitige Freiheitsstrafen wegen unangemessener Verfahrensdauer; Berücksichtigung von Verstößen gegen den strafrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz im Rahmen einer Strafzumessung; Charakterisierung rechtsstaatswidriger ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen bei einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrensverzögerung - Sind lebenslange Freiheitsstrafen relativierbar?

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 211 StGB; § 78 Abs. 2 StGB
    Zur Möglichkeit der Reduzierung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung beim Mord (Staatsanwalt Priv.-Doz. Dr. Klaus Hoffmann-Holland, Mainz; ZIS 2006, 539)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 260
  • NStZ 2006, 680
  • JR 2007, 251
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Entgegen der von der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts insbesondere in ihrem Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - vertretenen Ansicht sei die Dauer eines Rechtsmittelverfahrens nur dann Bestandteil der Gesamtdauer des Strafverfahrens, wenn das Rechtsmittel der Korrektur erheblicher Verfahrensfehler gedient habe.

    Auch die in den Verfassungsbeschwerden aufgeworfene Frage, ob der Bundesgerichtshof durch die Verneinung einer ihm angelasteten Verfahrensverzögerung eine von der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - ausgehende Bindungswirkung - betreffend die Voraussetzungen der Einbeziehung von Rechtsmittelzeiten in die Gesamtdauer eines Strafverfahrens - missachtet hat, bedarf keiner Erörterung.

    Kommt es vor Rechtskraft des Urteils zu Verzögerungen im Verfahren, können diese mit Blick auf das Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zuletzt dessen Entlassung aus einer gegen ihn vollzogenen Untersuchungshaft nach sich ziehen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, NJW 2006, S. 672 ff. = StV 2006, S. 734 ff.).

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Für den Beschuldigten folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG ein bindender Anspruch auf Durchführung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens in angemessener Zeit (vgl. BVerfG NJW 1984, S. 967).

    Für diesen folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG ein bindender Anspruch auf Durchführung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens in angemessener Zeit (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Der Beschleunigungsgrundsatz entspringt - wie das Bundesverfassungsgericht sowohl in Kammer- (vgl. 2 BvR 153/03 -, BVerfGK 1, 269, 278) als auch in maßstabbildenden Senatsentscheidungen (vgl. BVerfGE 63, 45, 69) mehrfach betont hat - dem Rechtsstaatsprinzip.

    Der Beschleunigungsgrundsatz entspringt - wie das Bundesverfassungsgericht sowohl in Kammer- (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, BVerfGK 1, 269 = NJW 2003, S. 2897 ff. = NStZ 2004, S. 335 ff.) als auch in maßstabbildenden Senatsentscheidungen (vgl. BVerfGE 63, 45 ) mehrfach betont hat - dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Der Beschleunigungsgrundsatz entspringt - wie das Bundesverfassungsgericht sowohl in Kammer- (vgl. 2 BvR 153/03 -, BVerfGK 1, 269, 278) als auch in maßstabbildenden Senatsentscheidungen (vgl. BVerfGE 63, 45, 69) mehrfach betont hat - dem Rechtsstaatsprinzip.

    Der Beschleunigungsgrundsatz entspringt - wie das Bundesverfassungsgericht sowohl in Kammer- (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, BVerfGK 1, 269 = NJW 2003, S. 2897 ff. = NStZ 2004, S. 335 ff.) als auch in maßstabbildenden Senatsentscheidungen (vgl. BVerfGE 63, 45 ) mehrfach betont hat - dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Folgerichtig ist in der Vergangenheit bei § 211 StGB von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft nur dann abgesehen worden, wenn die konkrete Tatschuld bei Subsumtion unter den Tatbestand dem durch die Mordmerkmale vorgegebenen Unrechtsgehalt ausnahmsweise nicht entsprach und die Verhängung der absoluten Strafe deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, 105 ff. für das Mordmerkmal der "Heimtücke"; BGH, NStZ 2005, S. 154, 155; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 3).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Folgerichtig ist in der Vergangenheit bei § 211 StGB von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft nur dann abgesehen worden, wenn die konkrete Tatschuld bei Subsumtion unter den Tatbestand dem durch die Mordmerkmale vorgegebenen Unrechtsgehalt ausnahmsweise nicht entsprach und die Verhängung der absoluten Strafe deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, 105 ff. für das Mordmerkmal der "Heimtücke"; BGH, NStZ 2005, S. 154, 155; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 3).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Folgerichtig ist in der Vergangenheit bei § 211 StGB von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft nur dann abgesehen worden, wenn die konkrete Tatschuld bei Subsumtion unter den Tatbestand dem durch die Mordmerkmale vorgegebenen Unrechtsgehalt ausnahmsweise nicht entsprach und die Verhängung der absoluten Strafe deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, 105 ff. für das Mordmerkmal der "Heimtücke"; BGH, NStZ 2005, S. 154, 155; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 3).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Ob ungeachtet dieser gesetzgeberischen Intention Ausnahmefälle denkbar sind, in denen etwa Jahrzehnte währende Zeitabläufe zwischen Tatbegehung und rechtskräftiger Verurteilung - möglicherweise im Verbund mit anderen schuldmildernden Aspekten - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Abrücken von der lebenslangen Freiheitsstrafe erforderlich machen könnten (vgl. BGHSt 41, 72 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Vorwiegend schützt der Beschleunigungsgrundsatz jedoch subjektive Belange des Beschuldigten (vgl. BGHSt 26, 228 ).
  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
    Schuldmindernd wirken rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zumeist deshalb, weil das sachlich nicht veranlasste Andauern der Strafverfolgung den Beschuldigten im Regelfall besonderen Belastungen aussetzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 - juris = BVerfGK 2, 239 ), die zum Teil sanktionsähnlichen Charakter haben (vgl. BVerfGK 1, a.a.O. ).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens gerieten sie in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, dass die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen müsse (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; NStZ 2006, 680, 681 = JR 2007, 251 m. Anm. Gaede; vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1992, 2472, 2473 für das Ordnungswidrigkeitenverfahren).

