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   BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06   

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https://dejure.org/2006,4139
BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06 (https://dejure.org/2006,4139)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - 5 StR 316/06 (https://dejure.org/2006,4139)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 5 StR 316/06 (https://dejure.org/2006,4139)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle Triebhaftigkeit; Abweichung von der Begutachtung durch den Sachverständigen: eigene Sachkunde, Darlegungspflicht; Symptomtaten und Gelegenheitstaten; Aufhebung des Strafausspruchs im Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen eines Hanges bei "Missbrauchshandlungen im häuslichen Bereich"; Missbrauchshandlungen im häuslichen Bereich als typische Gelegenheitstaten

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Begründung bezüglich der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 66
    Urteilsgründe bei Abweichen von Sachverständigengutachten; Sicherungsverwahrung bei Gelegenheitstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Begründung bezüglich der Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 114
  • NStZ-RR 2007, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
    Will der Tatrichter jedoch eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muss er sich in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 550, 551; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
    Die Anwendung des § 66 StGB ist unter dem Gesichtspunkt des Gelegenheitscharakters der Tat lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
    c) Bei dieser Sachlage kann die Begründung für die beanstandete Ablehnung der Maßregelanordnung gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten - auch angesichts ähnlich motivierter Taten zum Nachteil derselben Geschädigten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10) - nicht genügen.
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
    Die Anwendung des § 66 StGB ist unter dem Gesichtspunkt des Gelegenheitscharakters der Tat lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Anwendung des § 66 oder des § 66a StGB unter dem Gesichtspunkt des Spontan- oder Gelegenheitscharakters der Tat ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 5 StR 316/06, NStZ 2007, 114).
  • BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09

    Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren

    Der Symptomcharakter der Anlasstaten, der Voraussetzung für die Annahme eines Hangs ist (vgl. BGH NStZ 2003, 107; NStZ-RR 2007, 10 f.; Fischer StGB 56. Aufl. § 66 Rn. 29 m.w.N.), ist vom Tatrichter nicht konkret belegt, sondern nur in eher allgemeiner Form behauptet.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Betreffen alle Taten - so wie hier - gravierende Nachstellungshandlungen, die sich in vergleichbarer Weise angebahnt und zugetragen haben, so erscheint die Annahme von Gelegenheitstaten als fernliegend (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2006, Az. 5 StR 316/06).
  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer

    Dabei ist er - wie vorliegend geschehen - gehalten, sich mit dessen Darlegungen in einer Weise auseinanderzusetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (BGH NStZ 2007, 114).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Bereits die Begehung zweier Straftaten, die das Delikt des Strafgesetzbuches mit der höchsten Strafandrohung betreffen und die hinsichtlich ihrer Anbahnung sowie Ausführung in zahlreichen Punkten signifikante Parallelen aufweisen, lässt es als wenig wahrscheinlich anmuten, dass es sich bei ihnen um Gelegenheitstaten handelte, wobei auch solche eine Hang- bzw. Symptomtat darstellen können und bei ihnen die Anwendung des § 66 StGB lediglich dann ausgeschlossen ist, wenn allein eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung zu ihnen geführt hat (vgl. BGH, NStE Nr. 21 zu § 66 StGB; NStZ-RR 2006, 105 f.; NStZ-RR 2007, 10 f.).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

    Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat maßgeblich allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 m.w.N.; BGH NStZ 2007, 114).
  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

    Will der Tatrichter jedoch eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, in Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muss er sich in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (BGH NStZ 2007, 114; Rissingvan Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 247).
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