Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06   

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https://dejure.org/2006,8243
BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06 (https://dejure.org/2006,8243)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 StR 424/06 (https://dejure.org/2006,8243)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06 (https://dejure.org/2006,8243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlesung eines Arztberichtes in einer Verhandlung; Notwendigkeit der Protokollierung

  • Judicialis

    StPO § 256; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1 § 249 Abs. 1
    Keine Protokollierung der Urkundenverlesung bei einem Vorhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03

    Beweiskraft des Protokolls bzw. wesentliche Förmlichkeit (nicht

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Verlesung einer Urkunde dann nicht zu protokollieren ist, wenn diese nur als Vernehmungsbehelf dient (BGH StV 2000, 241; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 340/03).
  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Es besteht zwar keine Pflicht zur Protokollierung des Vorhalts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06 -, juris).
  • BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO;

    Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06

    Vorgaben zur Protokollierung (Einheitlichkeit bei gleichartigen Vorgängen;

    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Sofern eine Urkunde nur auszugsweise verlesen werden soll, empfiehlt es sich - worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat - sowohl den Verlesungszweck (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06) wie auch die verlesenen Teile der Urkunde zu protokollieren und ggfs. auch in der Urkunde z.B. durch Klammern kenntlich zu machen.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5200
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06 (https://dejure.org/2006,5200)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 3 StR 370/06 (https://dejure.org/2006,5200)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06 (https://dejure.org/2006,5200)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 StGB
    Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 100b StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 51 Abs. 4 StGB
    Telefonüberwachung (Verwertbarkeit; Anordnung; Tatverdacht; Verfahrensrüge: Darlegungsanforderungen); Anrechnungsmaßstab für im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Niederlande; 1:1)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06
    Da die entsprechenden Beschlüsse des Amtsgerichts Verden in vorliegendem Verfahren erlassen wurden und ihre Grundlagen daher - anders als in dem Fall, der der Senatsentscheidung BGHSt 47, 362 zugrunde lag - aktenkundig sind, war der Beschwerdeführer hier von der Verpflichtung zu entsprechendem Sachvortrag nicht entbunden.

    Bei dieser Sachlage kann sich die Revision nicht etwa allein darauf berufen, das Landgericht habe die Verdachtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der - inhaltlich unzureichenden - amtsgerichtlichen Überwachungsbeschlüsse nicht nach den in BGHSt 47, 362, 366 f. aufgezeigten Maßstäben überprüft.

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06
    Denn entscheidend für den Erfolg der Verfahrensrüge, die Ergebnisse der Telefonüberwachungen seien unverwertbar gewesen, sind hier nicht die Darlegungen des Tatrichters in den Urteilsgründen; maßgeblich ist vielmehr allein, ob der jeweilige Ermittlungsstand die Überwachungsanordnungen des Amtsgerichts rechtfertigte (zum Prüfungsmaßstab s. BGHSt 41, 30, 32 ff.).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

    Insbesondere trägt die Revision, obwohl nach ihrem Vorbringen ermittlungsrichterliche Anordnungsentscheidungen zur Überwachung der Telekommunikation getroffen worden waren, keine Verfahrenstatsachen vor, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 534/05, StV 2008, 63, 64 und vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Da die der Telefonüberwachung zugrunde liegenden Beschlüsse des Amtsgerichts Landshut im vorliegenden Verfahren erlassen wurden und ihre Grundlagen daher aktenkundig sind, war der Beschwerdeführer von der Verpflichtung zu entsprechendem Sachvortrag nicht entbunden (vgl. BGH NStZ 2007, 117).
  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Die Tatsachengrundlage hierfür bietet der jeweilige damalige Ermittlungs- und Erkenntnisstand (BGHSt 41, 30, 33; BGH NStZ 2007, 117).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    d) Der Einhaltung des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit kommt schließlich auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil Mängel in der Aktenführung - je nach Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173) - für das weitere Verfahren nicht nur zeitliche Verzögerungen bedingen können, sondern auch die freibeweisliche Rekonstruktion des Beweisergebnisses zum Zeitpunkt der Anordnung einer unter Richtervorbehalt stehenden Zwangsmaßnahme im Beschwerde- oder Tatsachenverfahren vereiteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1 ff; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117, vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, BeckRS 2009, 20293, vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811 und etwa - jüngst - BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, BeckRS 2020, 28648, Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

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  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

    Da selbige im vorliegenden Verfahren erlassen wurden und ihre Grundlagen damit aktenkundig sind, besteht eine Verpflichtung zu entsprechendem Sachvortrag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117; ebenso BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240; BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 4 StR 476/08, juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Hierzu sind neben der eingehenden, auch negative Tatsachen einschließenden Schilderung des Verfahrensgangs (vgl. z.B. LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 344 Rn. 76 ff; BGH NStZ 2004, 690; NStZ 2005, 222; NStZ 2007, 117, 234; Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 344 Rn. 20; KK-Kuckein StPO, 5. A., § 344 Rn. 38 ff. jeweils m.w.N) Darlegungen dazu notwendig, weshalb von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war (vgl. OLG Köln VRS 95, 429; OLG Karlsruhe VRS 81, 43; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; OLG Zweibrücken ZfS 1997, 476; Thüring OLG VRS 111, 56).
  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 542/18

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten

    Die Rüge, das Landgericht habe rechtsfehlerhaft Telefonate aus der Überwachung eines vom Angeklagten als "Kundentelefon" verwendeten Mobilfunktelefons verwertet, ist schon deshalb unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil der Beschwerdeführer weder den Beschluss über die Anordnung noch über die Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO mitgeteilt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1; Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117).
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