    All dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - 1993, 3254, 3256; 2003, 2897, 2899; NStZ 2006, 680, 681).

    Die Vollstreckungslösung erübrigt damit von vornherein Überlegungen, ob für besondere Ausnahmefälle ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafe oder gar ein Absehen von der gesetzlich vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH StV 2002, 598; NJW 2006, 1529, 1535) in Betracht gezogen werden muss, sei es in der Form eines "Härteausgleichs' (s. für den Fall der nicht - mehr - möglichen Gesamtstrafenbildung BGHSt 31, 102, 104 m. Anm. Loos NStZ 1983, 260; vgl. auch BGHSt 36, 270, 275 f.), sei es durch eine Strafrahmenverschiebung in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 oder 2 StGB (s. Krehl ZIS 2006, 168, 178 f.; StV 2006, 408, 412; Hoffmann-Holland ZIS 2006, 539 f.), wie dies der Bundesgerichtshof in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hat, wenn die Verhängung der von § 211 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe aus anderen Gründen mit dem Übermaßverbot in Widerstreit gerät (vgl. BGHSt 30, 105).

    Allerdings findet sich auch in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Aussage, dass die Belastungen, denen der Angeklagte durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ausgesetzt ist, den aus der Verwirklichung des Straftatbestandes abzuleitenden Unrechtsgehalt abmilderten, der dem Angeklagten als Tatschuld angelastet werde, und daher "grundsätzlich' als Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung zu berücksichtigen seien (s. insb. BVerfG - Kammer - NStZ 2006, 680, 681; vgl. auch BVerfGK 2, 239, 247).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Einwände erhoben (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 680).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage; sie beeinträchtigen auch das verfassungsrechtlich abgesicherte öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann (vgl. BVerfGE 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750/06 u.a. -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 518/06

    "Kannibale von Rotenburg" jetzt rechtskräftig wegen Mordes verurteilt

    Zum anderen lässt die absolute Strafdrohung des § 211 StGB eine auf Schuldminderung durch unangemessene Verfahrensdauer gestützte Strafmilderung regelmäßig nicht zu (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1534 f.; BVerfG NStZ 2006, 680, 681).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Regelungsziel dieser Vorschrift ist es, den Angeklagten vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen und ihm die Mittel zu belassen, die er zur Erfüllung der Ansprüche des Verletzten benötigt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 680; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693 f. und vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

    Eine solche abstrakte Gefahr besteht zwar auch, wenn die durch die Taten des Angeklagten Geschädigten nicht ermittelt werden konnten und deren Feststellung auch künftig nicht zu erwarten, mithin mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Angeklagten nicht zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 223/06) oder die Geschädigten bisher tatsächlich untätig geblieben sind (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 680; vgl. auch Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 438/14).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Auch aus der verfassungsrechtlichen Verankerung des Beschleunigungsgrundsatzes im Rechtsstaatsprinzip folgt ein Anspruch des Angeklagten auf Durchführung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens in angemessener Zeit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750/06, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Folgerichtig hat die Rechtsprechung die Länge der Verjährungsfrist im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig nur dafür herangezogen, um im Einzelfall die Dauer des seit der Tat vergangenen Zeitraumes bzw. das Gewicht des Tatunrechts näher zu verdeutlichen, ohne eine darüber hinausgehende innere Verknüpfung - etwa zu § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB - herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 3 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 113/94, StV 1995, 130; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, StV 2011, 603, 607; insoweit unklar BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750, 752 und 761/06, NStZ 2006, 680, 682; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. August 2015 - 2 BvR 2646/13, juris Rn. 30).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    In dieser gesetzgeberischen Entscheidung kommt zum Ausdruck, dass lediglich das aus der Verwirklichung von objektivem und subjektivem Tatbestand abzuleitende Tatunrecht die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe rechtfertigen soll, während andere schuldbeeinflussende Aspekte außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750, 752 und 761/06, NStZ 2006, 680, 681 f.; vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 und 78/89, BVerfGE 86, 288, 310, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Mit der Regelung in § 78 Abs. 2 StGB stellt der Gesetzgeber klar, dass er bei diesem Delikt selbst lange, zwischen Tatbegehung und Verurteilung liegende Zeiträume nicht als schuldmindernd bewertet wissen will und diese Zeitspannen auch das staatliche Interesse an der Strafverfolgung nicht beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvR 750/06 -, juris Rn. 20 f.).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Die neue, vorliegend vom Senat bereits angewendete Methodik hat überdies den Vorteil, dass eine effektive Revisibilität auch einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten zugute kommt, abweichend von der Lösung über die Strafzumessung, deren insoweit negative Konsequenz von der Rechtsprechung freilich gebilligt worden ist (BVerfG - Kammer - NStZ 2006, 680; BGH NStZ 2006, 346).
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

  • EGMR, 22.01.2009 - 45749/06

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
  • EGMR, 03.04.2007 - 14374/03

    H. W. gegen Deutschland

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung

  • OLG Hamburg, 22.12.2011 - 2 Ws 140/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung

  • EGMR, 03.02.2009 - 22683/04

    F. H. gegen Deutschland

  • EGMR, 09.05.2007 - 42541/02

    J. S. gegen Deutschland

  • EGMR, 08.01.2008 - 38082/04

    R. K. gegen Deutschland

  • VG München, 11.05.2023 - M 27 K 22.1811

    Suspendierung des Einbürgerungsanspruchs

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